Taxi und Mietwagen in Neumarkt in der Oberpfalz
Dieses Verzeichnis hat für Neumarkt in der Oberpfalz noch keinen Betrieb im Bereich Taxi und Mietwagen erfasst. Nachbarorte sind weiter unten verlinkt.
- 0Einträge
- 41.255Einwohner
- BayernBundesland
- 92318Postleitzahl
Für Neumarkt in der Oberpfalz listet diese Seite Betriebe im Bereich Taxi und Mietwagen. Dazu kommt ein Überblick über typische Leistungen, Preisfragen und die Punkte, die vor der Vergabe geklärt sein sollten.
Neumarkt in der Oberpfalz hat einen Kern eigener Betriebe, ergänzt durch Anbieter aus dem Umland. Für Taxi und Mietwagen lohnt der Blick auf die Nachbarorte.
Neumarkt in der Oberpfalz liegt im Landkreis Neumarkt i.d.OPf. in Bayern. Ein Teil der Zuständigkeiten liegt bei der Gemeinde, ein anderer beim Kreis. Der Ort hat 41.255 Einwohner und die Postleitzahl 92318. Insgesamt führt das Verzeichnis 468 Einträge für Neumarkt in der Oberpfalz über alle Branchen hinweg. Der nächste größere Ort im Verzeichnis ist Schwabach, rund 31.6 Kilometer entfernt. Betriebe von dort fahren Neumarkt in der Oberpfalz in der Regel mit an.
Wer ist gelistet?
In Neumarkt in der Oberpfalz ist zu dieser Branche noch kein Betrieb verzeichnet. Es wird hier nichts erfunden und nichts geschätzt: Was fehlt, fehlt auch in der Datenquelle.
Nächstgelegene Einträge
- Taxizentrale Roth, rund 25.8 km
- Langwasser Süd Wendelstein, rund 26.1 km
- Minicar Butschek Roth, rund 26.7 km
- Taxizentrale Roth Roth, rund 27.1 km
- Taxi Becker Neunkirchen a. Sand, rund 28.5 km
- City Taxi - Ihr Team mit Herz Sulzbach-Rosenberg, rund 30.4 km
- Stadenstraße Nürnberg, rund 32 km
- Stresemannplatz Nürnberg, rund 32.4 km
Sie finden Ihren Betrieb hier nicht oder die Angaben stimmen nicht mehr? Beides lässt sich über das Formular korrigieren, kostenlos und ohne Vertrag. Betrieb eintragen
Was diese Arbeit ausmacht
Taxi und Mietwagen mit Fahrer sind zwei verschiedene Genehmigungen. Das Taxi darf am Halteplatz warten, auf der Straße herangewinkt werden und rechnet nach behördlich festgesetztem Tarif mit geeichtem Taxameter ab. Mietwagen müssen dagegen nach jeder Fahrt zum Betriebssitz zurück und dürfen frei vereinbarte Preise nehmen. Daher stammen die Preisunterschiede zwischen Anbietern.
Der Taxitarif wird kommunal festgelegt, also je Stadt oder Landkreis, mit Grundpreis, Kilometerpreis, Wartezeit und Zuschlägen. Verlassen Sie das Pflichtfahrgebiet, ist der Preis frei vereinbar, das betrifft vor allem längere Fahrten über die Stadtgrenze. Verordnete Krankenfahrten rechnen viele Betriebe direkt mit der Krankenkasse ab, dafür ist eine vorherige Genehmigung nötig.
Typische Leistungen
Die folgende Aufstellung beschreibt die Branche, nicht einen einzelnen Betrieb. Sie hilft vor allem dabei, die eigene Anfrage präziser zu formulieren.
