Taxi und Mietwagen in Neu-Isenburg
Für Neu-Isenburg fehlt zu Taxi und Mietwagen bisher ein Eintrag. Wer hier ansässig ist, kann seinen Betrieb kostenlos eintragen lassen.
- 0Einträge
- 39.420Einwohner
- HessenBundesland
- 63263Postleitzahl
Zwischen der ersten Anfrage und dem fertigen Auftrag liegen bei Taxi und Mietwagen meist mehrere Entscheidungen. Diese Seite für Neu-Isenburg nimmt sie der Reihe nach durch und listet die Betriebe, die hier verzeichnet sind.
Bei Taxi und Mietwagen sind in einer Stadt dieser Größe Terminfenster häufig knapper als in Ballungsräumen. Frühzeitige Anfrage ist der praktische Hebel.
Neu-Isenburg liegt im Landkreis Offenbach in Hessen. Ein Teil der Zuständigkeiten liegt bei der Gemeinde, ein anderer beim Kreis. Bei 39.420 Einwohnern umfasst das Stadtgebiet die Postleitzahl 63263. Im gesamten Stadtgebiet zählt dieses Verzeichnis 305 Einträge. Mit 6.2 Kilometern Entfernung ist Frankfurt am Main der nächste größere Ort, was die Auswahl in Neu-Isenburg praktisch erweitert.
Diese Betriebe sind erfasst
In Neu-Isenburg ist zu dieser Branche noch kein Betrieb verzeichnet. Es wird hier nichts erfunden und nichts geschätzt: Was fehlt, fehlt auch in der Datenquelle.
Nächstgelegene Einträge
- Taxi Schäfer Dreieich, rund 2.9 km
- Taxihalteplatz Offenbach am Main, rund 6.4 km
- Offenbach Hauptbahnhof Offenbach am Main, rund 6.6 km
- Offenbach Hauptbahnhof Offenbach am Main, rund 6.6 km
- Opernplatz Frankfurt am Main, rund 6.9 km
- 44 K3 Frankfurt am Main, rund 7.3 km
- Ketteler Krankenhaus Offenbach am Main, rund 7.6 km
- Ostendplatz Offenbach am Main, rund 8.6 km
Diese Liste ist nicht vollständig und behauptet das auch nicht. Wer in Neu-Isenburg im Bereich Taxi und Mietwagen arbeitet, kann sie in wenigen Minuten ergänzen. Betrieb eintragen
Das Besondere an dieser Branche
Der Taxitarif wird kommunal festgelegt, also je Stadt oder Landkreis, mit Grundpreis, Kilometerpreis, Wartezeit und Zuschlägen. Verlassen Sie das Pflichtfahrgebiet, ist der Preis frei vereinbar, das betrifft vor allem längere Fahrten über die Stadtgrenze. Verordnete Krankenfahrten rechnen viele Betriebe direkt mit der Krankenkasse ab, dafür ist eine vorherige Genehmigung nötig.
Für Taxis gilt eine Ausnahme von der Kindersitzpflicht, auf dem Rücksitz dürfen Kinder auch ohne Rückhalteeinrichtung befördert werden. Wer dennoch einen Sitz möchte, meldet das bei der Bestellung an, denn nicht jedes Fahrzeug führt einen mit. Für Rollstühle braucht es besonders ausgestattete Wagen, die in vielen Städten nur in begrenzter Zahl fahren.
Typische Leistungen
Üblich sind die folgenden Arbeiten. Kleinere Betriebe konzentrieren sich oft auf einen Teil davon, was kein Nachteil sein muss.
- Kurierfahrten
- Taxifahrten im Stadtgebiet
- Flughafen- und Bahnhofstransfer
- Vorbestellung zum Festtermin
Vor der Beauftragung klären
Achten Sie bei Taxi und Mietwagen darauf, wie genau die Aufgabe im Angebot beschrieben ist. Eine Zeile mit einer Pauschale ist bequem zu lesen und im Streitfall wertlos.
| Schritt | Worauf es ankommt |
|---|---|
| Ortstermin | Bei allem, was über eine Kleinigkeit hinausgeht, vor dem Angebot sinnvoll |
| Vorauswahl | Zwei bis drei Betriebe, gern einer aus dem Nachbarort |
| Anfrage | Aufgabe schriftlich beschreiben, identischer Text an alle Betriebe |
| Abnahme | Gemeinsam vor Ort, Mängel im Protokoll festhalten |
| Zahlungsweise | Überweisung statt bar, sonst entfällt der Steuerbonus |
Was den Preis bestimmt
Nachträge sind bei Taxi und Mietwagen der Normalfall, sobald sich die Ausgangslage anders darstellt als angenommen. Klären Sie vorab, wie mit solchen Nachträgen verfahren wird.
Betriebe in der Nähe
Neu-Isenburg gehört zu Landkreis Offenbach. Wer dort keinen passenden Betrieb findet, sollte den Radius auf die angrenzenden Gemeinden erweitern.
Weitere Einträge am Ort
Nachgefragt
Muss ein Taxi Kartenzahlung anbieten?
Bundesweit ist das nicht vorgeschrieben, einzelne Kommunen machen es in ihrer Taxiordnung zur Auflage. Fragen Sie deshalb bei der Bestellung nach dem Zahlungsweg, besonders bei Flughafenfahrten und größeren Beträgen. Kindersitze sowie Platz für Gepäck oder Rollstuhl sollten Sie ebenfalls vorab angeben.
Wie reklamiere ich eine zu teure Fahrt?
Notieren Sie Konzessionsnummer, Datum, Uhrzeit, Start und Ziel und lassen Sie sich eine Quittung geben. Beschwerden richten Sie an das Unternehmen und an die Genehmigungsbehörde der Kommune, die den Tarif festsetzt. Bei Fahrten über das Pflichtfahrgebiet hinaus zählt die vorher getroffene Preisvereinbarung.
Zahlt die Krankenkasse eine Fahrt zur Behandlung?
Krankenfahrten sind erstattungsfähig, wenn sie ärztlich verordnet und in der Regel vorher von der Krankenkasse genehmigt wurden. Es fällt die gesetzliche Zuzahlung an. Ohne Verordnung zahlen Sie selbst. Klären Sie Verordnung und Genehmigung vor dem Termin, nachträglich ist eine Erstattung schwierig.
Kostet die Vermittlung über dieses Portal etwas?
Hier wird nichts vermittelt. Dieses Verzeichnis listet nur, wer wo eingetragen ist, nimmt keine Provision und verkauft keine Anfragen weiter.
Warum antwortet niemand auf meine Anfrage?
In ausgelasteten Gewerken werden Anfragen ohne konkrete Angaben oft aussortiert. Eine kurze schriftliche Anfrage mit Ort, Aufgabe und Zeitrahmen bekommt erfahrungsgemäß deutlich häufiger eine Antwort als ein Anruf ohne Details.
Wie aktuell sind die Angaben?
Der Stand ist im Fußbereich jeder Seite vermerkt. Ein Verzeichnis dieser Größe kann nicht garantieren, dass jeder Eintrag heute noch stimmt, verbindlich ist immer die Angabe des Betriebs selbst.
Zum Nachschlagen
Alle Angaben ohne Gewähr, Stand 09/2026. wo-wer-was.de ist unabhängig und mit keinem der gelisteten Betriebe verbunden.
