Gemeinschaftspraxis Dr. Marcel Geilenkeuser, Dr. Mark Gojny
Hammergasse 1, 64372 Ober-Ramstadt
Für Ober-Ramstadt führt dieses Verzeichnis 3 Einträge zu Ärzte und Praxen. Fehlt ein Betrieb, kann er kostenlos nachgetragen werden.
Hausarzt, Facharzt, Termin, Sprechzeiten: Dafür braucht es in Ober-Ramstadt einen Betrieb, der frei ist und zur Aufgabe passt. Beides lässt sich vorher klären, und diese Seite zeigt wie.
Ober-Ramstadt versorgt sich bei Ärzte und Praxen typischerweise aus einem Radius von einigen Kilometern. Anfahrtskosten sind hier ein realer Posten.
Verwaltungstechnisch gehört Ober-Ramstadt zum Landkreis Darmstadt-Dieburg (Hessen). Was die Gemeinde nicht selbst erledigt, läuft über die Kreisverwaltung. 15.313 Menschen leben hier, verteilt auf die Postleitzahl 64372. Gemessen an der Einwohnerzahl ist der Bereich Ärzte und Praxen in Ober-Ramstadt im üblichen Rahmen besetzt: rund 2,0 Einträge je 10.000 Einwohner. Insgesamt führt das Verzeichnis 71 Einträge für Ober-Ramstadt über alle Branchen hinweg. Mit 7.9 Kilometern Entfernung ist Darmstadt der nächste größere Ort, was die Auswahl in Ober-Ramstadt praktisch erweitert.
Hammergasse 1, 64372 Ober-Ramstadt
Falconstraße 13, 64372 Ober-Ramstadt
Betriebe aus Ober-Ramstadt können sich selbst eintragen. Gebraucht werden Name, Adresse und eine Kontaktmöglichkeit, alles Weitere ist freiwillig. Betrieb eintragen
Manche Krankenkassen bieten Hausarztverträge an, dann führt der Weg zum Facharzt über die Hausarztpraxis, im Gegenzug gibt es Vorteile bei Terminen oder Beiträgen. Die Teilnahme ist freiwillig und bindet Sie für einen vereinbarten Zeitraum an eine Praxis. Vor bestimmten planbaren Eingriffen besteht zudem ein gesetzlicher Anspruch auf eine ärztliche Zweitmeinung.
Sie haben Anspruch auf Einsicht in Ihre Patientenakte und auf Kopien gegen Erstattung der Kosten, das ist bei einem Praxiswechsel der übliche Weg. Privatrechnungen folgen der Gebührenordnung für Ärzte mit Ziffern und Steigerungssätzen, jede Position ist dort benannt. Prüfen Sie Rechnung und Erstattungsbescheid Ihrer Versicherung nebeneinander.
Die folgende Aufstellung beschreibt die Branche, nicht einen einzelnen Betrieb. Sie hilft vor allem dabei, die eigene Anfrage präziser zu formulieren.
Ein Betrieb, der bei Ärzte und Praxen von sich aus auf Einschränkungen hinweist, ist meist der verlässlichere. Wer alles für machbar erklärt, hat entweder nicht hingesehen oder rechnet mit Nachträgen.
| Schritt | Worauf es ankommt |
|---|---|
| Ortstermin | Bei allem, was über eine Kleinigkeit hinausgeht, vor dem Angebot sinnvoll |
| Abnahme | Gemeinsam vor Ort, Mängel im Protokoll festhalten |
| Zahlungsweise | Überweisung statt bar, sonst entfällt der Steuerbonus |
| Gewährleistung | Fristen notieren, Mängel schriftlich und mit Frist rügen |
| Ausführung | Änderungen und Nachträge vorher abstimmen, nicht nachträglich |
Bei Ärzte und Praxen wird häufig nach Aufwand abgerechnet, wenn sich der Umfang vorher nicht sicher bestimmen lässt. Dann sollten Sie eine Obergrenze vereinbaren, ab der Rücksprache gehalten wird.
Rund um Ober-Ramstadt bilden mehrere Orte einen gemeinsamen Arbeitsmarkt. Für die Anbietersuche bedeutet das eine größere Auswahl als die Einwohnerzahl vermuten lässt.
Das ist nur zulässig, wenn ein verbindlicher Termin vereinbart war, die Zeit nicht anderweitig vergeben werden konnte und die Praxis vorher darauf hingewiesen hat. Viele Praxen arbeiten mit einer festen Absagefrist. Sagen Sie deshalb rechtzeitig ab und notieren Sie sich Datum und Uhrzeit der Absage.
Die Praxis übermittelt die Arbeitsunfähigkeit elektronisch an Ihre Krankenkasse, der Arbeitgeber ruft die Daten dort ab. Ihre Pflicht, sich unverzüglich beim Arbeitgeber zu melden, bleibt davon unberührt. Für Ihre Unterlagen erhalten Sie einen Ausdruck. Privatversicherte bekommen weiterhin eine Bescheinigung in Papierform.
Ein vollständiges Angebot benennt die Leistung, die Menge oder Fläche, das Material und den Zeitraum. Fehlt eine dieser Angaben, ist der Betrag später verhandelbar, und zwar nicht zu Ihren Gunsten.
Zwei bis drei reichen, wenn alle dieselbe Leistungsbeschreibung bekommen haben. Mehr Angebote erhöhen vor allem den Aufwand und verzögern den Start.
Schriftlich, mit Beschreibung des Mangels und einer angemessenen Frist zur Nachbesserung. Wichtig ist die Reihenfolge: Erst Nachbesserung verlangen, dann erst über Minderung oder Ersatzvornahme nachdenken.
Dieses Verzeichnis ist unabhängig, werbefrei in der Sortierung und nicht amtlich. Datenstand 09/2026, Korrekturen jederzeit möglich.