Tierheime in Ludwigsfelde
Für Ludwigsfelde fehlt zu Tierheime bisher ein Eintrag. Wer hier ansässig ist, kann seinen Betrieb kostenlos eintragen lassen.
- 0Einträge
- 24.817Einwohner
- BrandenburgBundesland
- 14974Postleitzahl
Bei Tierheime in Ludwigsfelde scheitert der Vergleich meist nicht am Preis, sondern an unterschiedlich beschriebenen Leistungen. Diese Übersicht setzt deshalb beim Inhalt an, nicht beim Betrag.
Mittelstädte wie Ludwigsfelde liegen bei Tierheime oft im Schatten der nächsten Großstadt. Betriebe von dort fahren her, rechnen die Anfahrt aber mit ein.
Verwaltungstechnisch gehört Ludwigsfelde zum Landkreis Teltow-Fläming (Brandenburg). Was die Gemeinde nicht selbst erledigt, läuft über die Kreisverwaltung. Auf die Postleitzahl 14974 kommen 24.817 Einwohner. Der nächste größere Ort im Verzeichnis ist Potsdam, rund 18.4 Kilometer entfernt. Betriebe von dort fahren Ludwigsfelde in der Regel mit an.
Die Einträge im Überblick
In Ludwigsfelde ist zu dieser Branche noch kein Betrieb verzeichnet. Es wird hier nichts erfunden und nichts geschätzt: Was fehlt, fehlt auch in der Datenquelle.
Nächstgelegene Einträge
- Waldhaus Großer Ravensberg Potsdam, rund 15.1 km
- Tierheim Potsdam Potsdam, rund 16.1 km
- Bienen am Rittersporn Berlin, rund 17.8 km
- Samtpfoten Neukölln e.V. Berlin, rund 23.2 km
- Tierheim Falkensee Dallgow-Döberitz, rund 29.9 km
- Vogelgnadenhof und Altenheim für Tiere e.V. Berlin, rund 35.7 km
- Tiere suchen Freunde e.V. Hennigsdorf, rund 36 km
- Tierheim Berlin Berlin, rund 36.3 km
Betriebe aus Ludwigsfelde können sich selbst eintragen. Gebraucht werden Name, Adresse und eine Kontaktmöglichkeit, alles Weitere ist freiwillig. Betrieb eintragen
Aus der Praxis dieser Branche
Ein großer Teil der Arbeit sind Fundtiere, und die sind rechtlich eine Aufgabe der Gemeinde. Tiere sind nach § 90a BGB zwar keine Sachen, das Fundrecht gilt aber entsprechend, deshalb ist die Fundbehörde zuständig. Viele Kommunen schließen dafür Verträge mit dem örtlichen Tierheim und zahlen Pauschalen oder Tagessätze. Reicht das Geld nicht, fehlt es am Ende bei der Versorgung der Tiere, die schon länger dort leben.
Katzen machen in vielen Heimen den größten Teil der Aufnahmen aus, vor allem im Sommer, wenn unkastrierte Freigänger für Nachwuchs sorgen. Nach § 13b des Tierschutzgesetzes können die Länder Katzenschutzverordnungen erlassen, die in festgelegten Gebieten den freien Auslauf fortpflanzungsfähiger Katzen beschränken und Kennzeichnung und Registrierung vorschreiben. Ob eine solche Regel an Ihrem Wohnort gilt, erfahren Sie bei der Gemeinde oder beim Tierheim selbst.
Leistungen im Überblick
Diese Leistungen gehören üblicherweise zum Bild. Ob ein einzelner Betrieb sie alle abdeckt, steht damit nicht fest und sollte vorher gefragt werden.
