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Notare in Marktredwitz

Kurz gesagt

In Marktredwitz sind derzeit 1 Betriebe im Bereich Notare verzeichnet. Die Liste unten zeigt Name, Adresse und, soweit hinterlegt, Kontakt und Öffnungszeiten.

Diese Übersicht für Marktredwitz richtet sich an alle, die Beurkundung, Kaufvertrag, Vollmacht planen und dafür einen Betrieb vor Ort brauchen. Sie nennt die gelisteten Anbieter und die wichtigsten Entscheidungspunkte.

In Marktredwitz läuft bei Notare vieles über den persönlichen Kontakt. Ein Anruf am Vormittag bringt hier oft mehr als drei Formularanfragen.

Marktredwitz liegt im Landkreis Wunsiedel i.Fichtelgebirge in Bayern. Ein Teil der Zuständigkeiten liegt bei der Gemeinde, ein anderer beim Kreis. Auf die Postleitzahl 95615 kommen 17.254 Einwohner. Das ergibt etwa 0,6 Einträge je 10.000 Einwohner. Für Notare ist das eher dünn. Insgesamt führt das Verzeichnis 292 Einträge für Marktredwitz über alle Branchen hinweg. Bayreuth liegt etwa 34.6 Kilometer entfernt und gehört für viele Betriebe zum selben Einzugsgebiet wie Marktredwitz.

Wer ist gelistet?

Betriebe aus Marktredwitz können sich selbst eintragen. Gebraucht werden Name, Adresse und eine Kontaktmöglichkeit, alles Weitere ist freiwillig. Betrieb eintragen

Was Sie wissen sollten

Notarkosten stehen im Gerichts- und Notarkostengesetz und richten sich nach dem Geschäftswert, nicht nach Aufwand oder Kanzlei. Für dieselbe Beurkundung zahlen Sie deshalb überall dasselbe, ein Preisvergleich führt zu nichts. Unterschiedlich sind Terminlage, Erreichbarkeit und wie ausführlich der Entwurf vorab erläutert wird. Der Notar ist unparteiisch und betreut beide Seiten, er vertritt keine davon.

Ein großer Teil der Arbeit betrifft Vorsorge: Eine notarielle Vorsorgevollmacht wird von Banken und Behörden regelmäßig akzeptiert und ist für Immobiliengeschäfte in beglaubigter Form ohnehin nötig. Sie lässt sich im Zentralen Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer eintragen, damit Gerichte sie im Ernstfall finden. Patientenverfügung und Betreuungsverfügung werden meist im selben Termin mitbesprochen.

Das gehört zum Leistungsbild

Das ist das gängige Leistungsspektrum. Fragen Sie bei ungewöhnlichen Aufgaben direkt nach, statt sie beim ersten Termin vorauszusetzen.

  • Gesellschaftsgründungen
  • Beglaubigung von Unterschriften
  • Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung
  • Grundschuldbestellung

Vor der Beauftragung klären

Wer bei Notare ein Angebot bekommt, sollte auf die Positionen schauen, die pauschal ausgewiesen sind. Pauschalen sind nicht schlechter, aber sie verbergen, wie gerechnet wurde.

Reihenfolge, die sich bewährt hat
SchrittWorauf es ankommt
ZwischenstandBei mehrtägigen Arbeiten einmal gemeinsam draufschauen
AngebotPositionen einzeln, Material und Anfahrt getrennt ausgewiesen
EntsorgungAbtransport und Entsorgungsnachweis gehören ins Angebot
TerminfensterKonkreten Ausführungszeitraum vereinbaren, nicht nur den Startzeitpunkt
AusführungÄnderungen und Nachträge vorher abstimmen, nicht nachträglich

Was den Preis bestimmt

In Marktredwitz wie überall gilt bei Notare: Die Rechnung braucht getrennt ausgewiesene Lohn- und Materialkosten, sonst geht der Steuerbonus für Arbeiten im eigenen Haushalt verloren.

In der Umgebung

Für Vorhaben in Marktredwitz ist die Verwaltung in Landkreis Wunsiedel i.Fichtelgebirge der erste Anlaufpunkt, wenn eine Genehmigung oder eine Auskunft nötig wird. Zuständig ist immer der Ort des Vorhabens, nicht Ihr Wohnort.

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Was oft gefragt wird

Lohnt ein notarielles Testament?

Es ersetzt in vielen Fällen den später nötigen Erbschein und spart den Erben damit ein eigenes Verfahren samt Kosten. Zudem ist die Testierfähigkeit dokumentiert und Formfehler sind ausgeschlossen. Die Gebühr richtet sich nach dem Vermögenswert. Ein handschriftliches Testament bleibt daneben jederzeit möglich.

Was tun, wenn eine Seite am Termin fehlt?

Eine Vertretung mit Vollmacht ist möglich, beim Grundstückskauf muss sie beglaubigt sein. Verbreitet ist auch die Beurkundung mit vollmachtloser Vertretung, die anschließend genehmigt wird. Beides verursacht zusätzliche Gebühren, ist aber praktikabler als ein Termin, bei dem eine Partei einfach nicht erscheint.

Kann ich den Entwurf noch ändern?

Ja, bis zur Beurkundung. Änderungswünsche sollten früh kommen, damit der Entwurf vor dem Termin überarbeitet werden kann. Im Termin selbst sind kleinere Anpassungen möglich und werden protokolliert. Größere Eingriffe führen zu einer neuen Fassung und damit meist zu einem zweiten Termin.

Darf ein Betrieb den Kostenvoranschlag überschreiten?

Geringfügig ja, wesentlich nicht ohne Ankündigung. Zeichnet sich eine deutliche Überschreitung ab, muss der Betrieb Sie informieren, und Sie können den Auftrag dann kündigen und nur die erbrachte Leistung zahlen.

Muss der Betrieb aus meinem Ort kommen?

Nein. Entscheidend ist, ob er Ihr Objekt anfährt und wie die Anfahrt berechnet wird. Gerade in kleineren Orten kommt der passende Betrieb häufig aus der Nachbargemeinde.

Was gehört in eine gute Anfrage?

Ort und Objekt, die Aufgabe in ein bis zwei Sätzen, der gewünschte Zeitrahmen und wie Sie erreichbar sind. Fotos helfen fast immer und ersparen eine Rückfragerunde.

Zum Nachschlagen

Redaktioneller Hinweis: Diese Seite gibt den Datenstand 09/2026 wieder. wo-wer-was.de gehört zu keinem der gelisteten Betriebe und vermittelt keine Aufträge.