Tierheime in Lindenberg im Allgäu
Für Tierheime gibt es in Lindenberg im Allgäu noch keinen Eintrag. Über das Formular lässt sich der erste kostenlos nachtragen.
- 0Einträge
- 11.741Einwohner
- BayernBundesland
- 88161, 88171Postleitzahl
Tier adoptieren, Fundtier, Tier abgeben, Ehrenamt: Dafür braucht es in Lindenberg im Allgäu einen Betrieb, der frei ist und zur Aufgabe passt. Beides lässt sich vorher klären, und diese Seite zeigt wie.
Lindenberg im Allgäu versorgt sich bei Tierheime typischerweise aus einem Radius von einigen Kilometern. Anfahrtskosten sind hier ein realer Posten.
Lindenberg im Allgäu ist Teil des Landkreis Lindau (Bodensee) in Bayern, und dieser Zuschnitt bestimmt auch, wo Betriebe aus der Umgebung ihren Einzugsbereich sehen. 11.741 Menschen leben hier, verteilt auf die Postleitzahlen 88161, 88171. Im gesamten Stadtgebiet zählt dieses Verzeichnis 217 Einträge. Mit 29 Kilometern Entfernung ist Friedrichshafen der nächste größere Ort, was die Auswahl in Lindenberg im Allgäu praktisch erweitert.
Die Einträge im Überblick
In Lindenberg im Allgäu ist zu dieser Branche noch kein Betrieb verzeichnet. Es wird hier nichts erfunden und nichts geschätzt: Was fehlt, fehlt auch in der Datenquelle.
Nächstgelegene Einträge
- Argenhof Wangen im Allgäu, rund 13 km
- Tierheim Lindau e.V. Lindau (Bodensee), rund 13.1 km
- Tierfreunde Bodenseekreis e.V. Kressbronn am Bodensee, rund 20.1 km
- Tierheim Friedrichshafen Friedrichshafen, rund 27.2 km
- Zuflucht für Tiere Kempten (Allgäu), rund 29.6 km
- Tierheim Berg Berg, rund 32.7 km
- Tierheim Memmingen Memmingen, rund 48.9 km
- Tierheim Marktoberdorf Marktoberdorf, rund 52.1 km
Sie finden Ihren Betrieb hier nicht oder die Angaben stimmen nicht mehr? Beides lässt sich über das Formular korrigieren, kostenlos und ohne Vertrag. Betrieb eintragen
Aus der Praxis dieser Branche
Ein großer Teil der Arbeit sind Fundtiere, und die sind rechtlich eine Aufgabe der Gemeinde. Tiere sind nach § 90a BGB zwar keine Sachen, das Fundrecht gilt aber entsprechend, deshalb ist die Fundbehörde zuständig. Viele Kommunen schließen dafür Verträge mit dem örtlichen Tierheim und zahlen Pauschalen oder Tagessätze. Reicht das Geld nicht, fehlt es am Ende bei der Versorgung der Tiere, die schon länger dort leben.
Ohne Ehrenamt kommt kaum ein Heim aus. Gesucht werden Gassigeher, Katzenstreichler, Pflegestellen für kranke oder sehr junge Tiere und Hilfe bei Festen und Flohmärkten. Die meisten Heime verlangen ein Mindestalter, eine Einweisung und eine gewisse Regelmäßigkeit, weil die Tiere auf feste Bezugspersonen angewiesen sind. Für Hunde gilt auch im Heim die Tierschutz-Hundeverordnung, die Auslauf und täglichen Umgang mit Menschen vorschreibt.
Typische Leistungen
Das ist das gängige Leistungsspektrum. Fragen Sie bei ungewöhnlichen Aufgaben direkt nach, statt sie beim ersten Termin vorauszusetzen.
