LVM-Versicherungsagentur Landsberg und Pottschul
Hohenzieritzer Straße 11, 17235 Neustrelitz
1 Einträge zu Versicherungsbüros sind für Neustrelitz hinterlegt. Wo Telefon, Website oder Öffnungszeiten fehlen, fehlen sie auch in der Datenquelle.
Die Suche nach einem passenden Anbieter für Beratung, Vergleich, Schaden, Wechsel endet selten beim ersten Treffer. Für Neustrelitz zeigt diese Seite, welche Betriebe verzeichnet sind und woran sich Angebote unterscheiden.
Neustrelitz ist eine Mittelstadt mit rund 20.385 Einwohnern. Bei Versicherungsbüros ist die Auswahl begrenzter, dafür sind Betriebe oft länger am Ort etabliert.
Neustrelitz liegt im Landkreis Mecklenburgische Seenplatte in Mecklenburg-Vorpommern. Ein Teil der Zuständigkeiten liegt bei der Gemeinde, ein anderer beim Kreis. Der Ort hat 20.385 Einwohner und die Postleitzahl 17235. Gemessen an der Einwohnerzahl ist der Bereich Versicherungsbüros in Neustrelitz eher dünn besetzt: rund 0,5 Einträge je 10.000 Einwohner. Insgesamt führt das Verzeichnis 244 Einträge für Neustrelitz über alle Branchen hinweg. Der nächste größere Ort im Verzeichnis ist Neubrandenburg, rund 25.4 Kilometer entfernt. Betriebe von dort fahren Neustrelitz in der Regel mit an.
Hohenzieritzer Straße 11, 17235 Neustrelitz
Ein Eintrag hier kostet nichts und verpflichtet zu nichts. Geprüft wird nur, ob die Angaben plausibel sind, danach geht der Eintrag online. Betrieb eintragen
Über das Beratungsgespräch ist ein Protokoll zu erstellen, das Wünsche, Bedarf und den Rat samt Begründung festhält, und Sie erhalten es vor Vertragsschluss. Heben Sie es auf, im Streitfall ist es das wichtigste Dokument. Für Lebensversicherungen beträgt die Widerrufsfrist dreißig Tage, bei den meisten anderen Verträgen vierzehn. Nach einem Schadenfall und nach Beitragserhöhungen entstehen Sonderkündigungsrechte.
Bei der Altersvorsorge entscheidet die Kostenstruktur mit: Abschluss- und Vertriebskosten werden über die ersten Jahre verrechnet, deshalb ist ein früher Ausstieg teuer und der Rückkaufswert zunächst niedrig. Über den Arbeitgeber läuft die Entgeltumwandlung mit einem gesetzlichen Zuschuss. Lassen Sie sich neben der Ablaufleistung immer die laufenden Kosten und die garantierten Anteile zeigen.
Die folgende Aufstellung beschreibt die Branche, nicht einen einzelnen Betrieb. Sie hilft vor allem dabei, die eigene Anfrage präziser zu formulieren.
Prüfen Sie bei Versicherungsbüros, ob der Betrieb den Auftrag selbst ausführt oder weitergibt. Beides ist üblich, aber es ändert, wer für Mängel gerade steht.
| Schritt | Worauf es ankommt |
|---|---|
| Ausführung | Änderungen und Nachträge vorher abstimmen, nicht nachträglich |
| Auftrag | Schriftlich, mit Leistungsumfang und Ausführungszeitraum |
| Abnahme | Gemeinsam vor Ort, Mängel im Protokoll festhalten |
| Zwischenstand | Bei mehrtägigen Arbeiten einmal gemeinsam draufschauen |
| Material | Klären, wer besorgt und wer für die Eignung haftet |
Hier stehen bewusst keine Durchschnittspreise für Versicherungsbüros. Solche Zahlen klingen hilfreich, führen aber regelmäßig zu Erwartungen, die kein Betrieb in Neustrelitz einhalten kann.
Der Einzugsbereich vieler Betriebe rund um Neustrelitz reicht bis in Landkreis Mecklenburgische Seenplatte hinein. Entfernung und Anfahrtspauschale sind deshalb früh zu klären.
Gesetzlich darf sie die Leistung im Verhältnis zur Schwere des Verschuldens kürzen, etwa bei der offen stehenden Wohnungstür oder der unbeaufsichtigten Kerze. Viele Verträge verzichten inzwischen auf diese Kürzung, teils bis zu einer Höchstsumme. Ob und in welchem Umfang, steht in den Bedingungen.
Erst den neuen Vertrag mit Beginn zum Ablaufdatum abschließen, dann den alten fristgerecht kündigen, sonst entsteht eine Lücke ohne Schutz. In der Kfz-Versicherung wird der Schadenfreiheitsrabatt übertragen, das regeln die Gesellschaften untereinander. Vorschäden und Vorerkrankungen sind im neuen Antrag erneut vollständig anzugeben.
Bei Vertretern und Maklern wird die Vergütung aus dem Beitrag gezahlt, Sie überweisen also nichts gesondert, tragen die Kosten aber mit. Honorarberater rechnen direkt ab und vermitteln provisionsfrei. Fragen Sie im Erstgespräch nach der Vergütungsart, die Antwort erklärt einen Teil der Empfehlungen.
Geringfügig ja, wesentlich nicht ohne Ankündigung. Zeichnet sich eine deutliche Überschreitung ab, muss der Betrieb Sie informieren, und Sie können den Auftrag dann kündigen und nur die erbrachte Leistung zahlen.
Bei berechtigten Mängeln ja, in angemessener Höhe. Als Faustregel gilt ein Vielfaches der voraussichtlichen Beseitigungskosten. Ein pauschaler Abzug ohne benannten Mangel ist dagegen selbst eine Vertragsverletzung.
Die Abnahme ist die Erklärung, dass die Leistung im Wesentlichen vertragsgemäß erbracht ist. Sie löst die Zahlungspflicht aus und startet die Gewährleistungsfrist. Was Sie dabei nicht rügen, ist später schwerer durchzusetzen.
Alle Angaben ohne Gewähr, Stand 09/2026. wo-wer-was.de ist unabhängig und mit keinem der gelisteten Betriebe verbunden.