Reitställe und Reitschulen in Koblenz
Für Koblenz ist im Bereich Reitställe und Reitschulen noch kein Betrieb verzeichnet. Unten stehen Anbieter aus der Umgebung, außerdem lässt sich ein Eintrag kostenlos nachtragen.
- 0Einträge
- 115.298Einwohner
- Rheinland-PfalzBundesland
- 56068 bis 56077Postleitzahlen
Wer Reitunterricht, Einstellplatz, Reitbeteiligung, Ferien auf dem Reiterhof in Koblenz beauftragen will, steht vor der Frage, wen er anfragt und woran er die Antworten misst. Diese Seite hilft bei beidem.
In Koblenz decken Betriebe im Bereich Reitställe und Reitschulen häufig auch das Umland mit ab. Die Anfahrt fällt entsprechend unterschiedlich ins Gewicht.
Als kreisfreie Stadt in Rheinland-Pfalz bündelt Koblenz Aufgaben, die in Landkreisen auf zwei Ebenen verteilt sind. Für Sie heißt das: eine Anlaufstelle statt zwei. Der Ort hat 115.298 Einwohner und 7 Postleitzahlen von 56068 bis 56077. Über alle Branchen zusammen sind für Koblenz 1182 Einträge erfasst. Lahnstein liegt etwa 6.5 Kilometer entfernt und gehört für viele Betriebe zum selben Einzugsgebiet wie Koblenz.
Betriebe im Verzeichnis
In Koblenz ist zu dieser Branche noch kein Betrieb verzeichnet. Es wird hier nichts erfunden und nichts geschätzt: Was fehlt, fehlt auch in der Datenquelle.
Nächstgelegene Einträge
- Gestüt Müller Lahnstein, rund 6.2 km
- Freizeit Reiter Verein e.V. Kaltenengers Bendorf, rund 6.8 km
- Albrechtshof Bendorf, rund 7.6 km
- Eichenhof Bassenheim, rund 10.3 km
- Reit- und Pensionsstall Birkenhof Bad Ems, rund 10.8 km
- Hof Nettekoven Kemmenau, rund 10.8 km
- RZV Saffig und Umgebung Saffig, rund 13.1 km
- Reitstall Düster Montabaur, rund 15.9 km
Diese Liste ist nicht vollständig und behauptet das auch nicht. Wer in Koblenz im Bereich Reitställe und Reitschulen arbeitet, kann sie in wenigen Minuten ergänzen. Betrieb eintragen
Aus der Praxis dieser Branche
Wer gewerbsmäßig einen Reit- oder Fahrbetrieb unterhält, braucht eine Erlaubnis nach § 11 Absatz 1 Nummer 8 Buchstabe c des Tierschutzgesetzes. Das betrifft Reitschulen mit eigenen Schulpferden ebenso wie Betriebe, die Ausritte oder Kutschfahrten anbieten. Daneben gibt es das freiwillige Kennzeichnungssystem der Deutschen Reiterlichen Vereinigung, das Betriebe und Vereine auf Antrag prüft. Ein Schild am Hoftor ersetzt aber nicht den eigenen Blick auf Pferde, Ställe und Unterricht.
Ob Sie nach einem Sturz Schadensersatz bekommen, hängt davon ab, wem das Pferd gehört. Grundsätzlich haftet der Halter nach § 833 BGB auch ohne eigenes Verschulden. Dient ein Haustier aber dem Beruf oder der Erwerbstätigkeit des Halters, wie ein Schulpferd im gewerblichen Betrieb, kann er sich nach Satz 2 entlasten, wenn er die nötige Sorgfalt nachweist. Viele Reitschulen verlangen deshalb eine Unterschrift unter ihre Bedingungen und empfehlen eine eigene Unfallversicherung.
Womit diese Betriebe beauftragt werden
Die folgende Aufstellung beschreibt die Branche, nicht einen einzelnen Betrieb. Sie hilft vor allem dabei, die eigene Anfrage präziser zu formulieren.
- Reitbeteiligungen
- Longenunterricht für Anfänger
- Reitunterricht für Kinder und Erwachsene
- Einstellplätze für Pensionspferde
Vor der Beauftragung klären
Achten Sie bei Reitställe und Reitschulen darauf, wie genau die Aufgabe im Angebot beschrieben ist. Eine Zeile mit einer Pauschale ist bequem zu lesen und im Streitfall wertlos.
| Schritt | Worauf es ankommt |
|---|---|
| Angebot | Positionen einzeln, Material und Anfahrt getrennt ausgewiesen |
| Entsorgung | Abtransport und Entsorgungsnachweis gehören ins Angebot |
| Unterlagen | Grundriss, Fotos oder Maße bereitlegen, das spart eine Rückfragerunde |
| Zwischenstand | Bei mehrtägigen Arbeiten einmal gemeinsam draufschauen |
| Auftrag | Schriftlich, mit Leistungsumfang und Ausführungszeitraum |
Was das kostet
Bei Reitställe und Reitschulen wird häufig nach Aufwand abgerechnet, wenn sich der Umfang vorher nicht sicher bestimmen lässt. Dann sollten Sie eine Obergrenze vereinbaren, ab der Rücksprache gehalten wird.
Nachbarorte
In Rheinland-Pfalz sind einige Genehmigungs- und Meldewege landesspezifisch geregelt. Für Vorhaben in Koblenz ist die zuständige Stelle vor Ort maßgeblich.
Weitere Branchen am Ort
Häufige Fragen
Wer haftet, wenn ich vom Schulpferd falle?
Grundsätzlich der Halter des Pferdes nach § 833 BGB. Bei Schulpferden eines gewerblichen Betriebs kann sich der Halter aber entlasten, wenn er nachweist, dass er die nötige Sorgfalt eingehalten hat. Ob Sie Ersatz bekommen, hängt deshalb vom Einzelfall ab. Eine eigene Unfallversicherung schließt diese Lücke.
Was kostet ein Einstellplatz?
Das hängt stark von Region, Haltungsform und enthaltenen Leistungen ab und wird von jedem Betrieb selbst festgelegt. Vergleichen Sie nicht nur den Monatspreis, sondern was darin steckt: Futter, Einstreu, Misten, Weidegang, Hallennutzung und Zusatzleistungen. Lassen Sie sich das im Einstellvertrag schriftlich aufführen.
Kann ich mehrere Betriebe gleichzeitig anfragen?
Ja, und Sie sollten es tun. Üblich und fair ist, das offen zu sagen und den nicht beauftragten Betrieben kurz abzusagen. Wer vergleicht, ohne es zu erwähnen, bekommt beim nächsten Mal seltener ein Angebot.
Wie kommt ein Betrieb in diese Liste?
Über das Eintragsformular oder über OpenStreetMap. Der Eintrag ist kostenlos, jede Einreichung wird vor der Veröffentlichung gesichtet.
Sind die Einträge in diesem Verzeichnis geprüft?
Die Grunddaten stammen aus offenen Datenquellen und aus eingereichten Einträgen, die vor der Freischaltung gesichtet werden. Qualifikationen und Versicherungen werden nicht geprüft, und das wird hier auch nicht behauptet.
Begriffe dazu
Hinweis: Diese Seite ist redaktionell zusammengestellt und nicht amtlich. Für den Einzelfall gilt die Auskunft des Anbieters. Angaben mit Stand 09/2026.
