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Tierheime in Kernen im Remstal

Kurz gesagt

Für Kernen im Remstal fehlt zu Tierheime bisher ein Eintrag. Wer hier ansässig ist, kann seinen Betrieb kostenlos eintragen lassen.

Wer in Kernen im Remstal einen Betrieb aus dem Bereich Tierheime sucht, hat meist eine konkrete Aufgabe vor sich: Tier adoptieren, Fundtier, Tier abgeben, Ehrenamt. Diese Seite sammelt, was am Ort verfügbar ist, und ordnet ein, worauf es bei der Auswahl ankommt.

In einem Ort dieser Größe gibt es bei Tierheime oft nur wenige Anbieter direkt am Ort. Die Umgebungsliste unten ist deshalb Teil der Antwort.

Verwaltungstechnisch gehört Kernen im Remstal zum Landkreis Rems-Murr-Kreis (Baden-Württemberg). Was die Gemeinde nicht selbst erledigt, läuft über die Kreisverwaltung. 15.429 Menschen leben hier, verteilt auf die Postleitzahl 71394. Im gesamten Stadtgebiet zählt dieses Verzeichnis 147 Einträge. Der nächste größere Ort im Verzeichnis ist Stuttgart, rund 10.4 Kilometer entfernt. Betriebe von dort fahren Kernen im Remstal in der Regel mit an.

Wer ist gelistet?

In Kernen im Remstal ist zu dieser Branche noch kein Betrieb verzeichnet. Es wird hier nichts erfunden und nichts geschätzt: Was fehlt, fehlt auch in der Datenquelle.

Nächstgelegene Einträge

Sie betreiben in Kernen im Remstal einen Betrieb im Bereich Tierheime und stehen hier nicht? Der Eintrag ist kostenlos und dauert wenige Minuten. Betrieb eintragen

Was Sie wissen sollten

Ein großer Teil der Arbeit sind Fundtiere, und die sind rechtlich eine Aufgabe der Gemeinde. Tiere sind nach § 90a BGB zwar keine Sachen, das Fundrecht gilt aber entsprechend, deshalb ist die Fundbehörde zuständig. Viele Kommunen schließen dafür Verträge mit dem örtlichen Tierheim und zahlen Pauschalen oder Tagessätze. Reicht das Geld nicht, fehlt es am Ende bei der Versorgung der Tiere, die schon länger dort leben.

Ohne Ehrenamt kommt kaum ein Heim aus. Gesucht werden Gassigeher, Katzenstreichler, Pflegestellen für kranke oder sehr junge Tiere und Hilfe bei Festen und Flohmärkten. Die meisten Heime verlangen ein Mindestalter, eine Einweisung und eine gewisse Regelmäßigkeit, weil die Tiere auf feste Bezugspersonen angewiesen sind. Für Hunde gilt auch im Heim die Tierschutz-Hundeverordnung, die Auslauf und täglichen Umgang mit Menschen vorschreibt.

Womit diese Betriebe beauftragt werden

Das ist das gängige Leistungsspektrum. Fragen Sie bei ungewöhnlichen Aufgaben direkt nach, statt sie beim ersten Termin vorauszusetzen.

  • Aufnahme von Fundtieren
  • Beratung vor der Adoption
  • Patenschaften und Spenden
  • Vermittlung von Hunden, Katzen und Kleintieren

Was vor der Vergabe geklärt sein sollte

Bei Tierheime lohnt die Frage nach dem konkreten Ausführungszeitraum statt nach dem frühestmöglichen Beginn. Der frühe Start nützt nichts, wenn danach drei Wochen nichts passiert.

Woran Sie in welcher Phase denken sollten
SchrittWorauf es ankommt
UnterlagenGrundriss, Fotos oder Maße bereitlegen, das spart eine Rückfragerunde
AngebotPositionen einzeln, Material und Anfahrt getrennt ausgewiesen
AuftragSchriftlich, mit Leistungsumfang und Ausführungszeitraum
AbnahmeGemeinsam vor Ort, Mängel im Protokoll festhalten
OrtsterminBei allem, was über eine Kleinigkeit hinausgeht, vor dem Angebot sinnvoll

Wie abgerechnet wird

Preise im Bereich Tierheime lassen sich nicht bundesweit angeben. Sie hängen an Auftragsgröße, Zustand vor Ort und Auslastung. Belastbar ist nur ein Angebot für Ihren konkreten Fall.

Betriebe in der Nähe

In Baden-Württemberg sind einige Genehmigungs- und Meldewege landesspezifisch geregelt. Für Vorhaben in Kernen im Remstal ist die zuständige Stelle vor Ort maßgeblich.

Weitere Einträge am Ort

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Was oft gefragt wird

Was mache ich mit einem gefundenen Tier?

Der Fund muss unverzüglich gemeldet werden, und wenn der Halter nicht bekannt ist, bei der zuständigen Behörde, in der Regel dem Fundbüro oder Ordnungsamt der Gemeinde. Das schreibt § 965 BGB vor. Tierarztpraxen und Tierheime können einen Mikrochip auslesen, die Nummer lässt sich dann bei den Haustierregistern abgleichen. Oft übernimmt das Tierheim das Tier im Auftrag der Gemeinde.

Was steht im Schutzvertrag?

Der Schutzvertrag regelt die Übergabe des Tieres und die Bedingungen, unter denen es gehalten werden soll. Üblich sind Vereinbarungen zu Haltung, Auslauf, Kastration und Weitergabe, teils ein Recht des Heims auf Nachkontrolle oder Rücknahme. Lesen Sie ihn vor der Unterschrift in Ruhe und fragen Sie nach, wenn eine Klausel für Ihre Lebenslage nicht passt.

Warum lehnt ein Tierheim eine Vermittlung ab?

Heime versuchen, Tier und Halter so zusammenzubringen, dass das Tier nicht nach kurzer Zeit zurückkommt. Gründe für eine Absage sind etwa zu wenig Zeit, eine ungeeignete Wohnung, andere Tiere im Haushalt oder die Erlaubnis des Vermieters, die fehlt. Fragen Sie nach dem konkreten Grund, oft passt ein anderes Tier aus demselben Heim besser.

Wie aktuell sind die Angaben?

Der Stand ist im Fußbereich jeder Seite vermerkt. Ein Verzeichnis dieser Größe kann nicht garantieren, dass jeder Eintrag heute noch stimmt, verbindlich ist immer die Angabe des Betriebs selbst.

Kann ich mehrere Betriebe gleichzeitig anfragen?

Ja, und Sie sollten es tun. Üblich und fair ist, das offen zu sagen und den nicht beauftragten Betrieben kurz abzusagen. Wer vergleicht, ohne es zu erwähnen, bekommt beim nächsten Mal seltener ein Angebot.

Sollte ich Material selbst besorgen?

Möglich ist es, aber es verschiebt die Verantwortung: Für die Eignung des beigestellten Materials haften Sie, und bei einem Mangel wird die Abgrenzung schwierig. Klären Sie das vorher ausdrücklich.

Passende Erklärungen

Stand 09/2026. Die Angaben sind redaktionell und unverbindlich. Für Auskünfte zum Einzelfall wenden Sie sich an den Betrieb oder die zuständige Stelle.