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Bars und Kneipen in Heidelberg

Kurz gesagt

Für den Bereich Bars und Kneipen führt diese Seite 56 Betriebe in Heidelberg, jeweils mit Adresse und den Kontaktwegen, die in der Quelle stehen.

Ausgehen, Cocktails, Sport schauen: Dafür braucht es in Heidelberg einen Betrieb, der frei ist und zur Aufgabe passt. Beides lässt sich vorher klären, und diese Seite zeigt wie.

In Heidelberg decken Betriebe im Bereich Bars und Kneipen häufig auch das Umland mit ab. Die Anfahrt fällt entsprechend unterschiedlich ins Gewicht.

Heidelberg ist eine kreisfreie Stadt in Baden-Württemberg und verwaltet sich selbst. Anliegen, die anderswo beim Landratsamt landen, werden hier in der Stadtverwaltung bearbeitet. Bei 162.960 Einwohnern umfasst das Stadtgebiet die Postleitzahl 69001. Das ergibt etwa 3,4 Einträge je 10.000 Einwohner. Für Bars und Kneipen ist das überdurchschnittlich dicht. Über alle Branchen zusammen sind für Heidelberg 1938 Einträge erfasst. Mit 4.3 Kilometern Entfernung ist Eppelheim der nächste größere Ort, was die Auswahl in Heidelberg praktisch erweitert.

Betriebe im Verzeichnis

Himmelswiese

Marktstraße 71, 69123 Heidelberg

  • Telefon +496221707881
  • Öffnungszeiten Oct-Mar Mo, Do 11:00–20:00 Uhr · Oct-Mar Di 11:00–22:00 Uhr · Oct-Mar Mi, Fr, Sa 11:00–23:00 Uhr · Oct-Mar So 11:00–20:30 Uhr

Details zum Eintrag

Zur Scheune

Heidelberg

  • Öffnungszeiten Di–Do 16:00–23:00 Uhr · Fr 16:00–01:00 Uhr · Sa 12:00–01:00 Uhr · So 12:00–23:00 Uhr

Details zum Eintrag

Betriebe aus Heidelberg können sich selbst eintragen. Gebraucht werden Name, Adresse und eine Kontaktmöglichkeit, alles Weitere ist freiwillig. Betrieb eintragen

Was diese Arbeit ausmacht

Am Getränkeangebot lässt sich die Ausrichtung ablesen: wechselnde Zapfhähne mit kleinen Brauereien, eine ausgebaute Weinkarte oder ein Schwerpunkt bei Spirituosen mit entsprechender Lagerung. Angebrochene Fässer verlieren nach dem Anstich an Qualität, deshalb arbeiten Häuser mit seltener nachgefragten Sorten mit kleineren Gebinden. Alkoholfreie Alternativen sind inzwischen fester Teil der Karte.

Viele Häuser sind über Bezugsverträge an eine Brauerei gebunden, oft verbunden mit einem Darlehen oder der Einrichtung, im Gegenzug steht eine Abnahmemenge im Vertrag. Deshalb gibt es meist nur eine Biermarke vom Fass. Bei Veranstaltungen mit Eintritt, Mindestverzehr oder Glaspfand gehören die Bedingungen an den Eingang, das Hausrecht liegt beim Betrieb.

Das gehört zum Leistungsbild

Diese Leistungen gehören üblicherweise zum Bild. Ob ein einzelner Betrieb sie alle abdeckt, steht damit nicht fest und sollte vorher gefragt werden.

  • Sportübertragungen
  • Reservierung für Gruppen
  • Cocktails und Longdrinks
  • Bier vom Fass

Angebote richtig vergleichen

Der Vergleich bei Bars und Kneipen gelingt über die Position, nicht über die Summe. Legen Sie die Angebote nebeneinander und suchen Sie die Posten, die nur in einem davon auftauchen.

Die Etappen im Überblick
SchrittWorauf es ankommt
AusführungÄnderungen und Nachträge vorher abstimmen, nicht nachträglich
ZahlungsweiseÜberweisung statt bar, sonst entfällt der Steuerbonus
AnfrageAufgabe schriftlich beschreiben, identischer Text an alle Betriebe
NachträgeVorab festlegen, ab welcher Abweichung Rücksprache gehalten wird
ErreichbarkeitFeste Ansprechperson und eine Nummer klären, unter der jemand rangeht

Was den Preis bestimmt

Bei Bars und Kneipen wird häufig nach Aufwand abgerechnet, wenn sich der Umfang vorher nicht sicher bestimmen lässt. Dann sollten Sie eine Obergrenze vereinbaren, ab der Rücksprache gehalten wird.

In der Umgebung

Der Einzugsbereich vieler Betriebe rund um Heidelberg reicht bis in Stadtkreis Heidelberg hinein. Entfernung und Anfahrtspauschale sind deshalb früh zu klären.

Weitere Branchen am Ort

Alle Branchen in Heidelberg

Was oft gefragt wird

Muss eine Bar Kartenzahlung anbieten?

Nein, eine Pflicht dazu gibt es nicht. Viele Betriebe setzen Mindestbeträge, weil pro Transaktion Gebühren anfallen. Das muss allerdings vorher erkennbar sein, spätestens beim Bestellen und nicht erst beim Zahlen. Ein Hinweis am Eingang oder auf der Karte ist üblich.

Wie viel muss im Glas sein?

Die ausgeschenkte Menge muss der Angabe auf der Karte entsprechen, dafür tragen Gläser einen Eichstrich. Schaum zählt nicht zur Füllmenge. Wenn deutlich zu wenig im Glas ist, sprechen Sie es an, nachschenken ist an jeder Theke selbstverständlich und kostet den Betrieb kaum etwas.

Darf mich ein Betrieb abweisen?

Ja, aufgrund des Hausrechts, solange die Ablehnung nicht an Merkmale wie Herkunft, Geschlecht oder Religion anknüpft, denn das wäre eine unzulässige Benachteiligung. Übliche Gründe sind Überfüllung, erkennbare Betrunkenheit, fehlender Altersnachweis oder ein früheres Hausverbot. Eine Begründung muss an der Tür nicht gegeben werden.

Darf ein Betrieb den Kostenvoranschlag überschreiten?

Geringfügig ja, wesentlich nicht ohne Ankündigung. Zeichnet sich eine deutliche Überschreitung ab, muss der Betrieb Sie informieren, und Sie können den Auftrag dann kündigen und nur die erbrachte Leistung zahlen.

Bekomme ich etwas von der Steuer zurück?

Für Arbeiten im eigenen Haushalt sind 20 Prozent der Lohnkosten absetzbar, bei Handwerkerleistungen bis 1.200 Euro im Jahr. Voraussetzung sind eine Rechnung und die Zahlung per Überweisung, Barzahlung wird nicht anerkannt.

Kann ich mehrere Betriebe gleichzeitig anfragen?

Ja, und Sie sollten es tun. Üblich und fair ist, das offen zu sagen und den nicht beauftragten Betrieben kurz abzusagen. Wer vergleicht, ohne es zu erwähnen, bekommt beim nächsten Mal seltener ein Angebot.

Zum Nachschlagen

Redaktioneller Hinweis: Diese Seite gibt den Datenstand 09/2026 wieder. wo-wer-was.de gehört zu keinem der gelisteten Betriebe und vermittelt keine Aufträge.