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Taxi und Mietwagen in Kriftel

Kurz gesagt

Für Taxi und Mietwagen gibt es in Kriftel noch keinen Eintrag. Über das Formular lässt sich der erste kostenlos nachtragen.

Die Suche nach einem passenden Anbieter für Taxi bestellen, Krankenfahrt, Flughafentransfer endet selten beim ersten Treffer. Für Kriftel zeigt diese Seite, welche Betriebe verzeichnet sind und woran sich Angebote unterscheiden.

In Kriftel läuft bei Taxi und Mietwagen vieles über den persönlichen Kontakt. Ein Anruf am Vormittag bringt hier oft mehr als drei Formularanfragen.

Verwaltungstechnisch gehört Kriftel zum Landkreis Main-Taunus-Kreis (Hessen). Was die Gemeinde nicht selbst erledigt, läuft über die Kreisverwaltung. Bei 11.123 Einwohnern umfasst das Stadtgebiet die Postleitzahl 65830. Im gesamten Stadtgebiet zählt dieses Verzeichnis 109 Einträge. Der nächste größere Ort im Verzeichnis ist Rüsselsheim am Main, rund 10.5 Kilometer entfernt. Betriebe von dort fahren Kriftel in der Regel mit an.

Die Einträge im Überblick

In Kriftel ist zu dieser Branche noch kein Betrieb verzeichnet. Es wird hier nichts erfunden und nichts geschätzt: Was fehlt, fehlt auch in der Datenquelle.

Nächstgelegene Einträge

Sie finden Ihren Betrieb hier nicht oder die Angaben stimmen nicht mehr? Beides lässt sich über das Formular korrigieren, kostenlos und ohne Vertrag. Betrieb eintragen

Was diese Arbeit ausmacht

Wer Fahrgäste befördert, braucht die Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung, dafür gelten eigene Anforderungen an Alter, Fahrpraxis, Gesundheit und Führungszeugnis. Der Betrieb selbst braucht eine Genehmigung nach dem Personenbeförderungsgesetz. Dazu kommen kürzere Intervalle bei der Hauptuntersuchung und die Eichung des Taxameters, das erklärt die hohen Fixkosten je Fahrzeug.

Im Pflichtfahrgebiet gilt für Taxis eine Beförderungspflicht, eine Fahrt darf also nicht beliebig abgelehnt werden. Bei Vorbestellungen kann ein Zuschlag anfallen. Wenn Sie Gepäck, Tiere, einen Kindersitz oder einen Rollstuhl mitführen, sagen Sie das bei der Bestellung, denn dafür braucht es das passende Fahrzeug, und das steht nicht an jedem Halteplatz.

Was üblicherweise angeboten wird

Typischerweise wird Folgendes angeboten. Wer mehrere dieser Punkte zugleich braucht, sollte das gleich in der Anfrage nennen.

  • Flughafen- und Bahnhofstransfer
  • Großraumtaxi und Rollstuhltransport
  • Vorbestellung zum Festtermin
  • Krankenfahrten mit Verordnung

Was vor der Vergabe geklärt sein sollte

Vergleichen Sie bei Taxi und Mietwagen nicht nur den Endbetrag, sondern die angesetzte Dauer. Ein niedriger Stundensatz mit doppelter Stundenzahl ist kein günstiges Angebot.

Die Etappen im Überblick
SchrittWorauf es ankommt
AusführungÄnderungen und Nachträge vorher abstimmen, nicht nachträglich
MaterialKlären, wer besorgt und wer für die Eignung haftet
AnfrageAufgabe schriftlich beschreiben, identischer Text an alle Betriebe
Unterlagen danachRechnung, Protokolle und Garantiekarten zusammen ablegen
AngebotPositionen einzeln, Material und Anfahrt getrennt ausgewiesen

Kosten und Angebote

Bei Taxi und Mietwagen entscheidet der Aufwand vor Ort, nicht die Preisliste. Ein Ortstermin vor dem Angebot spart in aller Regel mehr, als er kostet.

Betriebe in der Nähe

Kriftel gehört zu Landkreis Main-Taunus-Kreis. Wer dort keinen passenden Betrieb findet, sollte den Radius auf die angrenzenden Gemeinden erweitern.

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Häufige Fragen

Zahlt die Krankenkasse eine Fahrt zur Behandlung?

Krankenfahrten sind erstattungsfähig, wenn sie ärztlich verordnet und in der Regel vorher von der Krankenkasse genehmigt wurden. Es fällt die gesetzliche Zuzahlung an. Ohne Verordnung zahlen Sie selbst. Klären Sie Verordnung und Genehmigung vor dem Termin, nachträglich ist eine Erstattung schwierig.

Muss ein Taxi Kartenzahlung anbieten?

Bundesweit ist das nicht vorgeschrieben, einzelne Kommunen machen es in ihrer Taxiordnung zur Auflage. Fragen Sie deshalb bei der Bestellung nach dem Zahlungsweg, besonders bei Flughafenfahrten und größeren Beträgen. Kindersitze sowie Platz für Gepäck oder Rollstuhl sollten Sie ebenfalls vorab angeben.

Ist der Fahrpreis verhandelbar?

Innerhalb des Pflichtfahrgebiets nicht, dort gelten der behördlich festgesetzte Tarif und das Taxameter. Für Fahrten darüber hinaus dürfen Sie einen Festpreis vereinbaren, und zwar vor Fahrtantritt. Lassen Sie sich eine Quittung geben, sie wird auch für Reisekostenabrechnungen benötigt.

Wie viele Angebote sollte ich einholen?

Zwei bis drei reichen, wenn alle dieselbe Leistungsbeschreibung bekommen haben. Mehr Angebote erhöhen vor allem den Aufwand und verzögern den Start.

Kostet die Vermittlung über dieses Portal etwas?

Hier wird nichts vermittelt. Dieses Verzeichnis listet nur, wer wo eingetragen ist, nimmt keine Provision und verkauft keine Anfragen weiter.

Woran erkenne ich einen unseriösen Anbieter?

An fehlender Anschrift, Druck zur sofortigen Unterschrift, Weigerung, schriftlich zu kalkulieren, und an Werbung, die eine Nähe vortäuscht, die es nicht gibt. Seriöse Betriebe haben kein Problem mit Bedenkzeit.

Passende Erklärungen

Zusammengestellt aus offenen Quellen, Stand 09/2026. Eine Prüfung von Qualifikationen, Zulassungen oder Versicherungen findet nicht statt und wird hier nicht behauptet.