Hausverwaltungen in Kelsterbach
Kein Eintrag zu Hausverwaltungen in Kelsterbach bisher. Hier wird nichts erfunden, um eine Liste zu füllen: Was fehlt, fehlt sichtbar.
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- 17.365Einwohner
- HessenBundesland
- 65451Postleitzahl
Diese Seite ist der Ausgangspunkt für Hausverwaltungen in Kelsterbach. Sie nennt die verzeichneten Betriebe und beschreibt, was diese Arbeit ausmacht und wo die Unterschiede zwischen Angeboten liegen.
Kelsterbach ist eine Kleinstadt mit etwa 17.365 Einwohnern. Betriebe im Bereich Hausverwaltungen arbeiten hier meist im Umkreis mehrerer Gemeinden.
Verwaltungstechnisch gehört Kelsterbach zum Landkreis Groß-Gerau (Hessen). Was die Gemeinde nicht selbst erledigt, läuft über die Kreisverwaltung. 17.365 Menschen leben hier, verteilt auf die Postleitzahl 65451. Über alle Branchen zusammen sind für Kelsterbach 489 Einträge erfasst. Mit 11.6 Kilometern Entfernung ist Rüsselsheim am Main der nächste größere Ort, was die Auswahl in Kelsterbach praktisch erweitert.
Wer ist gelistet?
In Kelsterbach ist zu dieser Branche noch kein Betrieb verzeichnet. Es wird hier nichts erfunden und nichts geschätzt: Was fehlt, fehlt auch in der Datenquelle.
Nächstgelegene Einträge
- Bonus Hausverwaltungsgesellschaft mbH Frankfurt am Main, rund 9.6 km
- HoKi Hausverwaltung GmbH Frankfurt am Main, rund 12.5 km
- Wenzel Immobilien & Hausverwaltung Frankfurt am Main, rund 13.1 km
- HAUSMAXX Oberursel (Taunus), rund 15.5 km
- Scholze-Kurz & Kurz Immoblien GmbH Mainz-Kostheim, rund 17.4 km
- Phoenix Trebur, rund 18.1 km
- Bauen + Wohnen Liegenschaftsverwaltung GmbH Dietzenbach, rund 18.4 km
- Immovation Mainz, rund 20.1 km
Wer in Kelsterbach im Bereich Hausverwaltungen arbeitet, kann sich hier kostenlos eintragen lassen. Pflicht sind nur Name, Adresse und eine Kontaktmöglichkeit. Betrieb eintragen
Was diese Arbeit ausmacht
Zu unterscheiden sind drei Aufgaben: die Verwaltung von Wohnungseigentum für die Gemeinschaft, die Mietverwaltung für Eigentümer von Mietobjekten und die Sondereigentumsverwaltung für einzelne vermietete Wohnungen in einer Anlage. Eigentümergemeinschaften können einen zertifizierten Verwalter verlangen. Die Bestellung ist zeitlich begrenzt, bei der ersten Bestellung nach Aufteilung kürzer als bei späteren Bestellungen.
Die Pflichten in der Eigentümergemeinschaft sind formal: Einladung zur Versammlung mit Frist, Wirtschaftsplan, Jahresabrechnung mit Einzelabrechnung je Einheit, Führung der Beschlusssammlung und Verwaltung der Erhaltungsrücklage. In der Mietverwaltung gilt die Jahresfrist für die Betriebskostenabrechnung, danach sind Nachforderungen ausgeschlossen. Vergütet wird meist pauschal je Einheit und Monat, Sonderleistungen wie Baubetreuung werden gesondert berechnet.
Leistungen im Überblick
Diese Leistungen gehören üblicherweise zum Bild. Ob ein einzelner Betrieb sie alle abdeckt, steht damit nicht fest und sollte vorher gefragt werden.
- Mietverwaltung und Mieterbetreuung
- Eigentümerversammlung und Beschlüsse
- WEG-Verwaltung
- Betriebskostenabrechnung
Woran Sie Angebote messen
Bei Hausverwaltungen ist die Zahl der beteiligten Gewerke entscheidend. Wer selbst koordiniert, spart die Aufschläge, trägt dafür aber das Terminrisiko zwischen den Beteiligten.
| Schritt | Worauf es ankommt |
|---|---|
| Zahlungsweise | Überweisung statt bar, sonst entfällt der Steuerbonus |
| Unterlagen danach | Rechnung, Protokolle und Garantiekarten zusammen ablegen |
| Angebot | Positionen einzeln, Material und Anfahrt getrennt ausgewiesen |
| Material | Klären, wer besorgt und wer für die Eignung haftet |
| Rechnung | Pflichtangaben prüfen, per Überweisung zahlen, Beleg aufheben |
Kosten und Angebote
In Kelsterbach wie überall gilt bei Hausverwaltungen: Die Rechnung braucht getrennt ausgewiesene Lohn- und Materialkosten, sonst geht der Steuerbonus für Arbeiten im eigenen Haushalt verloren.
Nachbarorte
In Hessen sind einige Genehmigungs- und Meldewege landesspezifisch geregelt. Für Vorhaben in Kelsterbach ist die zuständige Stelle vor Ort maßgeblich.
Andere Leistungen in dieser Stadt
Häufige Fragen
Wie wechselt eine Gemeinschaft die Verwaltung?
Durch Beschluss der Eigentümerversammlung über Abberufung und Neubestellung, der Verwaltervertrag endet parallel dazu. Die alte Verwaltung muss sämtliche Unterlagen, Beschlusssammlung, Konten und Bestände herausgeben. Planen Sie die Übergabe mit Stichtag und einem Übergabeprotokoll, die meisten Probleme entstehen an dieser Schnittstelle.
Welche Unterlagen darf ich als Eigentümer einsehen?
Sämtliche Verwaltungsunterlagen der Gemeinschaft, also Rechnungen, Kontoauszüge, Verträge, die Beschlusssammlung und die Belege zur Jahresabrechnung. Üblich ist ein Termin in den Räumen der Verwaltung oder eine digitale Bereitstellung. Der Beleganspruch besteht auch dann, wenn die Abrechnung bereits beschlossen worden ist.
Wie oft muss eine Eigentümerversammlung stattfinden?
Mindestens einmal im Jahr, einberufen von der Verwaltung mit der gesetzlichen Ladungsfrist und einer Tagesordnung. Beschlüsse werden in die Beschlusssammlung eingetragen, die jederzeit einsehbar ist. Wer einen Beschluss angreifen will, muss die Anfechtungsfrist beachten, sie ist kurz und beginnt mit der Beschlussfassung.
Darf ich einen Teil der Rechnung zurückbehalten?
Bei berechtigten Mängeln ja, in angemessener Höhe. Als Faustregel gilt ein Vielfaches der voraussichtlichen Beseitigungskosten. Ein pauschaler Abzug ohne benannten Mangel ist dagegen selbst eine Vertragsverletzung.
Wie kommt ein Betrieb in diese Liste?
Über das Eintragsformular oder über OpenStreetMap. Der Eintrag ist kostenlos, jede Einreichung wird vor der Veröffentlichung gesichtet.
Darf ein Betrieb den Kostenvoranschlag überschreiten?
Geringfügig ja, wesentlich nicht ohne Ankündigung. Zeichnet sich eine deutliche Überschreitung ab, muss der Betrieb Sie informieren, und Sie können den Auftrag dann kündigen und nur die erbrachte Leistung zahlen.
Zum Nachschlagen
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