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Bars und Kneipen in Neckargemünd

Kurz gesagt

In Neckargemünd sind derzeit 6 Betriebe im Bereich Bars und Kneipen verzeichnet. Die Liste unten zeigt Name, Adresse und, soweit hinterlegt, Kontakt und Öffnungszeiten.

Wer Ausgehen, Cocktails, Sport schauen in Neckargemünd beauftragen will, steht vor der Frage, wen er anfragt und woran er die Antworten misst. Diese Seite hilft bei beidem.

Kleinere Städte haben bei Bars und Kneipen selten Überkapazität. Wer flexibel beim Termin ist, kommt hier meist schneller zum Ziel als über den Preis.

Neckargemünd ist Teil des Landkreis Rhein-Neckar-Kreis in Baden-Württemberg, und dieser Zuschnitt bestimmt auch, wo Betriebe aus der Umgebung ihren Einzugsbereich sehen. Der Ort hat 13.629 Einwohner und die Postleitzahl 69151. Auf die Einwohnerzahl gerechnet sind das rund 4,4 Einträge je 10.000 Einwohner, also überdurchschnittlich dicht besetzt. Im gesamten Stadtgebiet zählt dieses Verzeichnis 340 Einträge. Heidelberg liegt etwa 7.6 Kilometer entfernt und gehört für viele Betriebe zum selben Einzugsgebiet wie Neckargemünd.

Verzeichnete Betriebe

Sie betreiben in Neckargemünd einen Betrieb im Bereich Bars und Kneipen und stehen hier nicht? Der Eintrag ist kostenlos und dauert wenige Minuten. Betrieb eintragen

Worum es dabei geht

Wer Türpersonal einsetzt, braucht dafür eine gewerberechtliche Erlaubnis und eine Sachkundeprüfung, das ist keine Formsache. Der Ausschank an erkennbar Betrunkene ist unzulässig, ebenso Wetttrinken und Flatrate-Angebote in mehreren Ländern. Vorgeschrieben sind außerdem freie Rettungswege und eine Höchstzahl an Personen im Raum, beides wird bei Veranstaltungen kontrolliert.

Für den Ausschank von Alkohol braucht der Betrieb eine gaststättenrechtliche Erlaubnis, vorausgesetzt werden Zuverlässigkeit und eine Unterrichtung bei der Industrie- und Handelskammer. Schankanlagen müssen regelmäßig gereinigt werden, sonst leidet das Fassbier als Erstes. Das Rauchen regeln die Nichtraucherschutzgesetze der Länder, die Ausnahmen für kleine Einraumbetriebe fallen sehr unterschiedlich aus.

Womit diese Betriebe beauftragt werden

Die folgende Aufstellung beschreibt die Branche, nicht einen einzelnen Betrieb. Sie hilft vor allem dabei, die eigene Anfrage präziser zu formulieren.

  • Sportübertragungen
  • Livemusik und Veranstaltungen
  • Cocktails und Longdrinks
  • Raucherbereich oder Außenplätze

Angebote richtig vergleichen

Bei Bars und Kneipen ist die Zahl der beteiligten Gewerke entscheidend. Wer selbst koordiniert, spart die Aufschläge, trägt dafür aber das Terminrisiko zwischen den Beteiligten.

Der Weg von der Anfrage zur Abnahme
SchrittWorauf es ankommt
OrtsterminBei allem, was über eine Kleinigkeit hinausgeht, vor dem Angebot sinnvoll
AbnahmeGemeinsam vor Ort, Mängel im Protokoll festhalten
RechnungPflichtangaben prüfen, per Überweisung zahlen, Beleg aufheben
GewährleistungFristen notieren, Mängel schriftlich und mit Frist rügen
AusführungÄnderungen und Nachträge vorher abstimmen, nicht nachträglich

Kosten und Angebote

Dieses Verzeichnis nennt bewusst keine Preise für Bars und Kneipen in Neckargemünd. Was kursiert, sind Mittelwerte ohne Bezug zum Einzelfall. Holen Sie stattdessen zwei bis drei Angebote ein.

Betriebe in der Nähe

Neckargemünd teilt sich mit den umliegenden Gemeinden in Landkreis Rhein-Neckar-Kreis denselben Kreis von Betrieben. Mehrere Anfragen im Umkreis erhöhen die Trefferquote deutlich.

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Fragen und Antworten

Wie viel muss im Glas sein?

Die ausgeschenkte Menge muss der Angabe auf der Karte entsprechen, dafür tragen Gläser einen Eichstrich. Schaum zählt nicht zur Füllmenge. Wenn deutlich zu wenig im Glas ist, sprechen Sie es an, nachschenken ist an jeder Theke selbstverständlich und kostet den Betrieb kaum etwas.

Warum gibt es nur eine Biersorte vom Fass?

Weil die meisten Betriebe einen Bezugsvertrag mit einer Brauerei haben, die dafür Schankanlage, Möbel oder ein Darlehen stellt. Im Gegenzug wird eine bestimmte Menge abgenommen. Flaschenbier anderer Marken ist davon oft ausgenommen, deshalb steht auf der Karte manchmal mehr als am Zapfhahn.

Muss eine Bar Kartenzahlung anbieten?

Nein, eine Pflicht dazu gibt es nicht. Viele Betriebe setzen Mindestbeträge, weil pro Transaktion Gebühren anfallen. Das muss allerdings vorher erkennbar sein, spätestens beim Bestellen und nicht erst beim Zahlen. Ein Hinweis am Eingang oder auf der Karte ist üblich.

Darf ein Betrieb den Kostenvoranschlag überschreiten?

Geringfügig ja, wesentlich nicht ohne Ankündigung. Zeichnet sich eine deutliche Überschreitung ab, muss der Betrieb Sie informieren, und Sie können den Auftrag dann kündigen und nur die erbrachte Leistung zahlen.

Wie aktuell sind die Angaben?

Der Stand ist im Fußbereich jeder Seite vermerkt. Ein Verzeichnis dieser Größe kann nicht garantieren, dass jeder Eintrag heute noch stimmt, verbindlich ist immer die Angabe des Betriebs selbst.

Was passiert, wenn ich den Termin absage?

Eine Absage ist möglich, bei kurzfristigen Absagen kann der Betrieb aber den entgangenen Verdienst geltend machen, wenn er den Tag nicht anderweitig füllen kann. Je früher Sie absagen, desto unproblematischer ist es.

Zum Nachschlagen

Hinweis: Diese Seite ist redaktionell zusammengestellt und nicht amtlich. Für den Einzelfall gilt die Auskunft des Anbieters. Angaben mit Stand 09/2026.