Zahnärzte in Herborn
6 Einträge zu Zahnärzte sind für Herborn hinterlegt. Wo Telefon, Website oder Öffnungszeiten fehlen, fehlen sie auch in der Datenquelle.
- 6Einträge
- 21.142Einwohner
- HessenBundesland
- 35745Postleitzahl
Ob es um Kontrolle, Schmerzen, Zahnersatz, Notdienst geht oder um eine kleinere Arbeit zwischendurch: Diese Übersicht für Herborn zeigt die verzeichneten Betriebe und erklärt, wie ein Vergleich sinnvoll aufgebaut wird.
Mittelstädte wie Herborn liegen bei Zahnärzte oft im Schatten der nächsten Großstadt. Betriebe von dort fahren her, rechnen die Anfahrt aber mit ein.
Verwaltungstechnisch gehört Herborn zum Landkreis Lahn-Dill-Kreis (Hessen). Was die Gemeinde nicht selbst erledigt, läuft über die Kreisverwaltung. Auf die Postleitzahl 35745 kommen 21.142 Einwohner. Das ergibt etwa 2,8 Einträge je 10.000 Einwohner. Für Zahnärzte ist das überdurchschnittlich dicht. Insgesamt führt das Verzeichnis 307 Einträge für Herborn über alle Branchen hinweg. Wetzlar liegt etwa 18.7 Kilometer entfernt und gehört für viele Betriebe zum selben Einzugsgebiet wie Herborn.
Diese Betriebe sind erfasst
Diese Liste ist nicht vollständig und behauptet das auch nicht. Wer in Herborn im Bereich Zahnärzte arbeitet, kann sie in wenigen Minuten ergänzen. Betrieb eintragen
Das Besondere an dieser Branche
Die zahnärztliche Abrechnung teilt sich: Regelversorgung über die Krankenkasse, alles darüber als Eigenanteil. Vor größeren Arbeiten erstellt die Praxis einen Heil- und Kostenplan, den die Krankenkasse vorab prüft. Beim Zahnersatz zahlt die Kasse einen befundbezogenen Festzuschuss, der sich mit lückenlos geführtem Bonusheft erhöht. Angebote vergleichen lassen sich deshalb nur über den Heil- und Kostenplan.
Zahnzusatzversicherungen haben eigene Regeln: Wartezeiten, Staffelungen der Erstattung in den ersten Jahren und Ausschlüsse für bereits begonnene oder angeratene Behandlungen. Wer erst nach dem Befund abschließt, erhält für diesen Fall meist nichts. Für die Erstattung wird häufig der Heil- und Kostenplan vorab eingereicht, ähnlich wie bei der Krankenkasse.
Leistungen im Überblick
Diese Leistungen gehören üblicherweise zum Bild. Ob ein einzelner Betrieb sie alle abdeckt, steht damit nicht fest und sollte vorher gefragt werden.
- Zahnersatz, Krone und Brücke
- Kontrolluntersuchung und Bonusheft
- Kinderzahnheilkunde
- Füllungen und Wurzelbehandlung
Was vor der Vergabe geklärt sein sollte
Wer bei Zahnärzte ein Angebot bekommt, sollte auf die Positionen schauen, die pauschal ausgewiesen sind. Pauschalen sind nicht schlechter, aber sie verbergen, wie gerechnet wurde.
| Schritt | Worauf es ankommt |
|---|---|
| Zahlungsweise | Überweisung statt bar, sonst entfällt der Steuerbonus |
| Erreichbarkeit | Feste Ansprechperson und eine Nummer klären, unter der jemand rangeht |
| Rechnung | Pflichtangaben prüfen, per Überweisung zahlen, Beleg aufheben |
| Abnahme | Gemeinsam vor Ort, Mängel im Protokoll festhalten |
| Ausführung | Änderungen und Nachträge vorher abstimmen, nicht nachträglich |
Was den Preis bestimmt
Wer bei Zahnärzte nach dem Preis fragt, sollte zugleich nach dem Leistungsumfang fragen. Der günstigere Betrag mit kleinerem Umfang ist am Ende oft der teurere Auftrag.
In der Umgebung
Für Vorhaben in Herborn ist die Verwaltung in Landkreis Lahn-Dill-Kreis der erste Anlaufpunkt, wenn eine Genehmigung oder eine Auskunft nötig wird. Zuständig ist immer der Ort des Vorhabens, nicht Ihr Wohnort.
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Fragen und Antworten
Muss die Kasse den Heil- und Kostenplan vorher bewilligen?
Bei Zahnersatz reichen Sie den Plan vor Behandlungsbeginn bei Ihrer Krankenkasse ein, sie prüft und bewilligt den Festzuschuss. Beginnt die Behandlung vorher, riskieren Sie den Zuschuss. Der Plan weist getrennt aus, was zur Regelversorgung gehört und welcher Eigenanteil auf Sie zukommt.
Wer hilft am Wochenende bei Zahnschmerzen?
Der zahnärztliche Notdienst, den die Zahnärztekammern regional organisieren und dessen Besetzung sie über Bereitschaftsnummern und ihre Internetseiten veröffentlichen. Im Notdienst wird das Notwendige behandelt, umfangreichere Arbeiten folgen bei der eigenen Praxis. Bringen Sie Versichertenkarte und, wenn vorhanden, das Bonusheft mit.
Kann ich eine zweite Meinung einholen?
Ja. Bei Zahnersatz können Sie in einer anderen Praxis einen weiteren Heil- und Kostenplan erstellen lassen, einige Krankenkassen bieten dafür eigene Vergleichsangebote an. Achten Sie darauf, dass beide Pläne denselben Befund und denselben Umfang abbilden, sonst vergleichen Sie unterschiedliche Behandlungen.
Darf ein Betrieb den Kostenvoranschlag überschreiten?
Geringfügig ja, wesentlich nicht ohne Ankündigung. Zeichnet sich eine deutliche Überschreitung ab, muss der Betrieb Sie informieren, und Sie können den Auftrag dann kündigen und nur die erbrachte Leistung zahlen.
Was ist eine Anfahrtspauschale?
Ein fester Betrag für die Anreise, unabhängig von der Arbeitszeit. Bei kleinen Aufträgen macht sie oft den größeren Teil der Rechnung aus, deshalb sollte sie im Angebot getrennt ausgewiesen sein.
Kann ich mehrere Betriebe gleichzeitig anfragen?
Ja, und Sie sollten es tun. Üblich und fair ist, das offen zu sagen und den nicht beauftragten Betrieben kurz abzusagen. Wer vergleicht, ohne es zu erwähnen, bekommt beim nächsten Mal seltener ein Angebot.
Begriffe dazu
Dieses Verzeichnis ist unabhängig, werbefrei in der Sortierung und nicht amtlich. Datenstand 09/2026, Korrekturen jederzeit möglich.