Tierheime in Kenzingen
Dieses Verzeichnis hat für Kenzingen noch keinen Betrieb im Bereich Tierheime erfasst. Nachbarorte sind weiter unten verlinkt.
- 0Einträge
- 11.071Einwohner
- Baden-WürttembergBundesland
- 79341Postleitzahl
Diese Übersicht für Kenzingen richtet sich an alle, die Tier adoptieren, Fundtier, Tier abgeben, Ehrenamt planen und dafür einen Betrieb vor Ort brauchen. Sie nennt die gelisteten Anbieter und die wichtigsten Entscheidungspunkte.
Bei Tierheime zählt in Kenzingen die Sammelrunde: Betriebe legen Aufträge aus derselben Gegend gern auf einen Tag. Wer sich nach diesen Terminen richtet, zahlt weniger Anfahrt.
Verwaltungstechnisch gehört Kenzingen zum Landkreis Emmendingen (Baden-Württemberg). Was die Gemeinde nicht selbst erledigt, läuft über die Kreisverwaltung. Auf die Postleitzahl 79341 kommen 11.071 Einwohner. Im gesamten Stadtgebiet zählt dieses Verzeichnis 126 Einträge. Mit 17.9 Kilometern Entfernung ist Lahr/Schwarzwald der nächste größere Ort, was die Auswahl in Kenzingen praktisch erweitert.
Betriebe im Verzeichnis
In Kenzingen ist zu dieser Branche noch kein Betrieb verzeichnet. Es wird hier nichts erfunden und nichts geschätzt: Was fehlt, fehlt auch in der Datenquelle.
Nächstgelegene Einträge
- Tierheim Emmendingen Emmendingen, rund 8.8 km
- Tierheim Lahr Lahr/Schwarzwald, rund 18.7 km
- Dragon Shelter Freiburg im Breisgau, rund 21.9 km
- Tierschutzzentrum Ehrenkirchen Ehrenkirchen, rund 26.7 km
- Tierherberge Offenburg Offenburg, rund 30.8 km
- Tierheim Kehl Kehl, rund 42.7 km
- Tierheim Achern, rund 53.7 km
- Tierheim "Maria Münter" Ottersweier, rund 57.6 km
Sie betreiben in Kenzingen einen Betrieb im Bereich Tierheime und stehen hier nicht? Der Eintrag ist kostenlos und dauert wenige Minuten. Betrieb eintragen
Aus der Praxis dieser Branche
Wer ein Tierheim betreibt, braucht eine Erlaubnis der zuständigen Behörde nach § 11 des Tierschutzgesetzes, das Heim steht dort ausdrücklich unter Nummer 3 des ersten Absatzes. Die Erlaubnis setzt Sachkunde, geeignete Räume und Zuverlässigkeit voraus und wird vom Veterinäramt überwacht. Getragen werden die meisten Heime von Tierschutzvereinen, viele davon sind im Deutschen Tierschutzbund organisiert, einige von Kommunen selbst.
Neben Fundtieren nehmen Tierheime Abgabetiere auf, also Tiere, die ihre Halter nicht mehr behalten können oder wollen. Dafür gibt es keinen Anspruch: Heime nehmen nach Platz und Absprache auf, oft nur mit Termin, gegen eine Abgabegebühr und mit Wartezeit. Wer ein Tier abgeben muss, sollte früh anrufen und Impfpass, Chipnummer und Angaben zu Verhalten und Gesundheit bereithalten, das verkürzt die Vermittlung spürbar.
Was üblicherweise angeboten wird
Was Betriebe im Bereich Tierheime typischerweise anbieten. Der Umfang unterscheidet sich von Betrieb zu Betrieb, die Liste ist ein Anhaltspunkt und keine Zusicherung.
- Beratung vor der Adoption
- Ehrenamt und Gassigehen
- Aufnahme von Fundtieren
- Aufnahme von Abgabetieren nach Absprache
Was vor der Vergabe geklärt sein sollte
Bei Tierheime lohnt die Frage nach dem konkreten Ausführungszeitraum statt nach dem frühestmöglichen Beginn. Der frühe Start nützt nichts, wenn danach drei Wochen nichts passiert.
| Schritt | Worauf es ankommt |
|---|---|
| Rechnung | Pflichtangaben prüfen, per Überweisung zahlen, Beleg aufheben |
| Vorauswahl | Zwei bis drei Betriebe, gern einer aus dem Nachbarort |
| Ausführung | Änderungen und Nachträge vorher abstimmen, nicht nachträglich |
| Nachträge | Vorab festlegen, ab welcher Abweichung Rücksprache gehalten wird |
| Abnahme | Gemeinsam vor Ort, Mängel im Protokoll festhalten |
Was das kostet
Hier stehen bewusst keine Durchschnittspreise für Tierheime. Solche Zahlen klingen hilfreich, führen aber regelmäßig zu Erwartungen, die kein Betrieb in Kenzingen einhalten kann.
In der Umgebung
Zuständigkeiten und Gebührenordnungen unterscheiden sich in Baden-Württemberg teils von Nachbarbundesländern. Für Kenzingen gilt das Landesrecht von Baden-Württemberg.
Andere Leistungen in dieser Stadt
Häufige Fragen
Was mache ich mit einem gefundenen Tier?
Der Fund muss unverzüglich gemeldet werden, und wenn der Halter nicht bekannt ist, bei der zuständigen Behörde, in der Regel dem Fundbüro oder Ordnungsamt der Gemeinde. Das schreibt § 965 BGB vor. Tierarztpraxen und Tierheime können einen Mikrochip auslesen, die Nummer lässt sich dann bei den Haustierregistern abgleichen. Oft übernimmt das Tierheim das Tier im Auftrag der Gemeinde.
Wie kann ich ein Tierheim unterstützen, ohne ein Tier aufzunehmen?
Möglich sind Geld- und Sachspenden, Patenschaften für einzelne Tiere, Ehrenamt als Gassigeher oder Katzenbetreuer und die Aufnahme eines Tieres als Pflegestelle auf Zeit. Viele Heime veröffentlichen Listen mit dem, was gerade gebraucht wird. Fragen Sie vor Sachspenden nach, denn nicht jedes Futter und jedes Zubehör ist dort verwendbar.
Darf ein Betrieb den Kostenvoranschlag überschreiten?
Geringfügig ja, wesentlich nicht ohne Ankündigung. Zeichnet sich eine deutliche Überschreitung ab, muss der Betrieb Sie informieren, und Sie können den Auftrag dann kündigen und nur die erbrachte Leistung zahlen.
Was steht auf einer korrekten Rechnung?
Name und Anschrift beider Seiten, Steuer- oder Umsatzsteuer-Identifikationsnummer, Rechnungsdatum und Nummer, Leistungsbeschreibung, Zeitpunkt der Leistung sowie Nettobetrag, Steuersatz und Steuerbetrag. Für den Steuerbonus müssen Lohn- und Materialkosten getrennt ausgewiesen sein.
Sind die Betriebe nach Qualität sortiert?
Nein. Sortiert wird nach Vollständigkeit der hinterlegten Angaben, hervorgehobene Einträge stehen oben und sind als solche gekennzeichnet. Eine Bewertung der Arbeitsqualität findet hier nicht statt.
Zum Nachschlagen
Alle Angaben ohne Gewähr, Stand 09/2026. wo-wer-was.de ist unabhängig und mit keinem der gelisteten Betriebe verbunden.
