Baumärkte in Ludwigshafen am Rhein
10 Einträge zu Baumärkte sind für Ludwigshafen am Rhein hinterlegt. Wo Telefon, Website oder Öffnungszeiten fehlen, fehlen sie auch in der Datenquelle.
- 10Einträge
- 176.110Einwohner
- Rheinland-PfalzBundesland
- 67059 bis 67071Postleitzahlen
Wer Material, Werkzeug, Zuschnitt, Verleih in Ludwigshafen am Rhein beauftragen will, steht vor der Frage, wen er anfragt und woran er die Antworten misst. Diese Seite hilft bei beidem.
Ludwigshafen am Rhein hat genug Nachfrage, dass sich bei Baumärkte auch Spezialisten halten. Für ungewöhnliche Aufgaben ist das der Unterschied zwischen einer Absage und einem Angebot.
Ludwigshafen am Rhein gehört keinem Landkreis an, sondern nimmt als kreisfreie Stadt in Rheinland-Pfalz auch die Kreisaufgaben selbst wahr. Bei 176.110 Einwohnern umfasst das Stadtgebiet 7 Postleitzahlen von 67059 bis 67071. Gemessen an der Einwohnerzahl ist der Bereich Baumärkte in Ludwigshafen am Rhein eher dünn besetzt: rund 0,6 Einträge je 10.000 Einwohner. Insgesamt führt das Verzeichnis 1108 Einträge für Ludwigshafen am Rhein über alle Branchen hinweg. Mannheim liegt etwa 2.3 Kilometer entfernt und gehört für viele Betriebe zum selben Einzugsgebiet wie Ludwigshafen am Rhein.
Verzeichnete Betriebe
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Aus der Praxis dieser Branche
Geräte werden tageweise vermietet, mit Kaution und mit Abrechnung nach Zeit, oft samt Anhänger für den Transport. Der Gartenbereich bestimmt den Jahresrhythmus: Pflanz- und Terrassensaison im Frühjahr, Grills ab den ersten warmen Wochenenden, Streugut und Heizlüfter im Winter, jeweils mit Lieferengpässen an genau diesen Terminen. Schüttgut und schwere Baustoffe laufen über Abholzeitfenster oder Anlieferung.
Größere Märkte müssen alte Elektrokleingeräte auch ohne Neukauf zurücknehmen, größere Geräte beim Kauf eines gleichartigen Neugeräts, ebenso Batterien und Leuchtmittel. Farb- und Lackreste gehören dagegen zur Schadstoffsammlung der Kommune. Auf Werkzeug gilt die gesetzliche Gewährleistung, eine zusätzliche Herstellergarantie ist freiwillig und oft an Bedingungen wie eine Registrierung geknüpft.
Das gehört zum Leistungsbild
Was Betriebe im Bereich Baumärkte typischerweise anbieten. Der Umfang unterscheidet sich von Betrieb zu Betrieb, die Liste ist ein Anhaltspunkt und keine Zusicherung.
- Bau- und Werkstoffe
- Garten und Pflanzen
- Lieferung größerer Mengen
- Farben und Mischservice
Was vor der Vergabe geklärt sein sollte
Vergleichen Sie bei Baumärkte nicht nur den Endbetrag, sondern die angesetzte Dauer. Ein niedriger Stundensatz mit doppelter Stundenzahl ist kein günstiges Angebot.
| Schritt | Worauf es ankommt |
|---|---|
| Unterlagen danach | Rechnung, Protokolle und Garantiekarten zusammen ablegen |
| Unterlagen | Grundriss, Fotos oder Maße bereitlegen, das spart eine Rückfragerunde |
| Abnahme | Gemeinsam vor Ort, Mängel im Protokoll festhalten |
| Gewährleistung | Fristen notieren, Mängel schriftlich und mit Frist rügen |
| Auftrag | Schriftlich, mit Leistungsumfang und Ausführungszeitraum |
Wie abgerechnet wird
Kostenangaben zu Baumärkte schwanken regional erheblich. Sinnvoll ist der Vergleich mehrerer Angebote für dieselbe Leistungsbeschreibung, nicht der Blick auf Durchschnittswerte.
Nachbarorte
Ludwigshafen am Rhein teilt sich mit den umliegenden Gemeinden in Kreisfreie Stadt Ludwigshafen am Rhein denselben Kreis von Betrieben. Mehrere Anfragen im Umkreis erhöhen die Trefferquote deutlich.
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Häufige Fragen
Kann ich angemischte Wandfarbe zurückgeben?
In aller Regel nicht, denn nach Ihrem Farbwunsch gemischte Ware ist eine Anfertigung nach Kundenspezifikation. Deshalb lohnt der Griff zu einer kleinen Mustermenge, bevor Sie zehn Liter mischen lassen. Notieren Sie Farbcode und Charge, damit Nachbestellungen im Ton treffen.
Berät der Baumarkt zu Genehmigungen?
Nein, das gehört nicht zum Verkauf. Ob Carport, Gartenhaus oder Zaun verfahrensfrei sind, richtet sich nach der Landesbauordnung, der örtlichen Satzung und den Abstandsflächen zum Nachbargrundstück. Klären Sie das beim Bauamt, bevor Sie Material kaufen, denn nach dem Zuschnitt ist eine Rückgabe ausgeschlossen.
Muss ich eine Anzahlung leisten?
Bei größeren Aufträgen ist eine Abschlagszahlung üblich, vor allem wenn Material vorfinanziert wird. Ungewöhnlich ist eine Vorkasse über den vollen Betrag, besonders bei einem Betrieb, mit dem Sie noch nie gearbeitet haben.
Was tun, wenn die Angaben zu einem Betrieb falsch sind?
Melden Sie es. Belegbare Korrekturen werden übernommen, Löschwünsche von Betriebsinhabern ohne Rückfrage umgesetzt.
Darf ein Betrieb den Kostenvoranschlag überschreiten?
Geringfügig ja, wesentlich nicht ohne Ankündigung. Zeichnet sich eine deutliche Überschreitung ab, muss der Betrieb Sie informieren, und Sie können den Auftrag dann kündigen und nur die erbrachte Leistung zahlen.
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Redaktioneller Hinweis: Diese Seite gibt den Datenstand 09/2026 wieder. wo-wer-was.de gehört zu keinem der gelisteten Betriebe und vermittelt keine Aufträge.