Tierpensionen und Tierbetreuung in Nürnberg
In Nürnberg sind derzeit 1 Betriebe im Bereich Tierpensionen und Tierbetreuung verzeichnet. Die Liste unten zeigt Name, Adresse und, soweit hinterlegt, Kontakt und Öffnungszeiten.
- 1Eintrag
- 529.508Einwohner
- BayernBundesland
- 90402 bis 90491Postleitzahlen
Wer in Nürnberg einen Betrieb aus dem Bereich Tierpensionen und Tierbetreuung sucht, hat meist eine konkrete Aufgabe vor sich: Hundepension, Katzenpension, Hundekita, Tiersitter, Gassiservice. Diese Seite sammelt, was am Ort verfügbar ist, und ordnet ein, worauf es bei der Auswahl ankommt.
In Nürnberg ist die Auswahl bei Tierpensionen und Tierbetreuung kein Engpass, die Terminlage dagegen schon. Wer flexibel ist, kommt hier schneller ans Ziel als wer auf den günstigsten Betrieb wartet.
Als kreisfreie Stadt in Bayern bündelt Nürnberg Aufgaben, die in Landkreisen auf zwei Ebenen verteilt sind. Für Sie heißt das: eine Anlaufstelle statt zwei. 529.508 Menschen leben hier, verteilt auf 28 Postleitzahlen von 90402 bis 90491. Auf die Einwohnerzahl gerechnet sind das rund 0,0 Einträge je 10.000 Einwohner, also eher dünn besetzt. Insgesamt führt das Verzeichnis 4166 Einträge für Nürnberg über alle Branchen hinweg. Stein liegt etwa 5.9 Kilometer entfernt und gehört für viele Betriebe zum selben Einzugsgebiet wie Nürnberg.
Verzeichnete Betriebe
Ihr Betrieb gehört in diese Liste? Der Grundeintrag kostet nichts. Optional lässt sich ein Eintrag hervorheben und um ein Bild ergänzen. Betrieb eintragen
Aus der Praxis dieser Branche
Wer gewerbsmäßig fremde Tiere unterbringt, braucht eine Erlaubnis nach § 11 des Tierschutzgesetzes, und mit der Tätigkeit darf erst begonnen werden, wenn sie erteilt ist. Die Behörde prüft dafür Sachkunde, Räume und Zuverlässigkeit und kontrolliert anschließend. Eine Pension kann diese Erlaubnis auf Nachfrage vorlegen. Bei privaten Angeboten auf Vermittlungsportalen fehlt sie häufig, das ist ein Unterschied, nach dem Sie fragen sollten.
Für Hunde gilt auch in der Pension die Tierschutz-Hundeverordnung. Sie verlangt ausreichend Auslauf im Freien, mehrmals täglich Umgang mit einer Betreuungsperson und in der Regel Kontakt zu Artgenossen, angebunden gehalten werden dürfen Hunde grundsätzlich nicht. Pensionen arbeiten deshalb entweder mit Gruppenhaltung und Auslaufflächen oder mit Einzelzimmern und festen Auslaufzeiten. Welches Konzept zu Ihrem Hund passt, hängt von seiner Verträglichkeit ab.
Leistungen im Überblick
Diese Leistungen gehören üblicherweise zum Bild. Ob ein einzelner Betrieb sie alle abdeckt, steht damit nicht fest und sollte vorher gefragt werden.
- Gassiservice
- Kennenlerntag vor dem ersten Aufenthalt
- Betreuung von Kleintieren
- Tiersitter für Besuche zu Hause
Vor der Beauftragung klären
Vergleichen Sie bei Tierpensionen und Tierbetreuung nicht nur den Endbetrag, sondern die angesetzte Dauer. Ein niedriger Stundensatz mit doppelter Stundenzahl ist kein günstiges Angebot.
| Schritt | Worauf es ankommt |
|---|---|
| Vorauswahl | Zwei bis drei Betriebe, gern einer aus dem Nachbarort |
| Material | Klären, wer besorgt und wer für die Eignung haftet |
| Anfrage | Aufgabe schriftlich beschreiben, identischer Text an alle Betriebe |
| Erreichbarkeit | Feste Ansprechperson und eine Nummer klären, unter der jemand rangeht |
| Nachträge | Vorab festlegen, ab welcher Abweichung Rücksprache gehalten wird |
Was das kostet
Preise im Bereich Tierpensionen und Tierbetreuung lassen sich nicht bundesweit angeben. Sie hängen an Auftragsgröße, Zustand vor Ort und Auslastung. Belastbar ist nur ein Angebot für Ihren konkreten Fall.
Im Umkreis
Für Vorhaben in Nürnberg ist die Verwaltung in Kreisfreie Stadt Nürnberg der erste Anlaufpunkt, wenn eine Genehmigung oder eine Auskunft nötig wird. Zuständig ist immer der Ort des Vorhabens, nicht Ihr Wohnort.
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Die wiederkehrenden Fragen
Wer haftet, wenn in der Pension etwas passiert?
Richtet das Tier bei Dritten einen Schaden an, haftet nach § 834 BGB auch, wer die Aufsicht vertraglich übernommen hat, also die Pension, sofern sie nicht nachweist, dass sie die nötige Sorgfalt eingehalten hat. Daneben bleibt die Haftung des Halters bestehen. Für Krankheiten und Verletzungen des Tieres selbst entscheidet der Vertrag, lesen Sie die Regelung dazu vor der Buchung.
Brauchen Tierpension und Tiersitter eine Erlaubnis?
Eine Pension oder Hundetagesstätte ja: Wer gewerbsmäßig fremde Tiere bei sich hält, braucht eine Erlaubnis nach § 11 des Tierschutzgesetzes und darf erst nach deren Erteilung beginnen. Bei Tiersittern und Gassiservices, die Tiere nur besuchen oder ausführen, beurteilen die Veterinärämter das unterschiedlich, viele verlangen die Erlaubnis ebenfalls. Seriöse Anbieter zeigen Ihnen den Bescheid oder erklären, warum sie keinen brauchen.
Welche Impfungen verlangt eine Tierpension?
Üblich ist ein vollständiger Grundimpfschutz, der im Heimtierausweis dokumentiert ist, bei Hunden häufig ergänzt um eine Impfung gegen Zwingerhusten, bei Katzen um Katzenschnupfen und Katzenseuche. Viele Pensionen verlangen außerdem eine aktuelle Floh- und Wurmbehandlung. Die genauen Anforderungen legt jedes Haus selbst fest, fragen Sie rechtzeitig vor der Buchung nach.
Sind die Einträge in diesem Verzeichnis geprüft?
Die Grunddaten stammen aus offenen Datenquellen und aus eingereichten Einträgen, die vor der Freischaltung gesichtet werden. Qualifikationen und Versicherungen werden nicht geprüft, und das wird hier auch nicht behauptet.
Wie lange gilt die Gewährleistung?
Bei Arbeiten an Bauwerken verjähren Mängelansprüche nach BGB in fünf Jahren, bei Verträgen nach VOB/B in vier. Für kleinere Leistungen und bewegliche Sachen gelten kürzere Fristen.
Sollte ich Material selbst besorgen?
Möglich ist es, aber es verschiebt die Verantwortung: Für die Eignung des beigestellten Materials haften Sie, und bei einem Mangel wird die Abgrenzung schwierig. Klären Sie das vorher ausdrücklich.
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wo-wer-was.de ist ein unabhängiges Verzeichnis und kein amtliches Portal. Verbindliche Auskünfte erteilt der jeweilige Betrieb oder die zuständige Stelle. Stand der Daten: 09/2026.
