Gemeinschaftspraxis Dr. Bernhard und Tolarechipi Vilasau
Wismarer Straße 10, Koblenz
Aktuell stehen für Koblenz 29 Einträge zum Stichwort Ärzte und Praxen im Verzeichnis. Sortiert wird nach Vollständigkeit der Angaben, nicht nach Bezahlung.
Diese Übersicht für Koblenz richtet sich an alle, die Hausarzt, Facharzt, Termin, Sprechzeiten planen und dafür einen Betrieb vor Ort brauchen. Sie nennt die gelisteten Anbieter und die wichtigsten Entscheidungspunkte.
Als Großstadt bietet Koblenz bei Ärzte und Praxen eine gute Mischung aus Auswahl und überschaubaren Wegen. Auslastung ist hier meist das größere Thema als Verfügbarkeit.
Als kreisfreie Stadt in Rheinland-Pfalz bündelt Koblenz Aufgaben, die in Landkreisen auf zwei Ebenen verteilt sind. Für Sie heißt das: eine Anlaufstelle statt zwei. Der Ort hat 115.298 Einwohner. Das ergibt etwa 2,5 Einträge je 10.000 Einwohner. Für Ärzte und Praxen ist das überdurchschnittlich dicht. Über alle Branchen zusammen sind für Koblenz 1176 Einträge erfasst. Lahnstein liegt etwa 6.5 Kilometer entfernt und gehört für viele Betriebe zum selben Einzugsgebiet wie Koblenz.
Wismarer Straße 10, Koblenz
Hohenfelder Straße 3, Koblenz
Eduard-Müller-Straße 13, 56073 Koblenz
Wer in Koblenz im Bereich Ärzte und Praxen arbeitet, kann sich hier kostenlos eintragen lassen. Pflicht sind nur Name, Adresse und eine Kontaktmöglichkeit. Betrieb eintragen
Die Terminvergabe folgt der Versorgungsstruktur. Gesetzlich Versicherte können sich über die Terminservicestellen der Kassenärztlichen Vereinigungen unter der bundesweiten Rufnummer 116117 Termine vermitteln lassen, bei Dringlichkeit hilft ein entsprechender Vermerk auf der Überweisung. Außerhalb der Sprechzeiten läuft der ärztliche Bereitschaftsdienst über dieselbe Nummer, der Rettungsdienst dagegen über 112.
Sie haben Anspruch auf Einsicht in Ihre Patientenakte und auf Kopien gegen Erstattung der Kosten, das ist bei einem Praxiswechsel der übliche Weg. Privatrechnungen folgen der Gebührenordnung für Ärzte mit Ziffern und Steigerungssätzen, jede Position ist dort benannt. Prüfen Sie Rechnung und Erstattungsbescheid Ihrer Versicherung nebeneinander.
Das ist das gängige Leistungsspektrum. Fragen Sie bei ungewöhnlichen Aufgaben direkt nach, statt sie beim ersten Termin vorauszusetzen.
Bei Ärzte und Praxen ist die Zahl der beteiligten Gewerke entscheidend. Wer selbst koordiniert, spart die Aufschläge, trägt dafür aber das Terminrisiko zwischen den Beteiligten.
| Schritt | Worauf es ankommt |
|---|---|
| Erreichbarkeit | Feste Ansprechperson und eine Nummer klären, unter der jemand rangeht |
| Zahlungsweise | Überweisung statt bar, sonst entfällt der Steuerbonus |
| Rechnung | Pflichtangaben prüfen, per Überweisung zahlen, Beleg aufheben |
| Terminfenster | Konkreten Ausführungszeitraum vereinbaren, nicht nur den Startzeitpunkt |
| Zwischenstand | Bei mehrtägigen Arbeiten einmal gemeinsam draufschauen |
Hier stehen bewusst keine Durchschnittspreise für Ärzte und Praxen. Solche Zahlen klingen hilfreich, führen aber regelmäßig zu Erwartungen, die kein Betrieb in Koblenz einhalten kann.
Koblenz gehört zu Kreisfreie Stadt Koblenz. Wer dort keinen passenden Betrieb findet, sollte den Radius auf die angrenzenden Gemeinden erweitern.
Ja, Sie haben ein Recht auf Einsicht und auf Abschriften, die Praxis darf dafür die Kosten der Kopien berechnen. Das ist beim Wechsel der Praxis oder für eine Zweitmeinung der übliche Weg. Die Unterlagen werden nach den geltenden Fristen aufbewahrt, danach besteht kein Anspruch mehr.
Die Praxis übermittelt die Arbeitsunfähigkeit elektronisch an Ihre Krankenkasse, der Arbeitgeber ruft die Daten dort ab. Ihre Pflicht, sich unverzüglich beim Arbeitgeber zu melden, bleibt davon unberührt. Für Ihre Unterlagen erhalten Sie einen Ausdruck. Privatversicherte bekommen weiterhin eine Bescheinigung in Papierform.
Ein angenommenes Angebot ist verbindlich, der Kostenvoranschlag ist eine fachmännische Schätzung. Welches von beidem vorliegt, steht meist im Dokument selbst. Fragen Sie nach, wenn es nicht dasteht.
Geringfügig ja, wesentlich nicht ohne Ankündigung. Zeichnet sich eine deutliche Überschreitung ab, muss der Betrieb Sie informieren, und Sie können den Auftrag dann kündigen und nur die erbrachte Leistung zahlen.
Eine Absage ist möglich, bei kurzfristigen Absagen kann der Betrieb aber den entgangenen Verdienst geltend machen, wenn er den Tag nicht anderweitig füllen kann. Je früher Sie absagen, desto unproblematischer ist es.
Redaktioneller Hinweis: Diese Seite gibt den Datenstand 09/2026 wieder. wo-wer-was.de gehört zu keinem der gelisteten Betriebe und vermittelt keine Aufträge.