- Vermittlung von Hunden, Katzen und Kleintieren
- Aufnahme von Fundtieren
- Aufnahme von Abgabetieren nach Absprache
- Ehrenamt und Gassigehen
Angebote richtig vergleichen
Vergleichen Sie bei Tierheime nicht nur den Endbetrag, sondern die angesetzte Dauer. Ein niedriger Stundensatz mit doppelter Stundenzahl ist kein günstiges Angebot.
| Schritt | Worauf es ankommt |
|---|---|
| Ortstermin | Bei allem, was über eine Kleinigkeit hinausgeht, vor dem Angebot sinnvoll |
| Auftrag | Schriftlich, mit Leistungsumfang und Ausführungszeitraum |
| Unterlagen danach | Rechnung, Protokolle und Garantiekarten zusammen ablegen |
| Ausführung | Änderungen und Nachträge vorher abstimmen, nicht nachträglich |
| Abnahme | Gemeinsam vor Ort, Mängel im Protokoll festhalten |
Was den Preis bestimmt
Was Tierheime kostet, entscheidet sich an drei Größen: Umfang, Zustand vor Ort und wie voll die Auftragsbücher gerade sind. Nur die erste können Sie selbst beeinflussen.
Im Umkreis
Für Vorhaben in Ludwigsfelde ist die Verwaltung in Landkreis Teltow-Fläming der erste Anlaufpunkt, wenn eine Genehmigung oder eine Auskunft nötig wird. Zuständig ist immer der Ort des Vorhabens, nicht Ihr Wohnort.
Die wiederkehrenden Fragen
Was kostet ein Tier aus dem Tierheim?
Verlangt wird eine Schutzgebühr, deren Höhe jedes Heim selbst festlegt und die je nach Tierart, Alter und bereits erfolgter Behandlung schwankt. Enthalten sind meist Impfungen, Kennzeichnung per Mikrochip und bei erwachsenen Tieren oft die Kastration. Fragen Sie vorab nach der aktuellen Gebühr und danach, welche Leistungen darin schon enthalten sind.
Kann ich mein Tier im Tierheim abgeben?
Einen Anspruch darauf gibt es nicht. Tierheime nehmen Abgabetiere nach verfügbarem Platz auf, meist nur mit Termin und gegen eine Abgabegebühr, bei Aufnahmestopp über eine Warteliste. Rufen Sie früh an und bringen Sie Impfpass, Chipnummer und eine ehrliche Beschreibung von Gesundheit und Verhalten mit. Das erhöht die Chance auf eine passende Vermittlung.
Warum lehnt ein Tierheim eine Vermittlung ab?
Heime versuchen, Tier und Halter so zusammenzubringen, dass das Tier nicht nach kurzer Zeit zurückkommt. Gründe für eine Absage sind etwa zu wenig Zeit, eine ungeeignete Wohnung, andere Tiere im Haushalt oder die Erlaubnis des Vermieters, die fehlt. Fragen Sie nach dem konkreten Grund, oft passt ein anderes Tier aus demselben Heim besser.
Wie erkenne ich, ob ein Angebot vollständig ist?
Ein vollständiges Angebot benennt die Leistung, die Menge oder Fläche, das Material und den Zeitraum. Fehlt eine dieser Angaben, ist der Betrag später verhandelbar, und zwar nicht zu Ihren Gunsten.
Was ist der Unterschied zwischen Angebot und Kostenvoranschlag?
Ein angenommenes Angebot ist verbindlich, der Kostenvoranschlag ist eine fachmännische Schätzung. Welches von beidem vorliegt, steht meist im Dokument selbst. Fragen Sie nach, wenn es nicht dasteht.
Was passiert, wenn ich den Termin absage?
Eine Absage ist möglich, bei kurzfristigen Absagen kann der Betrieb aber den entgangenen Verdienst geltend machen, wenn er den Tag nicht anderweitig füllen kann. Je früher Sie absagen, desto unproblematischer ist es.
Zum Weiterlesen
Stand 09/2026. Die Angaben sind redaktionell und unverbindlich. Für Auskünfte zum Einzelfall wenden Sie sich an den Betrieb oder die zuständige Stelle.
