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Banken und Sparkassen in Landshut

Kurz gesagt

29 Betriebe aus dem Bereich Banken und Sparkassen sind für Landshut gelistet. Die Angaben stammen aus offenen Datenquellen und aus geprüften Einreichungen.

Einen Bankfiliale in Landshut zu finden ist eine Frage von Verfügbarkeit und Passung. Diese Seite trägt beides zusammen: die gelisteten Betriebe und die Kriterien, die zählen.

In Städten dieser Größe zählt Weiterempfehlung im Bereich Banken und Sparkassen mehr als Werbung. Ein Betrieb, der hier seit Jahren arbeitet, ist meist bekannt.

Landshut gehört keinem Landkreis an, sondern nimmt als kreisfreie Stadt in Bayern auch die Kreisaufgaben selbst wahr. Der Ort hat 75.272 Einwohner. Gemessen an der Einwohnerzahl ist der Bereich Banken und Sparkassen in Landshut überdurchschnittlich dicht besetzt: rund 3,9 Einträge je 10.000 Einwohner. Im gesamten Stadtgebiet zählt dieses Verzeichnis 1026 Einträge. Mit 3.8 Kilometern Entfernung ist Altdorf der nächste größere Ort, was die Auswahl in Landshut praktisch erweitert.

Die Einträge im Überblick

Santander

Kirchgasse 248, 84028 Landshut

  • Öffnungszeiten Mo, Di, Do 09:00–13:00 Uhr und 14:00–18:00 Uhr · Mi 09:00–13:00 Uhr und 14:00–16:00 Uhr · Fr 09:00–14:00 Uhr · Feiertags geschlossen
  • Website santander.de

Details zum Eintrag

Sparda-Bank

Neustadt 448, 84028 Landshut

  • Öffnungszeiten Mo–Do 08:30–12:00 Uhr und 14:00–17:00 Uhr · Do 08:30–12:30 Uhr und 14:00–17:30 Uhr · Fr 08:30–15:00 Uhr

Details zum Eintrag

Sparkasse

Ritter-von-Schoch-Straße, 84036 Landshut

  • Öffnungszeiten Mo, Fr 09:00–12:00 Uhr und 13:30–16:00 Uhr · Di–Do 09:00–12:00 Uhr

Details zum Eintrag

Sparkasse

Sankt-Wolfgang-Platz 13, 84032 Landshut

  • Öffnungszeiten Mo, Di, Do, Fr 09:00–12:00 Uhr und 13:30–16:00 Uhr · Mi 09:00–12:00 Uhr

Details zum Eintrag

Ein Eintrag hier kostet nichts und verpflichtet zu nichts. Geprüft wird nur, ob die Angaben plausibel sind, danach geht der Eintrag online. Betrieb eintragen

Aus der Praxis dieser Branche

Einlagen auf Giro-, Tagesgeld- und Sparkonten sind über die gesetzliche Einlagensicherung je Kunde und Institut bis zu einhunderttausend Euro geschützt, bei Gemeinschaftskonten je Inhaber. Für die Kontoeröffnung ist eine Identitätsprüfung nach dem Geldwäschegesetz vorgeschrieben, deshalb der Ausweis und die Frage nach der Steueridentifikationsnummer. Jeder Verbraucher hat zudem Anspruch auf ein Basiskonto auf Guthabenbasis.

Im Zahlungsverkehr gelten klare Fristen: Eine autorisierte Lastschrift lässt sich binnen acht Wochen ohne Angabe von Gründen zurückgeben, eine nicht autorisierte deutlich länger. Karten unterscheiden sich grundlegend: Bei der Debitkarte wird sofort vom Konto abgebucht, bei der Kreditkarte gesammelt abgerechnet. Bei Verlust zählt die sofortige Sperrung über den zentralen Sperrnotruf.

Leistungen im Überblick

Das ist das gängige Leistungsspektrum. Fragen Sie bei ungewöhnlichen Aufgaben direkt nach, statt sie beim ersten Termin vorauszusetzen.

