Apotheken in Jena
28 Einträge zu Apotheken sind für Jena hinterlegt. Wo Telefon, Website oder Öffnungszeiten fehlen, fehlen sie auch in der Datenquelle.
- 28Einträge
- 109.353Einwohner
- ThüringenBundesland
- 5 PLZPostleitzahl
Diese Übersicht für Jena richtet sich an alle, die Medikamente, Notdienst, E-Rezept, Beratung planen und dafür einen Betrieb vor Ort brauchen. Sie nennt die gelisteten Anbieter und die wichtigsten Entscheidungspunkte.
In Jena lohnt bei Apotheken der Blick auf die Anfahrtsregelung. Zwischen Innenstadt und Randlage liegen hier gut und gerne zwanzig Fahrminuten, und die zahlt am Ende jemand.
Jena gehört keinem Landkreis an, sondern nimmt als kreisfreie Stadt in Thüringen auch die Kreisaufgaben selbst wahr. 109.353 Menschen leben hier, verteilt auf 5 Postleitzahlen von 07743 bis 07751. Auf die Einwohnerzahl gerechnet sind das rund 2,6 Einträge je 10.000 Einwohner, also überdurchschnittlich dicht besetzt. Im gesamten Stadtgebiet zählt dieses Verzeichnis 1015 Einträge. Mit 39.4 Kilometern Entfernung ist Erfurt der nächste größere Ort, was die Auswahl in Jena praktisch erweitert.
Die Einträge im Überblick
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Das Besondere an dieser Branche
Für Nacht- und Feiertagsdienst gilt ein rollierender Notdienstplan, den die Apothekerkammern regional festlegen, dafür wird eine gesetzlich festgelegte Notdienstgebühr erhoben. Bei verschreibungspflichtigen Mitteln zahlen gesetzlich Versicherte zehn Prozent des Preises, mindestens fünf und höchstens zehn Euro, nie mehr als das Mittel kostet. Kinder und Jugendliche sind davon ausgenommen.
Apotheken arbeiten in einem stark regulierten Rahmen. Verschreibungspflichtige Arzneimittel haben in Deutschland einen einheitlichen Abgabepreis, deshalb entscheiden bei Rezepten Verfügbarkeit, Beratung und Erreichbarkeit und nicht der Preis. Preisunterschiede gibt es bei rezeptfreien Mitteln und Kosmetik. Das elektronische Rezept wird über die Versichertenkarte, die App oder einen Ausdruck mit Code eingelöst.
Leistungen im Überblick
Die folgende Aufstellung beschreibt die Branche, nicht einen einzelnen Betrieb. Sie hilft vor allem dabei, die eigene Anfrage präziser zu formulieren.
- Impfstoffe und Verbandmittel
- Arzneimittel auf Rezept und E-Rezept
- Blutdruck- und Blutzuckermessung
- Pflege- und Hilfsmittel
Woran Sie Angebote messen
Ein belastbarer Vergleich bei Apotheken beginnt mit derselben Aufgabenbeschreibung an alle Angefragten. Unterschiedliche Leistungsumfänge sind der häufigste Grund, warum Angebote nicht vergleichbar sind.
| Schritt | Worauf es ankommt |
|---|---|
| Vorauswahl | Zwei bis drei Betriebe, gern einer aus dem Nachbarort |
| Auftrag | Schriftlich, mit Leistungsumfang und Ausführungszeitraum |
| Unterlagen | Grundriss, Fotos oder Maße bereitlegen, das spart eine Rückfragerunde |
| Gewährleistung | Fristen notieren, Mängel schriftlich und mit Frist rügen |
| Ortstermin | Bei allem, was über eine Kleinigkeit hinausgeht, vor dem Angebot sinnvoll |
Was das kostet
Nachträge sind bei Apotheken der Normalfall, sobald sich die Ausgangslage anders darstellt als angenommen. Klären Sie vorab, wie mit solchen Nachträgen verfahren wird.
Auch im Umland
In Thüringen sind einige Genehmigungs- und Meldewege landesspezifisch geregelt. Für Vorhaben in Jena ist die zuständige Stelle vor Ort maßgeblich.
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Was oft gefragt wird
Wie finde ich die Notdienstapotheke?
Der Notdienst wechselt nach einem regionalen Plan der Apothekerkammer. Die diensthabende Apotheke steht im Aushang jeder Apotheke, in der Tagespresse und in den Notdienstsuchen der Kammern. Im Nacht- und Notdienst fällt eine gesetzlich festgelegte Zusatzgebühr an, die auch bei Zuzahlungsbefreiung zu zahlen ist.
Warum bekomme ich ein anderes Präparat als sonst?
Weil Ihre Krankenkasse einen Rabattvertrag mit einem bestimmten Hersteller geschlossen hat und die Apotheke das wirkstoffgleiche Mittel dieses Herstellers abgeben muss. Ausnahmen gelten, wenn die Praxis den Austausch auf dem Rezept ausgeschlossen hat, und in Fällen von Lieferengpässen.
Wie hoch ist die Zuzahlung auf ein Rezept?
Bei verschreibungspflichtigen Arzneimitteln zahlen gesetzlich Versicherte ab achtzehn Jahren zehn Prozent des Abgabepreises, mindestens fünf und höchstens zehn Euro, aber nie mehr als das Mittel kostet. Wer die individuelle Belastungsgrenze erreicht, kann sich befreien lassen, den Antrag stellen Sie bei Ihrer Krankenkasse.
Wie melde ich einen Mangel richtig?
Schriftlich, mit Beschreibung des Mangels und einer angemessenen Frist zur Nachbesserung. Wichtig ist die Reihenfolge: Erst Nachbesserung verlangen, dann erst über Minderung oder Ersatzvornahme nachdenken.
Wer haftet, wenn beim Arbeiten etwas beschädigt wird?
Der ausführende Betrieb über seine Betriebshaftpflicht. Deshalb ist es sinnvoll, vor Beginn Fotos vom Zustand zu machen und Schäden sofort zu melden, nicht erst nach Abschluss.
Darf ein Betrieb den Kostenvoranschlag überschreiten?
Geringfügig ja, wesentlich nicht ohne Ankündigung. Zeichnet sich eine deutliche Überschreitung ab, muss der Betrieb Sie informieren, und Sie können den Auftrag dann kündigen und nur die erbrachte Leistung zahlen.
Zum Nachschlagen
wo-wer-was.de ist ein unabhängiges Verzeichnis und kein amtliches Portal. Verbindliche Auskünfte erteilt der jeweilige Betrieb oder die zuständige Stelle. Stand der Daten: 09/2026.