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Bars und Kneipen in Offenburg

Kurz gesagt

Für Offenburg führt dieses Verzeichnis 22 Einträge zu Bars und Kneipen. Fehlt ein Betrieb, kann er kostenlos nachgetragen werden.

Bars und Kneipen ist stark vom Standort abhängig. Anfahrt, Auslastung und regionale Preisniveaus unterscheiden sich. Diese Seite ordnet die Lage für Offenburg ein.

In Offenburg kennen sich die Betriebe im Bereich Bars und Kneipen untereinander. Das hat einen praktischen Vorteil: Wer keine Kapazität hat, nennt oft jemanden, der welche hat.

Offenburg ist Teil des Landkreis Ortenaukreis in Baden-Württemberg, und dieser Zuschnitt bestimmt auch, wo Betriebe aus der Umgebung ihren Einzugsbereich sehen. Der Ort hat 62.195 Einwohner. Das ergibt etwa 3,5 Einträge je 10.000 Einwohner. Für Bars und Kneipen ist das überdurchschnittlich dicht. Über alle Branchen zusammen sind für Offenburg 664 Einträge erfasst. Appenweier liegt etwa 8.1 Kilometer entfernt und gehört für viele Betriebe zum selben Einzugsgebiet wie Offenburg.

Wer ist gelistet?

Sir Gustav

Hauptstraße 29, 77652 Offenburg

  • Öffnungszeiten Mo–Mi geschlossen · Do 17:00–23:00 Uhr · Fr 17:00–24:00 Uhr · Sa 10:00–24:00 Uhr · So, Feiertags geschlossen
  • Website sirgustav.de

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Altstadt

Spitalstraße 5, 77652 Offenburg

  • Öffnungszeiten Mo–Do 17:00–23:00 Uhr, Fr 17:00–02:00 Uhr, Sa 17:00–02:00 Uhr

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Fantasy

Hauptstraße 60, 77799 Ortenberg

  • Öffnungszeiten Mo–Fr 11:00–13:00 Uhr und 17:00–23:00 Uhr · Sa 18:00–24:00 Uhr

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Kronenstube

Ortenaustraße 1, 77656 Offenburg

  • Öffnungszeiten Mo 18:00–24:00 Uhr · Di–Do 17:00–24:00 Uhr · Fr, Sa 17:00–01:00 Uhr

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Laternchen

Kirchplatz 2, 77652 Offenburg

  • Öffnungszeiten Mo–Do 10:00–02:00 Uhr, Fr, Sa 10:00–03:00 Uhr, So, Feiertags 10:00–02:00 Uhr

Details zum Eintrag

Fehlt Ihr Betrieb in dieser Liste? Tragen Sie ihn kostenlos ein, wir prüfen die Angaben und schalten den Eintrag frei. Betrieb eintragen

Aus der Praxis dieser Branche

Am Getränkeangebot lässt sich die Ausrichtung ablesen: wechselnde Zapfhähne mit kleinen Brauereien, eine ausgebaute Weinkarte oder ein Schwerpunkt bei Spirituosen mit entsprechender Lagerung. Angebrochene Fässer verlieren nach dem Anstich an Qualität, deshalb arbeiten Häuser mit seltener nachgefragten Sorten mit kleineren Gebinden. Alkoholfreie Alternativen sind inzwischen fester Teil der Karte.

Für den Ausschank von Alkohol braucht der Betrieb eine gaststättenrechtliche Erlaubnis, vorausgesetzt werden Zuverlässigkeit und eine Unterrichtung bei der Industrie- und Handelskammer. Schankanlagen müssen regelmäßig gereinigt werden, sonst leidet das Fassbier als Erstes. Das Rauchen regeln die Nichtraucherschutzgesetze der Länder, die Ausnahmen für kleine Einraumbetriebe fallen sehr unterschiedlich aus.

Was üblicherweise angeboten wird

Was Betriebe im Bereich Bars und Kneipen typischerweise anbieten. Der Umfang unterscheidet sich von Betrieb zu Betrieb, die Liste ist ein Anhaltspunkt und keine Zusicherung.

  • Cocktails und Longdrinks
  • Sportübertragungen
  • Bier vom Fass
  • Reservierung für Gruppen

Was vor der Vergabe geklärt sein sollte

Bei Bars und Kneipen lohnt die Frage nach dem konkreten Ausführungszeitraum statt nach dem frühestmöglichen Beginn. Der frühe Start nützt nichts, wenn danach drei Wochen nichts passiert.

Die Etappen im Überblick
SchrittWorauf es ankommt
AnfrageAufgabe schriftlich beschreiben, identischer Text an alle Betriebe
AbnahmeGemeinsam vor Ort, Mängel im Protokoll festhalten
AngebotPositionen einzeln, Material und Anfahrt getrennt ausgewiesen
AusführungÄnderungen und Nachträge vorher abstimmen, nicht nachträglich
Unterlagen danachRechnung, Protokolle und Garantiekarten zusammen ablegen

Wie abgerechnet wird

Bei Bars und Kneipen wird häufig nach Aufwand abgerechnet, wenn sich der Umfang vorher nicht sicher bestimmen lässt. Dann sollten Sie eine Obergrenze vereinbaren, ab der Rücksprache gehalten wird.

Betriebe in der Nähe

Die Grenze von Landkreis Ortenaukreis ist für Betriebe keine Grenze. Wer in Offenburg sucht und nichts findet, sollte den Radius erweitern, bevor er die Suche aufgibt.

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Was oft gefragt wird

Muss eine Bar Kartenzahlung anbieten?

Nein, eine Pflicht dazu gibt es nicht. Viele Betriebe setzen Mindestbeträge, weil pro Transaktion Gebühren anfallen. Das muss allerdings vorher erkennbar sein, spätestens beim Bestellen und nicht erst beim Zahlen. Ein Hinweis am Eingang oder auf der Karte ist üblich.

Darf mich ein Betrieb abweisen?

Ja, aufgrund des Hausrechts, solange die Ablehnung nicht an Merkmale wie Herkunft, Geschlecht oder Religion anknüpft, denn das wäre eine unzulässige Benachteiligung. Übliche Gründe sind Überfüllung, erkennbare Betrunkenheit, fehlender Altersnachweis oder ein früheres Hausverbot. Eine Begründung muss an der Tür nicht gegeben werden.

Wie melde ich einen Mangel richtig?

Schriftlich, mit Beschreibung des Mangels und einer angemessenen Frist zur Nachbesserung. Wichtig ist die Reihenfolge: Erst Nachbesserung verlangen, dann erst über Minderung oder Ersatzvornahme nachdenken.

Darf ich einen Teil der Rechnung zurückbehalten?

Bei berechtigten Mängeln ja, in angemessener Höhe. Als Faustregel gilt ein Vielfaches der voraussichtlichen Beseitigungskosten. Ein pauschaler Abzug ohne benannten Mangel ist dagegen selbst eine Vertragsverletzung.

Kann ich hier Bewertungen abgeben?

Dieses Verzeichnis führt keine Bewertungen. Wer sich ein Bild machen will, sollte Bewertungen auf den einschlägigen Portalen im Zusammenhang lesen und nicht nur den Durchschnitt ansehen.

Zum Nachschlagen

Alle Angaben ohne Gewähr, Stand 09/2026. wo-wer-was.de ist unabhängig und mit keinem der gelisteten Betriebe verbunden.