Augenzentrum Offenburg-Kinzigtal Dr. Pramod Kamble & Kollegen
Hauptstraße 64, 77652 Offenburg
21 Betriebe aus dem Bereich Ärzte und Praxen sind für Offenburg gelistet. Die Angaben stammen aus offenen Datenquellen und aus geprüften Einreichungen.
In Offenburg gehört Ärzte und Praxen zu den Leistungen, die regelmäßig gebraucht werden. Diese Seite bündelt die eingetragenen Betriebe und die Fragen, die vor der Beauftragung zu klären sind.
Offenburg hat einen Kern eigener Betriebe, ergänzt durch Anbieter aus dem Umland. Für Ärzte und Praxen lohnt der Blick auf die Nachbarorte.
Verwaltungstechnisch gehört Offenburg zum Landkreis Ortenaukreis (Baden-Württemberg). Was die Gemeinde nicht selbst erledigt, läuft über die Kreisverwaltung. Der Ort hat 62.195 Einwohner. Auf die Einwohnerzahl gerechnet sind das rund 3,4 Einträge je 10.000 Einwohner, also überdurchschnittlich dicht besetzt. Über alle Branchen zusammen sind für Offenburg 688 Einträge erfasst. Der nächste größere Ort im Verzeichnis ist Appenweier, rund 8.1 Kilometer entfernt. Betriebe von dort fahren Offenburg in der Regel mit an.
Hauptstraße 64, 77652 Offenburg
Hauptstraße 88, Offenburg
Hauptstraße 88, 77652 Offenburg
Hauptstraße 88, Offenburg
Hauptstraße 102/1, 77746 Schutterwald
Betriebe aus Offenburg können sich selbst eintragen. Gebraucht werden Name, Adresse und eine Kontaktmöglichkeit, alles Weitere ist freiwillig. Betrieb eintragen
Die Organisation hat sich verschoben: Die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung geht elektronisch an die Krankenkasse, Arbeitgeber rufen sie dort ab, Sie erhalten einen Ausdruck für die eigenen Unterlagen. Verordnungen laufen als elektronisches Rezept über die Versichertenkarte. Beides ändert nichts daran, dass die Feststellung einen Kontakt mit der Praxis voraussetzt.
Sie haben Anspruch auf Einsicht in Ihre Patientenakte und auf Kopien gegen Erstattung der Kosten, das ist bei einem Praxiswechsel der übliche Weg. Privatrechnungen folgen der Gebührenordnung für Ärzte mit Ziffern und Steigerungssätzen, jede Position ist dort benannt. Prüfen Sie Rechnung und Erstattungsbescheid Ihrer Versicherung nebeneinander.
Diese Leistungen gehören üblicherweise zum Bild. Ob ein einzelner Betrieb sie alle abdeckt, steht damit nicht fest und sollte vorher gefragt werden.
Bei Ärzte und Praxen lohnt die Frage nach dem konkreten Ausführungszeitraum statt nach dem frühestmöglichen Beginn. Der frühe Start nützt nichts, wenn danach drei Wochen nichts passiert.
| Schritt | Worauf es ankommt |
|---|---|
| Ausführung | Änderungen und Nachträge vorher abstimmen, nicht nachträglich |
| Ortstermin | Bei allem, was über eine Kleinigkeit hinausgeht, vor dem Angebot sinnvoll |
| Vorauswahl | Zwei bis drei Betriebe, gern einer aus dem Nachbarort |
| Gewährleistung | Fristen notieren, Mängel schriftlich und mit Frist rügen |
| Angebot | Positionen einzeln, Material und Anfahrt getrennt ausgewiesen |
Kostenangaben zu Ärzte und Praxen schwanken regional erheblich. Sinnvoll ist der Vergleich mehrerer Angebote für dieselbe Leistungsbeschreibung, nicht der Blick auf Durchschnittswerte.
Die Grenze von Landkreis Ortenaukreis ist für Betriebe keine Grenze. Wer in Offenburg sucht und nichts findet, sollte den Radius erweitern, bevor er die Suche aufgibt.
Ja, Sie haben ein Recht auf Einsicht und auf Abschriften, die Praxis darf dafür die Kosten der Kopien berechnen. Das ist beim Wechsel der Praxis oder für eine Zweitmeinung der übliche Weg. Die Unterlagen werden nach den geltenden Fristen aufbewahrt, danach besteht kein Anspruch mehr.
Die Praxis übermittelt die Arbeitsunfähigkeit elektronisch an Ihre Krankenkasse, der Arbeitgeber ruft die Daten dort ab. Ihre Pflicht, sich unverzüglich beim Arbeitgeber zu melden, bleibt davon unberührt. Für Ihre Unterlagen erhalten Sie einen Ausdruck. Privatversicherte bekommen weiterhin eine Bescheinigung in Papierform.
Für Anliegen, die nicht bis zur nächsten Sprechstunde warten können, ist der ärztliche Bereitschaftsdienst unter 116117 zuständig. Bei Verdacht auf einen lebensbedrohlichen Notfall gilt 112. Bereitschaftspraxen sind örtlich organisiert, die Standorte veröffentlichen die Kassenärztlichen Vereinigungen. Bringen Sie Versichertenkarte und Ihre Medikamentenliste mit.
Geringfügig ja, wesentlich nicht ohne Ankündigung. Zeichnet sich eine deutliche Überschreitung ab, muss der Betrieb Sie informieren, und Sie können den Auftrag dann kündigen und nur die erbrachte Leistung zahlen.
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Weil sie in der Quelle nicht hinterlegt sind. Öffnungszeiten werden hier nicht geschätzt und nicht aus üblichen Zeiten abgeleitet.
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