  • Baufinanzierung und Kredite
  • Geldautomat und Kontoauszugsdrucker
  • Girokonto und Karten
  • Termin online vereinbaren

Worauf es bei der Auswahl ankommt

Für Banken und Sparkassen gilt: Ein schriftliches Angebot mit klaren Positionen ist die Grundlage jeder späteren Reklamation. Mündliche Zusagen lassen sich im Streitfall kaum belegen.

Reihenfolge, die sich bewährt hat
SchrittWorauf es ankommt
VorauswahlZwei bis drei Betriebe, gern einer aus dem Nachbarort
RechnungPflichtangaben prüfen, per Überweisung zahlen, Beleg aufheben
AngebotPositionen einzeln, Material und Anfahrt getrennt ausgewiesen
ErreichbarkeitFeste Ansprechperson und eine Nummer klären, unter der jemand rangeht
AnfrageAufgabe schriftlich beschreiben, identischer Text an alle Betriebe

Wie abgerechnet wird

Preise im Bereich Banken und Sparkassen lassen sich nicht bundesweit angeben. Sie hängen an Auftragsgröße, Zustand vor Ort und Auslastung. Belastbar ist nur ein Angebot für Ihren konkreten Fall.

Nachbarorte

Zuständigkeiten und Gebührenordnungen unterscheiden sich in Bayern teils von Nachbarbundesländern. Für Landshut gilt das Landesrecht von Bayern.

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Nachgefragt

Wie sicher ist mein Geld über der Sicherungsgrenze?

Der gesetzliche Schutz endet bei einhunderttausend Euro je Institut. Viele Häuser gehören zusätzlich freiwilligen Sicherungssystemen an, deren Umfang unterschiedlich ist und die keinen einklagbaren Anspruch in gleicher Weise begründen. Wer größere Summen hält, verteilt sie auf mehrere Institute oder legt sie anders an.

Wie komme ich an Kontoauszüge aus Vorjahren?

Im Onlinebanking liegen sie meist nur eine begrenzte Zeit bereit, danach erstellt die Bank Zweitschriften gegen Gebühr. Speichern Sie Auszüge deshalb laufend als Datei, für Steuer und Nachweise werden sie länger gebraucht, als sie abrufbar sind. Auch nach einer Kontoschließung bestehen Auskunftsansprüche, die Beschaffung dauert dann länger.

Was ist ein Basiskonto?

Ein Konto auf Guthabenbasis, auf das jeder Verbraucher mit rechtmäßigem Aufenthalt Anspruch hat, auch ohne festen Wohnsitz oder mit negativen Einträgen bei Auskunfteien. Es ermöglicht Überweisungen, Lastschriften und eine Karte, aber keine Überziehung. Die Entgelte müssen angemessen sein, beantragen lässt es sich bei jeder Bank.

Wie kommt ein Betrieb in diese Liste?

Über das Eintragsformular oder über OpenStreetMap. Der Eintrag ist kostenlos, jede Einreichung wird vor der Veröffentlichung gesichtet.

Was ist, wenn der Betrieb den Termin platzen lässt?

Einmal passiert das in jedem Gewerk. Wiederholt sich das ohne Rückmeldung, ist das ein Hinweis auf die Organisation des Betriebs und ein legitimer Grund, den Auftrag noch vor Beginn anders zu vergeben.

Darf ich einen Teil der Rechnung zurückbehalten?

Bei berechtigten Mängeln ja, in angemessener Höhe. Als Faustregel gilt ein Vielfaches der voraussichtlichen Beseitigungskosten. Ein pauschaler Abzug ohne benannten Mangel ist dagegen selbst eine Vertragsverletzung.

Zum Weiterlesen

Alle Angaben ohne Gewähr, Stand 09/2026. wo-wer-was.de ist unabhängig und mit keinem der gelisteten Betriebe verbunden.