Musiker, Bands und DJs in Lampertheim
Dieses Verzeichnis hat für Lampertheim noch keinen Betrieb im Bereich Musiker, Bands und DJs erfasst. Nachbarorte sind weiter unten verlinkt.
- 0Einträge
- 33.053Einwohner
- HessenBundesland
- 68623Postleitzahl
Ob es um Hochzeitsband, Partyband, Livemusik, DJ, Alleinunterhalter geht oder um eine kleinere Arbeit zwischendurch: Diese Übersicht für Lampertheim zeigt die verzeichneten Betriebe und erklärt, wie ein Vergleich sinnvoll aufgebaut wird.
Lampertheim ist eine Mittelstadt mit rund 33.053 Einwohnern. Bei Musiker, Bands und DJs ist die Auswahl begrenzter, dafür sind Betriebe oft länger am Ort etabliert.
Verwaltungstechnisch gehört Lampertheim zum Landkreis Bergstraße (Hessen). Was die Gemeinde nicht selbst erledigt, läuft über die Kreisverwaltung. Auf die Postleitzahl 68623 kommen 33.053 Einwohner. Über alle Branchen zusammen sind für Lampertheim 393 Einträge erfasst. Mannheim liegt etwa 11.8 Kilometer entfernt und gehört für viele Betriebe zum selben Einzugsgebiet wie Lampertheim.
Wer ist gelistet?
In Lampertheim ist zu dieser Branche noch kein Betrieb verzeichnet. Es wird hier nichts erfunden und nichts geschätzt: Was fehlt, fehlt auch in der Datenquelle.
Sie finden Ihren Betrieb hier nicht oder die Angaben stimmen nicht mehr? Beides lässt sich über das Formular korrigieren, kostenlos und ohne Vertrag. Betrieb eintragen
Was diese Arbeit ausmacht
Die Musik in der Öffentlichkeit meldet der Veranstalter bei der GEMA an, nicht die Band. Das gilt auch dann, wenn nur eigene Stücke gespielt werden, und auch bei Feiern ohne Eintritt. Eine gute Band weist auf diesen Punkt von selbst hin und liefert auf Wunsch die Titelliste für die Meldung. Wer eine Hochzeit privat feiert, ist trotzdem Veranstalter und damit zuständig.
Kommt die Band aus dem Ausland, muss der Veranstalter unter Umständen 15 Prozent der Gage als Steuer einbehalten und ans Bundeszentralamt für Steuern abführen. Das regelt § 50a des Einkommensteuergesetzes für beschränkt Steuerpflichtige. Bis 250 Euro Einnahmen je Darbietung wird kein Abzug vorgenommen. Wer international bucht, sollte das vor der Zusage klären, sonst wird aus der vereinbarten Gage nachträglich eine teure Überraschung.
Was üblicherweise angeboten wird
Üblich sind die folgenden Arbeiten. Kleinere Betriebe konzentrieren sich oft auf einen Teil davon, was kein Nachteil sein muss.
- DJ für Feier und Club
- Trauung, Empfang und Party aus einer Hand
- Partyband für Firmenfeiern und Vereinsfeste
- Licht- und Tontechnik auf Wunsch
Vor der Beauftragung klären
Für Musiker, Bands und DJs gilt: Ein schriftliches Angebot mit klaren Positionen ist die Grundlage jeder späteren Reklamation. Mündliche Zusagen lassen sich im Streitfall kaum belegen.
| Schritt | Worauf es ankommt |
|---|---|
| Anfrage | Aufgabe schriftlich beschreiben, identischer Text an alle Betriebe |
| Angebot | Positionen einzeln, Material und Anfahrt getrennt ausgewiesen |
| Zwischenstand | Bei mehrtägigen Arbeiten einmal gemeinsam draufschauen |
| Erreichbarkeit | Feste Ansprechperson und eine Nummer klären, unter der jemand rangeht |
| Ausführung | Änderungen und Nachträge vorher abstimmen, nicht nachträglich |
Zur Preisfrage
Wer bei Musiker, Bands und DJs nach dem Preis fragt, sollte zugleich nach dem Leistungsumfang fragen. Der günstigere Betrag mit kleinerem Umfang ist am Ende oft der teurere Auftrag.
Betriebe in der Nähe
Der Einzugsbereich vieler Betriebe rund um Lampertheim reicht bis in Landkreis Bergstraße hinein. Entfernung und Anfahrtspauschale sind deshalb früh zu klären.
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Fragen und Antworten
Was gehört in den Vertrag?
Datum, Ort, Spielzeiten und Pausen, die Besetzung, Gage und Anfahrt, wer Technik und Strom stellt, wann aufgebaut werden kann, Verpflegung und Übernachtung, dazu eine Regelung für Krankheit und Ausfall. Bei Bands ist ein Ersatzmusiker im Krankheitsfall üblich, das sollte schriftlich stehen.
Wer meldet die Musik bei der GEMA an?
Der Veranstalter der Feier, also in der Regel der Gastgeber oder das Unternehmen, nicht die Band und nicht der DJ. Anzumelden sind auch Veranstaltungen ohne Eintritt. Die Anmeldung gehört vor den Termin, die Abrechnung erfolgt danach.
Braucht ein Musiker eine Gewerbeanmeldung?
Wer künstlerisch tätig ist, übt in der Regel einen freien Beruf aus und meldet sich beim Finanzamt statt beim Gewerbeamt. Bei DJs kommt es auf die Tätigkeit an: Reines Abspielen gilt eher als gewerblich, eigenschöpferisches Mischen kann künstlerisch sein. Klären Sie die Einordnung zu Beginn mit dem Finanzamt.
Darf ein Betrieb den Kostenvoranschlag überschreiten?
Geringfügig ja, wesentlich nicht ohne Ankündigung. Zeichnet sich eine deutliche Überschreitung ab, muss der Betrieb Sie informieren, und Sie können den Auftrag dann kündigen und nur die erbrachte Leistung zahlen.
Sind die Betriebe nach Qualität sortiert?
Nein. Sortiert wird nach Vollständigkeit der hinterlegten Angaben, hervorgehobene Einträge stehen oben und sind als solche gekennzeichnet. Eine Bewertung der Arbeitsqualität findet hier nicht statt.
Darf ich einen Teil der Rechnung zurückbehalten?
Bei berechtigten Mängeln ja, in angemessener Höhe. Als Faustregel gilt ein Vielfaches der voraussichtlichen Beseitigungskosten. Ein pauschaler Abzug ohne benannten Mangel ist dagegen selbst eine Vertragsverletzung.
Zum Nachschlagen
Die Einträge wurden aus offenen Daten und geprüften Einreichungen zusammengestellt (Stand 09/2026). Sie ersetzen keine verbindliche Auskunft des Betriebs.