- Aufnahme von Abgabetieren nach Absprache
- Patenschaften und Spenden
- Ehrenamt und Gassigehen
- Aufnahme von Fundtieren
Angebote richtig vergleichen
Vergleichen Sie bei Tierheime nicht nur den Endbetrag, sondern die angesetzte Dauer. Ein niedriger Stundensatz mit doppelter Stundenzahl ist kein günstiges Angebot.
| Schritt | Worauf es ankommt |
|---|---|
| Angebot | Positionen einzeln, Material und Anfahrt getrennt ausgewiesen |
| Unterlagen danach | Rechnung, Protokolle und Garantiekarten zusammen ablegen |
| Ortstermin | Bei allem, was über eine Kleinigkeit hinausgeht, vor dem Angebot sinnvoll |
| Nachträge | Vorab festlegen, ab welcher Abweichung Rücksprache gehalten wird |
| Gewährleistung | Fristen notieren, Mängel schriftlich und mit Frist rügen |
Was das kostet
Dieses Verzeichnis nennt bewusst keine Preise für Tierheime in Lindenberg im Allgäu. Was kursiert, sind Mittelwerte ohne Bezug zum Einzelfall. Holen Sie stattdessen zwei bis drei Angebote ein.
Betriebe in der Nähe
Die Grenze von Landkreis Lindau (Bodensee) ist für Betriebe keine Grenze. Wer in Lindenberg im Allgäu sucht und nichts findet, sollte den Radius erweitern, bevor er die Suche aufgibt.
Weitere Branchen am Ort
Die wiederkehrenden Fragen
Was kostet ein Tier aus dem Tierheim?
Verlangt wird eine Schutzgebühr, deren Höhe jedes Heim selbst festlegt und die je nach Tierart, Alter und bereits erfolgter Behandlung schwankt. Enthalten sind meist Impfungen, Kennzeichnung per Mikrochip und bei erwachsenen Tieren oft die Kastration. Fragen Sie vorab nach der aktuellen Gebühr und danach, welche Leistungen darin schon enthalten sind.
Wie kann ich ein Tierheim unterstützen, ohne ein Tier aufzunehmen?
Möglich sind Geld- und Sachspenden, Patenschaften für einzelne Tiere, Ehrenamt als Gassigeher oder Katzenbetreuer und die Aufnahme eines Tieres als Pflegestelle auf Zeit. Viele Heime veröffentlichen Listen mit dem, was gerade gebraucht wird. Fragen Sie vor Sachspenden nach, denn nicht jedes Futter und jedes Zubehör ist dort verwendbar.
Was mache ich mit einem gefundenen Tier?
Der Fund muss unverzüglich gemeldet werden, und wenn der Halter nicht bekannt ist, bei der zuständigen Behörde, in der Regel dem Fundbüro oder Ordnungsamt der Gemeinde. Das schreibt § 965 BGB vor. Tierarztpraxen und Tierheime können einen Mikrochip auslesen, die Nummer lässt sich dann bei den Haustierregistern abgleichen. Oft übernimmt das Tierheim das Tier im Auftrag der Gemeinde.
Darf ein Betrieb den Kostenvoranschlag überschreiten?
Geringfügig ja, wesentlich nicht ohne Ankündigung. Zeichnet sich eine deutliche Überschreitung ab, muss der Betrieb Sie informieren, und Sie können den Auftrag dann kündigen und nur die erbrachte Leistung zahlen.
Was ist der Unterschied zwischen Angebot und Kostenvoranschlag?
Ein angenommenes Angebot ist verbindlich, der Kostenvoranschlag ist eine fachmännische Schätzung. Welches von beidem vorliegt, steht meist im Dokument selbst. Fragen Sie nach, wenn es nicht dasteht.
Kostet die Vermittlung über dieses Portal etwas?
Hier wird nichts vermittelt. Dieses Verzeichnis listet nur, wer wo eingetragen ist, nimmt keine Provision und verkauft keine Anfragen weiter.
Begriffe dazu
Stand 09/2026. Die Angaben sind redaktionell und unverbindlich. Für Auskünfte zum Einzelfall wenden Sie sich an den Betrieb oder die zuständige Stelle.
