Tierheime in Lorch (Rheingau-Taunus-Kreis)
Für Lorch (Rheingau-Taunus-Kreis) ist im Bereich Tierheime noch kein Betrieb verzeichnet. Unten stehen Anbieter aus der Umgebung, außerdem lässt sich ein Eintrag kostenlos nachtragen.
- 0Einträge
- 4.019Einwohner
- HessenBundesland
- 65391Postleitzahl
Für Lorch (Rheingau-Taunus-Kreis) listet diese Seite Betriebe im Bereich Tierheime. Dazu kommt ein Überblick über typische Leistungen, Preisfragen und die Punkte, die vor der Vergabe geklärt sein sollten.
Für Tierheime ist Lorch (Rheingau-Taunus-Kreis) Teil eines größeren Versorgungsgebiets. Ein Betrieb, der ohnehin im Ort zu tun hat, nimmt kleinere Arbeiten oft mit.
Lorch (Rheingau-Taunus-Kreis) liegt im Landkreis Rheingau-Taunus-Kreis in Hessen. Ein Teil der Zuständigkeiten liegt bei der Gemeinde, ein anderer beim Kreis. 4.019 Menschen leben hier, verteilt auf die Postleitzahl 65391. Insgesamt führt das Verzeichnis 24 Einträge für Lorch (Rheingau-Taunus-Kreis) über alle Branchen hinweg. Mit 30.8 Kilometern Entfernung ist Wiesbaden der nächste größere Ort, was die Auswahl in Lorch (Rheingau-Taunus-Kreis) praktisch erweitert.
Die Einträge im Überblick
In Lorch (Rheingau-Taunus-Kreis) ist zu dieser Branche noch kein Betrieb verzeichnet. Es wird hier nichts erfunden und nichts geschätzt: Was fehlt, fehlt auch in der Datenquelle.
Nächstgelegene Einträge
- Tierhelfer Ingelheim Ingelheim am Rhein, rund 18.4 km
- Tierheim Mainz Mainz, rund 30.7 km
- Tierheim Wiesbaden Wiesbaden, rund 31.6 km
- Tierheim Diez Diez, rund 38.2 km
- Tierheim Koblenz Koblenz, rund 40 km
- Tierheim Montabaur Montabaur, rund 43.8 km
- Tierheim Hattersheim Hattersheim am Main, rund 46.3 km
- Tierheim Rüsselsheim Rüsselsheim am Main, rund 46.3 km
Diese Liste ist nicht vollständig und behauptet das auch nicht. Wer in Lorch (Rheingau-Taunus-Kreis) im Bereich Tierheime arbeitet, kann sie in wenigen Minuten ergänzen. Betrieb eintragen
Das Besondere an dieser Branche
Neben Fundtieren nehmen Tierheime Abgabetiere auf, also Tiere, die ihre Halter nicht mehr behalten können oder wollen. Dafür gibt es keinen Anspruch: Heime nehmen nach Platz und Absprache auf, oft nur mit Termin, gegen eine Abgabegebühr und mit Wartezeit. Wer ein Tier abgeben muss, sollte früh anrufen und Impfpass, Chipnummer und Angaben zu Verhalten und Gesundheit bereithalten, das verkürzt die Vermittlung spürbar.
Ein großer Teil der Arbeit sind Fundtiere, und die sind rechtlich eine Aufgabe der Gemeinde. Tiere sind nach § 90a BGB zwar keine Sachen, das Fundrecht gilt aber entsprechend, deshalb ist die Fundbehörde zuständig. Viele Kommunen schließen dafür Verträge mit dem örtlichen Tierheim und zahlen Pauschalen oder Tagessätze. Reicht das Geld nicht, fehlt es am Ende bei der Versorgung der Tiere, die schon länger dort leben.
Womit diese Betriebe beauftragt werden
Typischerweise wird Folgendes angeboten. Wer mehrere dieser Punkte zugleich braucht, sollte das gleich in der Anfrage nennen.
- Vermittlung von Hunden, Katzen und Kleintieren
- Ehrenamt und Gassigehen
- Aufnahme von Abgabetieren nach Absprache
- Patenschaften und Spenden
Worauf es bei der Auswahl ankommt
Bei Tierheime ist die Erreichbarkeit ein unterschätztes Kriterium. Ein Betrieb, der auf Rückfragen antwortet, arbeitet auch während des Auftrags meist verlässlicher.
| Schritt | Worauf es ankommt |
|---|---|
| Anfrage | Aufgabe schriftlich beschreiben, identischer Text an alle Betriebe |
| Zwischenstand | Bei mehrtägigen Arbeiten einmal gemeinsam draufschauen |
| Ausführung | Änderungen und Nachträge vorher abstimmen, nicht nachträglich |
| Ortstermin | Bei allem, was über eine Kleinigkeit hinausgeht, vor dem Angebot sinnvoll |
| Material | Klären, wer besorgt und wer für die Eignung haftet |
Was den Preis bestimmt
Für Tierheime in Lorch (Rheingau-Taunus-Kreis) gilt wie überall: Ein Kostenvoranschlag ist ohne ausdrückliche Vereinbarung unverbindlich, darf aber nicht wesentlich überschritten werden, ohne dass Sie informiert werden.
Auch im Umland
Zuständigkeiten und Gebührenordnungen unterscheiden sich in Hessen teils von Nachbarbundesländern. Für Lorch (Rheingau-Taunus-Kreis) gilt das Landesrecht von Hessen.
Weitere Einträge am Ort
Fragen und Antworten
Kann ich mein Tier im Tierheim abgeben?
Einen Anspruch darauf gibt es nicht. Tierheime nehmen Abgabetiere nach verfügbarem Platz auf, meist nur mit Termin und gegen eine Abgabegebühr, bei Aufnahmestopp über eine Warteliste. Rufen Sie früh an und bringen Sie Impfpass, Chipnummer und eine ehrliche Beschreibung von Gesundheit und Verhalten mit. Das erhöht die Chance auf eine passende Vermittlung.
Was mache ich mit einem gefundenen Tier?
Der Fund muss unverzüglich gemeldet werden, und wenn der Halter nicht bekannt ist, bei der zuständigen Behörde, in der Regel dem Fundbüro oder Ordnungsamt der Gemeinde. Das schreibt § 965 BGB vor. Tierarztpraxen und Tierheime können einen Mikrochip auslesen, die Nummer lässt sich dann bei den Haustierregistern abgleichen. Oft übernimmt das Tierheim das Tier im Auftrag der Gemeinde.
Muss ich eine Anzahlung leisten?
Bei größeren Aufträgen ist eine Abschlagszahlung üblich, vor allem wenn Material vorfinanziert wird. Ungewöhnlich ist eine Vorkasse über den vollen Betrag, besonders bei einem Betrieb, mit dem Sie noch nie gearbeitet haben.
Was gehört in eine gute Anfrage?
Ort und Objekt, die Aufgabe in ein bis zwei Sätzen, der gewünschte Zeitrahmen und wie Sie erreichbar sind. Fotos helfen fast immer und ersparen eine Rückfragerunde.
Darf ein Betrieb den Kostenvoranschlag überschreiten?
Geringfügig ja, wesentlich nicht ohne Ankündigung. Zeichnet sich eine deutliche Überschreitung ab, muss der Betrieb Sie informieren, und Sie können den Auftrag dann kündigen und nur die erbrachte Leistung zahlen.
Zum Nachschlagen
Die Einträge wurden aus offenen Daten und geprüften Einreichungen zusammengestellt (Stand 09/2026). Sie ersetzen keine verbindliche Auskunft des Betriebs.
