Ärzte und Praxen in Northeim
Dieses Verzeichnis kennt 36 Betriebe für Ärzte und Praxen in Northeim. Jeder Eintrag lässt sich melden, korrigieren oder ergänzen.
- 36Einträge
- 29.337Einwohner
- NiedersachsenBundesland
- 37154Postleitzahl
Ärzte und Praxen in Northeim: Diese Übersicht führt die Betriebe, die im Stadtgebiet und im näheren Umfeld gelistet sind, und beschreibt, welche Leistungen dahinterstehen.
Mittelstädte wie Northeim liegen bei Ärzte und Praxen oft im Schatten der nächsten Großstadt. Betriebe von dort fahren her, rechnen die Anfahrt aber mit ein.
Northeim liegt im Landkreis Northeim in Niedersachsen. Ein Teil der Zuständigkeiten liegt bei der Gemeinde, ein anderer beim Kreis. Auf die Postleitzahl 37154 kommen 29.337 Einwohner. Gemessen an der Einwohnerzahl ist der Bereich Ärzte und Praxen in Northeim überdurchschnittlich dicht besetzt: rund 12,3 Einträge je 10.000 Einwohner. Im gesamten Stadtgebiet zählt dieses Verzeichnis 361 Einträge. Göttingen liegt etwa 19.7 Kilometer entfernt und gehört für viele Betriebe zum selben Einzugsgebiet wie Northeim.
Die Einträge im Überblick
Markus Schwarz Facharzt für Allgemeinmedizin
Theodor-Körner-Straße 4, 37154 Northeim
Institut für kosmetische Chirurgie und orale Implantologie e. V.
Alte Poststraße 2, Northeim
Betriebe aus Northeim können sich selbst eintragen. Gebraucht werden Name, Adresse und eine Kontaktmöglichkeit, alles Weitere ist freiwillig. Betrieb eintragen
Das Besondere an dieser Branche
Die Terminvergabe folgt der Versorgungsstruktur. Gesetzlich Versicherte können sich über die Terminservicestellen der Kassenärztlichen Vereinigungen unter der bundesweiten Rufnummer 116117 Termine vermitteln lassen, bei Dringlichkeit hilft ein entsprechender Vermerk auf der Überweisung. Außerhalb der Sprechzeiten läuft der ärztliche Bereitschaftsdienst über dieselbe Nummer, der Rettungsdienst dagegen über 112.
Ist eine Praxis geschlossen, wird eine Vertretung benannt, üblicherweise auf dem Anrufbeantworter und per Aushang an der Tür. Hausbesuche gehören zur vertragsärztlichen Versorgung, werden aber nach Notwendigkeit vergeben und nicht nach Wunsch. Für Folgerezepte und Überweisungen ohne neuen Befund bieten viele Praxen Bestellwege per Telefon oder Portal an.
Was üblicherweise angeboten wird
Üblich sind die folgenden Arbeiten. Kleinere Betriebe konzentrieren sich oft auf einen Teil davon, was kein Nachteil sein muss.
- Vorsorge und Check-up
- Labor und Diagnostik
- Hausärztliche Versorgung
- Fachärztliche Sprechstunden
Was vor der Vergabe geklärt sein sollte
Ein Betrieb, der bei Ärzte und Praxen von sich aus auf Einschränkungen hinweist, ist meist der verlässlichere. Wer alles für machbar erklärt, hat entweder nicht hingesehen oder rechnet mit Nachträgen.
| Schritt | Worauf es ankommt |
|---|---|
| Rechnung | Pflichtangaben prüfen, per Überweisung zahlen, Beleg aufheben |
| Vorauswahl | Zwei bis drei Betriebe, gern einer aus dem Nachbarort |
| Zahlungsweise | Überweisung statt bar, sonst entfällt der Steuerbonus |
| Ausführung | Änderungen und Nachträge vorher abstimmen, nicht nachträglich |
| Gewährleistung | Fristen notieren, Mängel schriftlich und mit Frist rügen |
Zur Preisfrage
Bei Ärzte und Praxen trennt sich Preis von Kosten spätestens bei der Nacharbeit. Ein Angebot, das Vorarbeiten mit einschließt, ist oft das rechnerisch bessere.
Auch im Umland
Northeim gehört zu Landkreis Northeim. Wer dort keinen passenden Betrieb findet, sollte den Radius auf die angrenzenden Gemeinden erweitern.
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Fragen und Antworten
Bekomme ich meine Patientenakte?
Ja, Sie haben ein Recht auf Einsicht und auf Abschriften, die Praxis darf dafür die Kosten der Kopien berechnen. Das ist beim Wechsel der Praxis oder für eine Zweitmeinung der übliche Weg. Die Unterlagen werden nach den geltenden Fristen aufbewahrt, danach besteht kein Anspruch mehr.
Wie funktioniert die Krankmeldung beim Arbeitgeber?
Die Praxis übermittelt die Arbeitsunfähigkeit elektronisch an Ihre Krankenkasse, der Arbeitgeber ruft die Daten dort ab. Ihre Pflicht, sich unverzüglich beim Arbeitgeber zu melden, bleibt davon unberührt. Für Ihre Unterlagen erhalten Sie einen Ausdruck. Privatversicherte bekommen weiterhin eine Bescheinigung in Papierform.
Was sind individuelle Gesundheitsleistungen?
Angebote, die nicht zum Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung gehören. Sie sind freiwillig, müssen vor der Erbringung schriftlich vereinbart und nach der Gebührenordnung für Ärzte abgerechnet werden. Sie dürfen ablehnen, ohne dass das Ihre übrige Behandlung in der Praxis berührt.
Wie viele Angebote sollte ich einholen?
Zwei bis drei reichen, wenn alle dieselbe Leistungsbeschreibung bekommen haben. Mehr Angebote erhöhen vor allem den Aufwand und verzögern den Start.
Muss der Betrieb aus meinem Ort kommen?
Nein. Entscheidend ist, ob er Ihr Objekt anfährt und wie die Anfahrt berechnet wird. Gerade in kleineren Orten kommt der passende Betrieb häufig aus der Nachbargemeinde.
Muss ich eine Anzahlung leisten?
Bei größeren Aufträgen ist eine Abschlagszahlung üblich, vor allem wenn Material vorfinanziert wird. Ungewöhnlich ist eine Vorkasse über den vollen Betrag, besonders bei einem Betrieb, mit dem Sie noch nie gearbeitet haben.
Begriffe dazu
Redaktioneller Hinweis: Diese Seite gibt den Datenstand 09/2026 wieder. wo-wer-was.de gehört zu keinem der gelisteten Betriebe und vermittelt keine Aufträge.