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Bars und Kneipen in München

Kurz gesagt

Dieses Verzeichnis kennt 497 Betriebe für Bars und Kneipen in München. Jeder Eintrag lässt sich melden, korrigieren oder ergänzen.

Wer Ausgehen, Cocktails, Sport schauen in München beauftragen will, steht vor der Frage, wen er anfragt und woran er die Antworten misst. Diese Seite hilft bei beidem.

München zählt zu den größten Städten Deutschlands. Im Bereich Bars und Kneipen bedeutet das eine hohe Anbieterdichte, aber auch längere Wartezeiten bei gefragten Betrieben.

München gehört keinem Landkreis an, sondern nimmt als kreisfreie Stadt in Bayern auch die Kreisaufgaben selbst wahr. Auf die Postleitzahl 85540 kommen 1.510.378 Einwohner. Auf die Einwohnerzahl gerechnet sind das rund 3,3 Einträge je 10.000 Einwohner, also überdurchschnittlich dicht besetzt. Im gesamten Stadtgebiet zählt dieses Verzeichnis 11572 Einträge. Der nächste größere Ort im Verzeichnis ist Unterföhring, rund 8.1 Kilometer entfernt. Betriebe von dort fahren München in der Regel mit an.

Betriebe im Verzeichnis

Minna Thiel

Bernd-Eichinger-Platz 1, 80333 München

  • Telefon +49 89 24596447
  • Öffnungszeiten Mi 16:00–23:00 Uhr · Do 16:00–00:00 Uhr · Fr 16:00–02:00 Uhr · Sa 14:00–02:00 Uhr · So 12:00–22:00 Uhr · Mo 17:00–22:00 Uhr · Di 16:00–22:00 Uhr
  • Website minnathiel.de

Details zum Eintrag

Einträge 1 bis 60 von 497, sortiert nach Vollständigkeit der Angaben. Hervorgehobene Einträge stehen oben und sind gekennzeichnet.

Seite 1 von 9 · 497 Einträge insgesamt

Ihr Betrieb gehört in diese Liste? Der Grundeintrag kostet nichts. Optional lässt sich ein Eintrag hervorheben und um ein Bild ergänzen. Betrieb eintragen

Worum es dabei geht

Am Getränkeangebot lässt sich die Ausrichtung ablesen: wechselnde Zapfhähne mit kleinen Brauereien, eine ausgebaute Weinkarte oder ein Schwerpunkt bei Spirituosen mit entsprechender Lagerung. Angebrochene Fässer verlieren nach dem Anstich an Qualität, deshalb arbeiten Häuser mit seltener nachgefragten Sorten mit kleineren Gebinden. Alkoholfreie Alternativen sind inzwischen fester Teil der Karte.

Viele Häuser sind über Bezugsverträge an eine Brauerei gebunden, oft verbunden mit einem Darlehen oder der Einrichtung, im Gegenzug steht eine Abnahmemenge im Vertrag. Deshalb gibt es meist nur eine Biermarke vom Fass. Bei Veranstaltungen mit Eintritt, Mindestverzehr oder Glaspfand gehören die Bedingungen an den Eingang, das Hausrecht liegt beim Betrieb.

Typische Leistungen

Üblich sind die folgenden Arbeiten. Kleinere Betriebe konzentrieren sich oft auf einen Teil davon, was kein Nachteil sein muss.

  • Raucherbereich oder Außenplätze
  • Sportübertragungen
  • Reservierung für Gruppen
  • Bier vom Fass

Angebote richtig vergleichen

Vergleichen Sie bei Bars und Kneipen nicht nur den Endbetrag, sondern die angesetzte Dauer. Ein niedriger Stundensatz mit doppelter Stundenzahl ist kein günstiges Angebot.

Der Weg von der Anfrage zur Abnahme
SchrittWorauf es ankommt
UnterlagenGrundriss, Fotos oder Maße bereitlegen, das spart eine Rückfragerunde
NachträgeVorab festlegen, ab welcher Abweichung Rücksprache gehalten wird
AuftragSchriftlich, mit Leistungsumfang und Ausführungszeitraum
MaterialKlären, wer besorgt und wer für die Eignung haftet
ZwischenstandBei mehrtägigen Arbeiten einmal gemeinsam draufschauen

Was den Preis bestimmt

Für Bars und Kneipen in München gilt wie überall: Ein Kostenvoranschlag ist ohne ausdrückliche Vereinbarung unverbindlich, darf aber nicht wesentlich überschritten werden, ohne dass Sie informiert werden.

Nachbarorte

In Bayern sind einige Genehmigungs- und Meldewege landesspezifisch geregelt. Für Vorhaben in München ist die zuständige Stelle vor Ort maßgeblich.

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Die wiederkehrenden Fragen

Darf mich ein Betrieb abweisen?

Ja, aufgrund des Hausrechts, solange die Ablehnung nicht an Merkmale wie Herkunft, Geschlecht oder Religion anknüpft, denn das wäre eine unzulässige Benachteiligung. Übliche Gründe sind Überfüllung, erkennbare Betrunkenheit, fehlender Altersnachweis oder ein früheres Hausverbot. Eine Begründung muss an der Tür nicht gegeben werden.

Warum gibt es nur eine Biersorte vom Fass?

Weil die meisten Betriebe einen Bezugsvertrag mit einer Brauerei haben, die dafür Schankanlage, Möbel oder ein Darlehen stellt. Im Gegenzug wird eine bestimmte Menge abgenommen. Flaschenbier anderer Marken ist davon oft ausgenommen, deshalb steht auf der Karte manchmal mehr als am Zapfhahn.

Wie lange darf draußen bedient werden?

Das bestimmen die kommunale Sperrzeitregelung und die Auflagen der Außengastronomie-Genehmigung, häufig endet der Ausschank im Freien früher als drinnen. Anwohnerschutz ist der Grund. Der Betrieb kennt seine Zeiten genau, ein Blick auf den Aushang an der Tür beantwortet die Frage meist sofort.

Darf ein Betrieb den Kostenvoranschlag überschreiten?

Geringfügig ja, wesentlich nicht ohne Ankündigung. Zeichnet sich eine deutliche Überschreitung ab, muss der Betrieb Sie informieren, und Sie können den Auftrag dann kündigen und nur die erbrachte Leistung zahlen.

Was gehört in eine gute Anfrage?

Ort und Objekt, die Aufgabe in ein bis zwei Sätzen, der gewünschte Zeitrahmen und wie Sie erreichbar sind. Fotos helfen fast immer und ersparen eine Rückfragerunde.

Darf ich einen Teil der Rechnung zurückbehalten?

Bei berechtigten Mängeln ja, in angemessener Höhe. Als Faustregel gilt ein Vielfaches der voraussichtlichen Beseitigungskosten. Ein pauschaler Abzug ohne benannten Mangel ist dagegen selbst eine Vertragsverletzung.

Hintergrund und Begriffe

Alle Angaben ohne Gewähr, Stand 09/2026. wo-wer-was.de ist unabhängig und mit keinem der gelisteten Betriebe verbunden.