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Notare in Herbolzheim

Kurz gesagt

Noch kein Notariat für Herbolzheim im Verzeichnis. Die Umgebungsliste unten zeigt die nächstgelegenen Einträge.

Wer in Herbolzheim einen Betrieb aus dem Bereich Notare sucht, hat meist eine konkrete Aufgabe vor sich: Beurkundung, Kaufvertrag, Vollmacht. Diese Seite sammelt, was am Ort verfügbar ist, und ordnet ein, worauf es bei der Auswahl ankommt.

Bei Notare zählt in Herbolzheim die Sammelrunde: Betriebe legen Aufträge aus derselben Gegend gern auf einen Tag. Wer sich nach diesen Terminen richtet, zahlt weniger Anfahrt.

Verwaltungstechnisch gehört Herbolzheim zum Landkreis Emmendingen (Baden-Württemberg). Was die Gemeinde nicht selbst erledigt, läuft über die Kreisverwaltung. Der Ort hat 11.242 Einwohner und die Postleitzahl 79336. Insgesamt führt das Verzeichnis 141 Einträge für Herbolzheim über alle Branchen hinweg. Mit 25.7 Kilometern Entfernung ist Freiburg im Breisgau der nächste größere Ort, was die Auswahl in Herbolzheim praktisch erweitert.

Diese Betriebe sind erfasst

In Herbolzheim ist zu dieser Branche noch kein Betrieb verzeichnet. Es wird hier nichts erfunden und nichts geschätzt: Was fehlt, fehlt auch in der Datenquelle.

Nächstgelegene Einträge

Sie finden Ihren Betrieb hier nicht oder die Angaben stimmen nicht mehr? Beides lässt sich über das Formular korrigieren, kostenlos und ohne Vertrag. Betrieb eintragen

Worum es dabei geht

Beglaubigung und Beurkundung sind nicht dasselbe: Die Beglaubigung bestätigt nur, dass eine Unterschrift von der genannten Person stammt, nicht den Inhalt der Urkunde, und kostet entsprechend weniger. Anmeldungen zum Handelsregister sind beglaubigt einzureichen. Eine Erbausschlagung ist fristgebunden und muss öffentlich beglaubigt oder zur Niederschrift des Nachlassgerichts erklärt werden.

Notarkosten stehen im Gerichts- und Notarkostengesetz und richten sich nach dem Geschäftswert, nicht nach Aufwand oder Kanzlei. Für dieselbe Beurkundung zahlen Sie deshalb überall dasselbe, ein Preisvergleich führt zu nichts. Unterschiedlich sind Terminlage, Erreichbarkeit und wie ausführlich der Entwurf vorab erläutert wird. Der Notar ist unparteiisch und betreut beide Seiten, er vertritt keine davon.

Was üblicherweise angeboten wird

Typischerweise wird Folgendes angeboten. Wer mehrere dieser Punkte zugleich braucht, sollte das gleich in der Anfrage nennen.

  • Grundschuldbestellung
  • Beurkundung von Immobilienkaufverträgen
  • Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung
  • Beglaubigung von Unterschriften

Worauf es bei der Auswahl ankommt

Ein belastbarer Vergleich bei Notare beginnt mit derselben Aufgabenbeschreibung an alle Angefragten. Unterschiedliche Leistungsumfänge sind der häufigste Grund, warum Angebote nicht vergleichbar sind.

Woran Sie in welcher Phase denken sollten
SchrittWorauf es ankommt
OrtsterminBei allem, was über eine Kleinigkeit hinausgeht, vor dem Angebot sinnvoll
AuftragSchriftlich, mit Leistungsumfang und Ausführungszeitraum
TerminfensterKonkreten Ausführungszeitraum vereinbaren, nicht nur den Startzeitpunkt
RechnungPflichtangaben prüfen, per Überweisung zahlen, Beleg aufheben
NachträgeVorab festlegen, ab welcher Abweichung Rücksprache gehalten wird

Zur Preisfrage

Nachträge sind bei Notare der Normalfall, sobald sich die Ausgangslage anders darstellt als angenommen. Klären Sie vorab, wie mit solchen Nachträgen verfahren wird.

Nachbarorte

Zuständigkeiten und Gebührenordnungen unterscheiden sich in Baden-Württemberg teils von Nachbarbundesländern. Für Herbolzheim gilt das Landesrecht von Baden-Württemberg.

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Fragen und Antworten

Wer sucht den Notar aus und wer zahlt?

Beim Immobilienkauf beauftragt üblicherweise die Käuferseite und trägt laut Vertrag die Kosten, die Verkäuferseite zahlt meist nur die Löschung alter Grundbuchrechte. Gegenüber dem Notar haften beide Seiten gesamtschuldnerisch. Weil die Gebühren gesetzlich feststehen, ist die Auswahl eine Frage von Termin und Erreichbarkeit.

Kann ich den Entwurf noch ändern?

Ja, bis zur Beurkundung. Änderungswünsche sollten früh kommen, damit der Entwurf vor dem Termin überarbeitet werden kann. Im Termin selbst sind kleinere Anpassungen möglich und werden protokolliert. Größere Eingriffe führen zu einer neuen Fassung und damit meist zu einem zweiten Termin.

Darf ein Betrieb den Kostenvoranschlag überschreiten?

Geringfügig ja, wesentlich nicht ohne Ankündigung. Zeichnet sich eine deutliche Überschreitung ab, muss der Betrieb Sie informieren, und Sie können den Auftrag dann kündigen und nur die erbrachte Leistung zahlen.

Muss ich eine Anzahlung leisten?

Bei größeren Aufträgen ist eine Abschlagszahlung üblich, vor allem wenn Material vorfinanziert wird. Ungewöhnlich ist eine Vorkasse über den vollen Betrag, besonders bei einem Betrieb, mit dem Sie noch nie gearbeitet haben.

Sind die Betriebe nach Qualität sortiert?

Nein. Sortiert wird nach Vollständigkeit der hinterlegten Angaben, hervorgehobene Einträge stehen oben und sind als solche gekennzeichnet. Eine Bewertung der Arbeitsqualität findet hier nicht statt.

Zum Weiterlesen

Stand 09/2026. Die Angaben sind redaktionell und unverbindlich. Für Auskünfte zum Einzelfall wenden Sie sich an den Betrieb oder die zuständige Stelle.