Zoohandlungen und Tierbedarf in Neustadt an der Weinstraße
Aktuell stehen für Neustadt an der Weinstraße 2 Einträge zum Stichwort Zoohandlungen und Tierbedarf im Verzeichnis. Sortiert wird nach Vollständigkeit der Angaben, nicht nach Bezahlung.
- 2Einträge
- 53.920Einwohner
- Rheinland-PfalzBundesland
- 67433 bis 67435Postleitzahlen
Zoohandlungen und Tierbedarf in Neustadt an der Weinstraße: Diese Übersicht führt die Betriebe, die im Stadtgebiet und im näheren Umfeld gelistet sind, und beschreibt, welche Leistungen dahinterstehen.
Neustadt an der Weinstraße ist eine Mittelstadt mit rund 53.920 Einwohnern. Bei Zoohandlungen und Tierbedarf ist die Auswahl begrenzter, dafür sind Betriebe oft länger am Ort etabliert.
Neustadt an der Weinstraße ist eine kreisfreie Stadt in Rheinland-Pfalz und verwaltet sich selbst. Anliegen, die anderswo beim Landratsamt landen, werden hier in der Stadtverwaltung bearbeitet. Bei 53.920 Einwohnern umfasst das Stadtgebiet die Postleitzahlen 67433, 67434, 67435. Gemessen an der Einwohnerzahl ist der Bereich Zoohandlungen und Tierbedarf in Neustadt an der Weinstraße eher dünn besetzt: rund 0,4 Einträge je 10.000 Einwohner. Im gesamten Stadtgebiet zählt dieses Verzeichnis 684 Einträge. Haßloch liegt etwa 8.4 Kilometer entfernt und gehört für viele Betriebe zum selben Einzugsgebiet wie Neustadt an der Weinstraße.
Verzeichnete Betriebe
Wer in Neustadt an der Weinstraße im Bereich Zoohandlungen und Tierbedarf arbeitet, kann sich hier kostenlos eintragen lassen. Pflicht sind nur Name, Adresse und eine Kontaktmöglichkeit. Betrieb eintragen
Was Sie wissen sollten
An Kinder und Jugendliche bis zum vollendeten 16. Lebensjahr dürfen Wirbeltiere ohne Einwilligung der Erziehungsberechtigten nicht abgegeben werden, so regelt es § 11c des Tierschutzgesetzes. Das gilt auch für einen Goldfisch oder einen Wellensittich. Seriöse Geschäfte fragen deshalb nach dem Alter und verweisen Kinder an ihre Eltern, bevor ein Tier über den Tresen geht.
Für Welpen gilt, dass sie erst mit über acht Wochen vom Muttertier getrennt werden dürfen, das schreibt die Tierschutz-Hundeverordnung vor. Beim Kauf eines Tieres sollten Sie Herkunft, Alter, Impfstatus und Gesundheitszustand schriftlich festhalten lassen. Tiere, die aus dem Ausland verbracht und hier gegen Entgelt abgegeben werden, unterliegen ebenfalls einer Erlaubnispflicht nach § 11, zuständig ist auch dafür das Veterinäramt.
Typische Leistungen
Die folgende Aufstellung beschreibt die Branche, nicht einen einzelnen Betrieb. Sie hilft vor allem dabei, die eigene Anfrage präziser zu formulieren.
- Aquaristik und Terraristik
- Vogel- und Kleintierbedarf
- Beratung zu Haltung und Ernährung
- Pflege- und Hygieneprodukte
Was vor der Vergabe geklärt sein sollte
Bei Zoohandlungen und Tierbedarf ist die Erreichbarkeit ein unterschätztes Kriterium. Ein Betrieb, der auf Rückfragen antwortet, arbeitet auch während des Auftrags meist verlässlicher.
| Schritt | Worauf es ankommt |
|---|---|
| Ortstermin | Bei allem, was über eine Kleinigkeit hinausgeht, vor dem Angebot sinnvoll |
| Unterlagen | Grundriss, Fotos oder Maße bereitlegen, das spart eine Rückfragerunde |
| Unterlagen danach | Rechnung, Protokolle und Garantiekarten zusammen ablegen |
| Terminfenster | Konkreten Ausführungszeitraum vereinbaren, nicht nur den Startzeitpunkt |
| Abnahme | Gemeinsam vor Ort, Mängel im Protokoll festhalten |
Kosten und Angebote
Bei Zoohandlungen und Tierbedarf trennt sich Preis von Kosten spätestens bei der Nacharbeit. Ein Angebot, das Vorarbeiten mit einschließt, ist oft das rechnerisch bessere.
Betriebe in der Nähe
Zuständigkeiten und Gebührenordnungen unterscheiden sich in Rheinland-Pfalz teils von Nachbarbundesländern. Für Neustadt an der Weinstraße gilt das Landesrecht von Rheinland-Pfalz.
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Was oft gefragt wird
Darf eine Zoohandlung Tiere verkaufen?
Ja, wenn sie dafür eine Erlaubnis nach § 11 Absatz 1 Nummer 8 Buchstabe b des Tierschutzgesetzes hat. Das gilt für alle Wirbeltiere, also auch für Fische und Vögel, nicht aber für wirbellose Tiere wie Garnelen oder Schnecken. Die Erlaubnis erteilt und überwacht das Veterinäramt.
Nimmt die Zoohandlung Futter zurück?
Einen gesetzlichen Anspruch auf Umtausch mangelfreier Ware gibt es im Laden nicht. Viele Geschäfte nehmen ungeöffnete Packungen aus Kulanz zurück, fragen Sie beim Kauf nach. Online gekaufte Ware können Sie in der Regel innerhalb von vierzehn Tagen widerrufen, bei Mängeln gilt in beiden Fällen die Gewährleistung.
Wie viele Angebote sollte ich einholen?
Zwei bis drei reichen, wenn alle dieselbe Leistungsbeschreibung bekommen haben. Mehr Angebote erhöhen vor allem den Aufwand und verzögern den Start.
Darf ich einen Teil der Rechnung zurückbehalten?
Bei berechtigten Mängeln ja, in angemessener Höhe. Als Faustregel gilt ein Vielfaches der voraussichtlichen Beseitigungskosten. Ein pauschaler Abzug ohne benannten Mangel ist dagegen selbst eine Vertragsverletzung.
Wie kommt ein Betrieb in diese Liste?
Über das Eintragsformular oder über OpenStreetMap. Der Eintrag ist kostenlos, jede Einreichung wird vor der Veröffentlichung gesichtet.
Hintergrund und Begriffe
Stand 09/2026. Die Angaben sind redaktionell und unverbindlich. Für Auskünfte zum Einzelfall wenden Sie sich an den Betrieb oder die zuständige Stelle.
