Tierheime in Neubrandenburg
1 Betriebe aus dem Bereich Tierheime sind für Neubrandenburg gelistet. Die Angaben stammen aus offenen Datenquellen und aus geprüften Einreichungen.
- 1Eintrag
- 64.390Einwohner
- Mecklenburg-VorpommernBundesland
- 17033 bis 17036Postleitzahlen
Zwischen der ersten Anfrage und dem fertigen Auftrag liegen bei Tierheime meist mehrere Entscheidungen. Diese Seite für Neubrandenburg nimmt sie der Reihe nach durch und listet die Betriebe, die hier verzeichnet sind.
In Neubrandenburg kennen sich die Betriebe im Bereich Tierheime untereinander. Das hat einen praktischen Vorteil: Wer keine Kapazität hat, nennt oft jemanden, der welche hat.
Neubrandenburg ist Teil des Landkreis Mecklenburgische Seenplatte in Mecklenburg-Vorpommern, und dieser Zuschnitt bestimmt auch, wo Betriebe aus der Umgebung ihren Einzugsbereich sehen. Der Ort hat 64.390 Einwohner und die Postleitzahlen 17033, 17034, 17036. Gemessen an der Einwohnerzahl ist der Bereich Tierheime in Neubrandenburg eher dünn besetzt: rund 0,2 Einträge je 10.000 Einwohner. Insgesamt führt das Verzeichnis 646 Einträge für Neubrandenburg über alle Branchen hinweg. Mit 22.6 Kilometern Entfernung ist Friedland (Landkreis Mecklenburgische Seenplatte) der nächste größere Ort, was die Auswahl in Neubrandenburg praktisch erweitert.
Die Einträge im Überblick
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Worum es dabei geht
Ein großer Teil der Arbeit sind Fundtiere, und die sind rechtlich eine Aufgabe der Gemeinde. Tiere sind nach § 90a BGB zwar keine Sachen, das Fundrecht gilt aber entsprechend, deshalb ist die Fundbehörde zuständig. Viele Kommunen schließen dafür Verträge mit dem örtlichen Tierheim und zahlen Pauschalen oder Tagessätze. Reicht das Geld nicht, fehlt es am Ende bei der Versorgung der Tiere, die schon länger dort leben.
Die Vermittlung läuft fast überall über einen Schutzvertrag. Darin verpflichten sich neue Halter zu bestimmten Haltungsbedingungen, und das Heim behält sich teils eine Nachkontrolle oder die Rücknahme vor. Üblich sind ein oder mehrere Besuche zum Kennenlernen, bei Hunden auch gemeinsame Spaziergänge, und manchmal eine Vorkontrolle der Wohnung. Die Schutzgebühr deckt nur einen Teil der Kosten, die das Tier bis zur Vermittlung verursacht hat.
Das gehört zum Leistungsbild
Typischerweise wird Folgendes angeboten. Wer mehrere dieser Punkte zugleich braucht, sollte das gleich in der Anfrage nennen.
- Aufnahme von Fundtieren
- Aufnahme von Abgabetieren nach Absprache
- Beratung vor der Adoption
- Vermittlung von Hunden, Katzen und Kleintieren
Woran Sie Angebote messen
Ein Betrieb, der bei Tierheime von sich aus auf Einschränkungen hinweist, ist meist der verlässlichere. Wer alles für machbar erklärt, hat entweder nicht hingesehen oder rechnet mit Nachträgen.
| Schritt | Worauf es ankommt |
|---|---|
| Abnahme | Gemeinsam vor Ort, Mängel im Protokoll festhalten |
| Auftrag | Schriftlich, mit Leistungsumfang und Ausführungszeitraum |
| Ortstermin | Bei allem, was über eine Kleinigkeit hinausgeht, vor dem Angebot sinnvoll |
| Nachträge | Vorab festlegen, ab welcher Abweichung Rücksprache gehalten wird |
| Gewährleistung | Fristen notieren, Mängel schriftlich und mit Frist rügen |
Wie abgerechnet wird
Nachträge sind bei Tierheime der Normalfall, sobald sich die Ausgangslage anders darstellt als angenommen. Klären Sie vorab, wie mit solchen Nachträgen verfahren wird.
In der Umgebung
Für Vorhaben in Neubrandenburg ist die Verwaltung in Landkreis Mecklenburgische Seenplatte der erste Anlaufpunkt, wenn eine Genehmigung oder eine Auskunft nötig wird. Zuständig ist immer der Ort des Vorhabens, nicht Ihr Wohnort.
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Nachgefragt
Was mache ich mit einem gefundenen Tier?
Der Fund muss unverzüglich gemeldet werden, und wenn der Halter nicht bekannt ist, bei der zuständigen Behörde, in der Regel dem Fundbüro oder Ordnungsamt der Gemeinde. Das schreibt § 965 BGB vor. Tierarztpraxen und Tierheime können einen Mikrochip auslesen, die Nummer lässt sich dann bei den Haustierregistern abgleichen. Oft übernimmt das Tierheim das Tier im Auftrag der Gemeinde.
Was steht im Schutzvertrag?
Der Schutzvertrag regelt die Übergabe des Tieres und die Bedingungen, unter denen es gehalten werden soll. Üblich sind Vereinbarungen zu Haltung, Auslauf, Kastration und Weitergabe, teils ein Recht des Heims auf Nachkontrolle oder Rücknahme. Lesen Sie ihn vor der Unterschrift in Ruhe und fragen Sie nach, wenn eine Klausel für Ihre Lebenslage nicht passt.
Wie kann ich ein Tierheim unterstützen, ohne ein Tier aufzunehmen?
Möglich sind Geld- und Sachspenden, Patenschaften für einzelne Tiere, Ehrenamt als Gassigeher oder Katzenbetreuer und die Aufnahme eines Tieres als Pflegestelle auf Zeit. Viele Heime veröffentlichen Listen mit dem, was gerade gebraucht wird. Fragen Sie vor Sachspenden nach, denn nicht jedes Futter und jedes Zubehör ist dort verwendbar.
Muss der Betrieb aus meinem Ort kommen?
Nein. Entscheidend ist, ob er Ihr Objekt anfährt und wie die Anfahrt berechnet wird. Gerade in kleineren Orten kommt der passende Betrieb häufig aus der Nachbargemeinde.
Kostet die Vermittlung über dieses Portal etwas?
Hier wird nichts vermittelt. Dieses Verzeichnis listet nur, wer wo eingetragen ist, nimmt keine Provision und verkauft keine Anfragen weiter.
Wie aktuell sind die Angaben?
Der Stand ist im Fußbereich jeder Seite vermerkt. Ein Verzeichnis dieser Größe kann nicht garantieren, dass jeder Eintrag heute noch stimmt, verbindlich ist immer die Angabe des Betriebs selbst.
Passende Erklärungen
Die Einträge wurden aus offenen Daten und geprüften Einreichungen zusammengestellt (Stand 09/2026). Sie ersetzen keine verbindliche Auskunft des Betriebs.