- Kurierfahrten
- Krankenfahrten mit Verordnung
- Flughafen- und Bahnhofstransfer
- Großraumtaxi und Rollstuhltransport
Woran Sie Angebote messen
Vergleichen Sie bei Taxi und Mietwagen nicht nur den Endbetrag, sondern die angesetzte Dauer. Ein niedriger Stundensatz mit doppelter Stundenzahl ist kein günstiges Angebot.
| Schritt | Worauf es ankommt |
|---|---|
| Zahlungsweise | Überweisung statt bar, sonst entfällt der Steuerbonus |
| Vorauswahl | Zwei bis drei Betriebe, gern einer aus dem Nachbarort |
| Anfrage | Aufgabe schriftlich beschreiben, identischer Text an alle Betriebe |
| Unterlagen | Grundriss, Fotos oder Maße bereitlegen, das spart eine Rückfragerunde |
| Auftrag | Schriftlich, mit Leistungsumfang und Ausführungszeitraum |
Kosten und Angebote
Dieses Verzeichnis nennt bewusst keine Preise für Taxi und Mietwagen in Neumarkt in der Oberpfalz. Was kursiert, sind Mittelwerte ohne Bezug zum Einzelfall. Holen Sie stattdessen zwei bis drei Angebote ein.
Auch im Umland
Für Vorhaben in Neumarkt in der Oberpfalz ist die Verwaltung in Landkreis Neumarkt i.d.OPf. der erste Anlaufpunkt, wenn eine Genehmigung oder eine Auskunft nötig wird. Zuständig ist immer der Ort des Vorhabens, nicht Ihr Wohnort.
Weitere Einträge am Ort
Was oft gefragt wird
Ist der Fahrpreis verhandelbar?
Innerhalb des Pflichtfahrgebiets nicht, dort gelten der behördlich festgesetzte Tarif und das Taxameter. Für Fahrten darüber hinaus dürfen Sie einen Festpreis vereinbaren, und zwar vor Fahrtantritt. Lassen Sie sich eine Quittung geben, sie wird auch für Reisekostenabrechnungen benötigt.
Wie reklamiere ich eine zu teure Fahrt?
Notieren Sie Konzessionsnummer, Datum, Uhrzeit, Start und Ziel und lassen Sie sich eine Quittung geben. Beschwerden richten Sie an das Unternehmen und an die Genehmigungsbehörde der Kommune, die den Tarif festsetzt. Bei Fahrten über das Pflichtfahrgebiet hinaus zählt die vorher getroffene Preisvereinbarung.
Was kosten Gepäck oder eine Vorbestellung?
Das regelt die kommunale Taxiordnung. Viele Tarife sehen Zuschläge für Vorbestellung, Großraumfahrzeuge oder die Beförderung von Tieren vor, während normales Gepäck meist enthalten ist. Der gültige Tarif hängt im Fahrzeug aus. Fragen Sie bei der Bestellung nach Zuschlägen, dann gibt es am Ziel keine Überraschung.
Woran erkenne ich einen unseriösen Anbieter?
An fehlender Anschrift, Druck zur sofortigen Unterschrift, Weigerung, schriftlich zu kalkulieren, und an Werbung, die eine Nähe vortäuscht, die es nicht gibt. Seriöse Betriebe haben kein Problem mit Bedenkzeit.
Darf ich einen Teil der Rechnung zurückbehalten?
Bei berechtigten Mängeln ja, in angemessener Höhe. Als Faustregel gilt ein Vielfaches der voraussichtlichen Beseitigungskosten. Ein pauschaler Abzug ohne benannten Mangel ist dagegen selbst eine Vertragsverletzung.
Muss der Betrieb aus meinem Ort kommen?
Nein. Entscheidend ist, ob er Ihr Objekt anfährt und wie die Anfahrt berechnet wird. Gerade in kleineren Orten kommt der passende Betrieb häufig aus der Nachbargemeinde.
Zum Weiterlesen
Stand 09/2026. Die Angaben sind redaktionell und unverbindlich. Für Auskünfte zum Einzelfall wenden Sie sich an den Betrieb oder die zuständige Stelle.
