Tierpensionen und Tierbetreuung in Jena
Für Jena fehlt zu Tierpensionen und Tierbetreuung bisher ein Eintrag. Wer hier ansässig ist, kann seinen Betrieb kostenlos eintragen lassen.
- 0Einträge
- 109.353Einwohner
- ThüringenBundesland
- 07743 bis 07751Postleitzahlen
Diese Übersicht für Jena richtet sich an alle, die Hundepension, Katzenpension, Hundekita, Tiersitter, Gassiservice planen und dafür einen Betrieb vor Ort brauchen. Sie nennt die gelisteten Anbieter und die wichtigsten Entscheidungspunkte.
Städte dieser Größe haben bei Tierpensionen und Tierbetreuung meist beides: eingesessene Betriebe mit festem Kundenstamm und jüngere, die noch Kapazität haben. Die zweite Gruppe antwortet oft schneller.
Jena gehört keinem Landkreis an, sondern nimmt als kreisfreie Stadt in Thüringen auch die Kreisaufgaben selbst wahr. 109.353 Menschen leben hier, verteilt auf 5 Postleitzahlen von 07743 bis 07751. Insgesamt führt das Verzeichnis 1013 Einträge für Jena über alle Branchen hinweg. Der nächste größere Ort im Verzeichnis ist Erfurt, rund 39.4 Kilometer entfernt. Betriebe von dort fahren Jena in der Regel mit an.
Betriebe im Verzeichnis
In Jena ist zu dieser Branche noch kein Betrieb verzeichnet. Es wird hier nichts erfunden und nichts geschätzt: Was fehlt, fehlt auch in der Datenquelle.
Nächstgelegene Einträge
- Hundepension Wersdorf Ilmtal-Weinstraße, rund 16.1 km
- Die Grüne Katze Erfurt, rund 42.1 km
- Hundepension Böhm Elsteraue, rund 44 km
- Pferdepension Förster Schmölln, rund 47.2 km
- Kleintierpension & Fundtiervermittlung Luka / Slimane Merseburg, rund 50.5 km
- Rosi's Hundepension Schmölln, rund 52.6 km
- Hundegarten - Ilmenau Ilmenau, rund 52.8 km
- Tierpension Zschammer Lödla, rund 56.4 km
Sie betreiben in Jena einen Betrieb im Bereich Tierpensionen und Tierbetreuung und stehen hier nicht? Der Eintrag ist kostenlos und dauert wenige Minuten. Betrieb eintragen
Was diese Arbeit ausmacht
Rechtlich ist die Unterbringung meist ein Verwahrungsvertrag, bei dem die Pension das Tier aufnimmt und versorgt. Wer vertraglich die Aufsicht über ein fremdes Tier übernimmt, haftet nach § 834 BGB für Schäden, die das Tier Dritten zufügt, kann sich aber entlasten, wenn die nötige Sorgfalt eingehalten wurde. Für Krankheit und Verletzungen während des Aufenthalts kommt es auf die Vereinbarung an, deshalb gehört eine Regelung für den Tierarztbesuch in den Vertrag.
Neben der Pension gibt es die Betreuung ohne Ortswechsel: Tiersitter, die zu festen Zeiten ins Haus kommen, füttern, Katzenklos reinigen und nach dem Rechten sehen, und Gassiservices, die Hunde abholen und ausführen, einzeln oder in kleinen Gruppen. Weil solche Anbieter kein Ladenlokal haben, tauchen sie in Karten und klassischen Verzeichnissen kaum auf. Sie finden sich eher über Empfehlungen, Aushänge beim Tierarzt oder über Einträge, die sie selbst anlegen.
Was üblicherweise angeboten wird
Typischerweise wird Folgendes angeboten. Wer mehrere dieser Punkte zugleich braucht, sollte das gleich in der Anfrage nennen.
- Tagesbetreuung und Hundekita
- Tiersitter für Besuche zu Hause
- Gassiservice
- Betreuung von Kleintieren
Vor der Beauftragung klären
Bei Tierpensionen und Tierbetreuung ist die Erreichbarkeit ein unterschätztes Kriterium. Ein Betrieb, der auf Rückfragen antwortet, arbeitet auch während des Auftrags meist verlässlicher.
| Schritt | Worauf es ankommt |
|---|---|
| Ortstermin | Bei allem, was über eine Kleinigkeit hinausgeht, vor dem Angebot sinnvoll |
| Auftrag | Schriftlich, mit Leistungsumfang und Ausführungszeitraum |
| Material | Klären, wer besorgt und wer für die Eignung haftet |
| Abnahme | Gemeinsam vor Ort, Mängel im Protokoll festhalten |
| Gewährleistung | Fristen notieren, Mängel schriftlich und mit Frist rügen |
Was den Preis bestimmt
In Jena wie überall gilt bei Tierpensionen und Tierbetreuung: Die Rechnung braucht getrennt ausgewiesene Lohn- und Materialkosten, sonst geht der Steuerbonus für Arbeiten im eigenen Haushalt verloren.
Im Umkreis
Jena liegt in Kreisfreie Stadt Jena. Viele Betriebe arbeiten über die Stadtgrenze hinaus, weshalb Nachbarorte für die Suche relevant bleiben.
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Häufige Fragen
Brauchen Tierpension und Tiersitter eine Erlaubnis?
Eine Pension oder Hundetagesstätte ja: Wer gewerbsmäßig fremde Tiere bei sich hält, braucht eine Erlaubnis nach § 11 des Tierschutzgesetzes und darf erst nach deren Erteilung beginnen. Bei Tiersittern und Gassiservices, die Tiere nur besuchen oder ausführen, beurteilen die Veterinärämter das unterschiedlich, viele verlangen die Erlaubnis ebenfalls. Seriöse Anbieter zeigen Ihnen den Bescheid oder erklären, warum sie keinen brauchen.
Welche Impfungen verlangt eine Tierpension?
Üblich ist ein vollständiger Grundimpfschutz, der im Heimtierausweis dokumentiert ist, bei Hunden häufig ergänzt um eine Impfung gegen Zwingerhusten, bei Katzen um Katzenschnupfen und Katzenseuche. Viele Pensionen verlangen außerdem eine aktuelle Floh- und Wurmbehandlung. Die genauen Anforderungen legt jedes Haus selbst fest, fragen Sie rechtzeitig vor der Buchung nach.
Darf ein Betrieb den Kostenvoranschlag überschreiten?
Geringfügig ja, wesentlich nicht ohne Ankündigung. Zeichnet sich eine deutliche Überschreitung ab, muss der Betrieb Sie informieren, und Sie können den Auftrag dann kündigen und nur die erbrachte Leistung zahlen.
Muss ich eine Anzahlung leisten?
Bei größeren Aufträgen ist eine Abschlagszahlung üblich, vor allem wenn Material vorfinanziert wird. Ungewöhnlich ist eine Vorkasse über den vollen Betrag, besonders bei einem Betrieb, mit dem Sie noch nie gearbeitet haben.
Kostet die Vermittlung über dieses Portal etwas?
Hier wird nichts vermittelt. Dieses Verzeichnis listet nur, wer wo eingetragen ist, nimmt keine Provision und verkauft keine Anfragen weiter.
Hintergrund und Begriffe
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