Personaldienstleister in Koblenz
In Koblenz sind derzeit 4 Betriebe im Bereich Personaldienstleister verzeichnet. Die Liste unten zeigt Name, Adresse und, soweit hinterlegt, Kontakt und Öffnungszeiten.
- 4Einträge
- 115.298Einwohner
- Rheinland-PfalzBundesland
Diese Übersicht für Koblenz richtet sich an alle, die Job, Zeitarbeit, Vermittlung, Bewerbung planen und dafür einen Betrieb vor Ort brauchen. Sie nennt die gelisteten Anbieter und die wichtigsten Entscheidungspunkte.
Mit dieser Einwohnerzahl trägt Koblenz einen eigenständigen Anbietermarkt. Für Personaldienstleister sind zwei bis drei Vergleichsangebote meist ohne große Mühe zu bekommen.
Koblenz ist eine kreisfreie Stadt in Rheinland-Pfalz und verwaltet sich selbst. Anliegen, die anderswo beim Landratsamt landen, werden hier in der Stadtverwaltung bearbeitet. Der Ort hat 115.298 Einwohner. Das ergibt etwa 0,3 Einträge je 10.000 Einwohner. Für Personaldienstleister ist das eher dünn. Im gesamten Stadtgebiet zählt dieses Verzeichnis 1183 Einträge. Der nächste größere Ort im Verzeichnis ist Lahnstein, rund 6.5 Kilometer entfernt. Betriebe von dort fahren Koblenz in der Regel mit an.
Diese Betriebe sind erfasst
Ihr Betrieb gehört in diese Liste? Der Grundeintrag kostet nichts. Optional lässt sich ein Eintrag hervorheben und um ein Bild ergänzen. Betrieb eintragen
Aus der Praxis dieser Branche
In der Zeitarbeit ist die Überlassung an denselben Entleiher gesetzlich auf achtzehn Monate begrenzt und nach neun Monaten greift der Anspruch auf gleiche Bezahlung wie die Stammbelegschaft, von beidem kann durch Tarifvertrag abgewichen werden. Abgerechnet wird zwischen den Unternehmen über einen Stundenverrechnungssatz mit Zuschlägen für Nacht, Wochenende und Feiertag, nicht über den Lohn der eingesetzten Person.
Für Bewerbungen zählen Nachweise: Zeugnisse, Qualifikationen, in einzelnen Branchen eine Belehrung nach dem Infektionsschutzgesetz oder ein erweitertes Führungszeugnis, bei ausländischen Abschlüssen die Anerkennung und gegebenenfalls eine Arbeitserlaubnis. Ihre Daten dürfen nur für den genannten Zweck verwendet und müssen nach Abschluss des Verfahrens gelöscht werden, sofern Sie einer weiteren Speicherung nicht zustimmen.
Typische Leistungen
Die folgende Aufstellung beschreibt die Branche, nicht einen einzelnen Betrieb. Sie hilft vor allem dabei, die eigene Anfrage präziser zu formulieren.
- Direktvermittlung in Festanstellung
- Personalsuche für Betriebe
- Bewerbungsunterlagen prüfen
- Helfer- und Facharbeitspositionen
Angebote richtig vergleichen
Wer bei Personaldienstleister ein Angebot bekommt, sollte auf die Positionen schauen, die pauschal ausgewiesen sind. Pauschalen sind nicht schlechter, aber sie verbergen, wie gerechnet wurde.
| Schritt | Worauf es ankommt |
|---|---|
| Vorauswahl | Zwei bis drei Betriebe, gern einer aus dem Nachbarort |
| Abnahme | Gemeinsam vor Ort, Mängel im Protokoll festhalten |
| Material | Klären, wer besorgt und wer für die Eignung haftet |
| Gewährleistung | Fristen notieren, Mängel schriftlich und mit Frist rügen |
| Zahlungsweise | Überweisung statt bar, sonst entfällt der Steuerbonus |
Was den Preis bestimmt
Preise im Bereich Personaldienstleister lassen sich nicht bundesweit angeben. Sie hängen an Auftragsgröße, Zustand vor Ort und Auslastung. Belastbar ist nur ein Angebot für Ihren konkreten Fall.
In der Umgebung
In Rheinland-Pfalz sind einige Genehmigungs- und Meldewege landesspezifisch geregelt. Für Vorhaben in Koblenz ist die zuständige Stelle vor Ort maßgeblich.
Andere Leistungen in dieser Stadt
Häufige Fragen
Woran erkenne ich einen seriösen Anbieter?
An der Erlaubnis zur Arbeitnehmerüberlassung, an einem schriftlichen Arbeitsvertrag vor dem ersten Einsatztag, an nachvollziehbaren Abrechnungen mit ausgewiesenen Zuschlägen und daran, dass von Ihnen kein Geld verlangt wird. Unklare Angaben zum Einsatzbetrieb, Barzahlung und Druck zur sofortigen Unterschrift sind Warnzeichen.
Zahle ich als Bewerber etwas?
Bei der Vermittlung in eine Festanstellung zahlt üblicherweise das einstellende Unternehmen. Von Arbeitsuchenden darf ein Vermittler nur unter engen gesetzlichen Voraussetzungen Geld verlangen, etwa gegen einen von der Arbeitsagentur ausgestellten Vermittlungsgutschein. Wer vorab Gebühren für Bewerbungsunterlagen oder Datenbankaufnahme fordert, ist mit Vorsicht zu behandeln.
Werde ich zwischen zwei Einsätzen bezahlt?
Ja. In der Zeitarbeit besteht ein reguläres Arbeitsverhältnis mit dem Verleiher, das Entgelt läuft auch in einsatzfreien Zeiten weiter, der Verleiher trägt dieses Risiko. Ein Vertrag, der Bezahlung nur für Einsatztage vorsieht, ist an dieser Stelle unwirksam. Urlaub und Entgeltfortzahlung gelten wie sonst auch.
Wie erkenne ich, ob ein Angebot vollständig ist?
Ein vollständiges Angebot benennt die Leistung, die Menge oder Fläche, das Material und den Zeitraum. Fehlt eine dieser Angaben, ist der Betrag später verhandelbar, und zwar nicht zu Ihren Gunsten.
Was passiert, wenn ich den Termin absage?
Eine Absage ist möglich, bei kurzfristigen Absagen kann der Betrieb aber den entgangenen Verdienst geltend machen, wenn er den Tag nicht anderweitig füllen kann. Je früher Sie absagen, desto unproblematischer ist es.
Warum stehen bei manchen Einträgen keine Öffnungszeiten?
Weil sie in der Quelle nicht hinterlegt sind. Öffnungszeiten werden hier nicht geschätzt und nicht aus üblichen Zeiten abgeleitet.
Zum Weiterlesen
wo-wer-was.de ist ein unabhängiges Verzeichnis und kein amtliches Portal. Verbindliche Auskünfte erteilt der jeweilige Betrieb oder die zuständige Stelle. Stand der Daten: 09/2026.