Tierpensionen und Tierbetreuung in Oldenburg
Noch kein Tierpension für Oldenburg im Verzeichnis. Die Umgebungsliste unten zeigt die nächstgelegenen Einträge.
- 0Einträge
- 174.629Einwohner
- NiedersachsenBundesland
- 26121 bis 26135Postleitzahlen
Diese Seite ist der Ausgangspunkt für Tierpensionen und Tierbetreuung in Oldenburg. Sie nennt die verzeichneten Betriebe und beschreibt, was diese Arbeit ausmacht und wo die Unterschiede zwischen Angeboten liegen.
In Oldenburg decken Betriebe im Bereich Tierpensionen und Tierbetreuung häufig auch das Umland mit ab. Die Anfahrt fällt entsprechend unterschiedlich ins Gewicht.
Als kreisfreie Stadt in Niedersachsen bündelt Oldenburg Aufgaben, die in Landkreisen auf zwei Ebenen verteilt sind. Für Sie heißt das: eine Anlaufstelle statt zwei. Auf 9 Postleitzahlen von 26121 bis 26135 kommen 174.629 Einwohner. Insgesamt führt das Verzeichnis 1737 Einträge für Oldenburg über alle Branchen hinweg. Der nächste größere Ort im Verzeichnis ist Wardenburg, rund 9.2 Kilometer entfernt. Betriebe von dort fahren Oldenburg in der Regel mit an.
Wer ist gelistet?
In Oldenburg ist zu dieser Branche noch kein Betrieb verzeichnet. Es wird hier nichts erfunden und nichts geschätzt: Was fehlt, fehlt auch in der Datenquelle.
Nächstgelegene Einträge
- Villa Canis Hatten, rund 11.8 km
- Hundebetreuung Ewald Hatten, rund 17.4 km
- Mensch&und Großenkneten, rund 20.3 km
- Tina's Hundehaus Delmenhorst, rund 24.4 km
- Suhr Pferdepension Ganderkesee, rund 29 km
- Hund-um-Service Dötlingen Wildeshausen, rund 29.6 km
- Hundeschule & Hunde- u. Katzenpension First Class Delmenhorst, rund 35.7 km
- Meyer's Pferdehof Stuhr, rund 38.3 km
Sie betreiben in Oldenburg einen Betrieb im Bereich Tierpensionen und Tierbetreuung und stehen hier nicht? Der Eintrag ist kostenlos und dauert wenige Minuten. Betrieb eintragen
Das Besondere an dieser Branche
Neben der Pension gibt es die Betreuung ohne Ortswechsel: Tiersitter, die zu festen Zeiten ins Haus kommen, füttern, Katzenklos reinigen und nach dem Rechten sehen, und Gassiservices, die Hunde abholen und ausführen, einzeln oder in kleinen Gruppen. Weil solche Anbieter kein Ladenlokal haben, tauchen sie in Karten und klassischen Verzeichnissen kaum auf. Sie finden sich eher über Empfehlungen, Aushänge beim Tierarzt oder über Einträge, die sie selbst anlegen.
Rechtlich ist die Unterbringung meist ein Verwahrungsvertrag, bei dem die Pension das Tier aufnimmt und versorgt. Wer vertraglich die Aufsicht über ein fremdes Tier übernimmt, haftet nach § 834 BGB für Schäden, die das Tier Dritten zufügt, kann sich aber entlasten, wenn die nötige Sorgfalt eingehalten wurde. Für Krankheit und Verletzungen während des Aufenthalts kommt es auf die Vereinbarung an, deshalb gehört eine Regelung für den Tierarztbesuch in den Vertrag.
Typische Leistungen
Diese Leistungen gehören üblicherweise zum Bild. Ob ein einzelner Betrieb sie alle abdeckt, steht damit nicht fest und sollte vorher gefragt werden.
- Tagesbetreuung und Hundekita
- Betreuung von Kleintieren
- Tiersitter für Besuche zu Hause
- Kennenlerntag vor dem ersten Aufenthalt
Woran Sie Angebote messen
Achten Sie bei Tierpensionen und Tierbetreuung darauf, wie genau die Aufgabe im Angebot beschrieben ist. Eine Zeile mit einer Pauschale ist bequem zu lesen und im Streitfall wertlos.
| Schritt | Worauf es ankommt |
|---|---|
| Zahlungsweise | Überweisung statt bar, sonst entfällt der Steuerbonus |
| Auftrag | Schriftlich, mit Leistungsumfang und Ausführungszeitraum |
| Abnahme | Gemeinsam vor Ort, Mängel im Protokoll festhalten |
| Anfrage | Aufgabe schriftlich beschreiben, identischer Text an alle Betriebe |
| Nachträge | Vorab festlegen, ab welcher Abweichung Rücksprache gehalten wird |
Zur Preisfrage
Bei Tierpensionen und Tierbetreuung entscheidet der Aufwand vor Ort, nicht die Preisliste. Ein Ortstermin vor dem Angebot spart in aller Regel mehr, als er kostet.
Im Umkreis
Rund um Oldenburg bilden mehrere Orte einen gemeinsamen Arbeitsmarkt. Für die Anbietersuche bedeutet das eine größere Auswahl als die Einwohnerzahl vermuten lässt.
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Häufige Fragen
Wie früh muss ich für die Ferien buchen?
Für Sommerferien, Weihnachten und Ostern sind gefragte Pensionen oft Monate im Voraus belegt. Planen Sie außerdem einen Probetag ein, den viele Häuser vor dem ersten längeren Aufenthalt verlangen. Wer kurzfristig verreist, hat außerhalb der Ferien deutlich bessere Chancen, und manchmal hilft die Warteliste.
Brauchen Tierpension und Tiersitter eine Erlaubnis?
Eine Pension oder Hundetagesstätte ja: Wer gewerbsmäßig fremde Tiere bei sich hält, braucht eine Erlaubnis nach § 11 des Tierschutzgesetzes und darf erst nach deren Erteilung beginnen. Bei Tiersittern und Gassiservices, die Tiere nur besuchen oder ausführen, beurteilen die Veterinärämter das unterschiedlich, viele verlangen die Erlaubnis ebenfalls. Seriöse Anbieter zeigen Ihnen den Bescheid oder erklären, warum sie keinen brauchen.
Ist ein Tiersitter zu Hause die bessere Wahl?
Für Katzen oft ja, weil sie am Ortswechsel mehr leiden als an der Abwesenheit ihrer Menschen. Hunde brauchen dagegen Gesellschaft über den Tag, ein Sitter, der zweimal kurz vorbeikommt, reicht dafür meist nicht. Achten Sie bei gewerblichen Sittern auf Referenzen, Versicherung und eine klare Absprache zu Schlüssel und Notfällen.
Was passiert, wenn ich den Termin absage?
Eine Absage ist möglich, bei kurzfristigen Absagen kann der Betrieb aber den entgangenen Verdienst geltend machen, wenn er den Tag nicht anderweitig füllen kann. Je früher Sie absagen, desto unproblematischer ist es.
Woran erkenne ich einen unseriösen Anbieter?
An fehlender Anschrift, Druck zur sofortigen Unterschrift, Weigerung, schriftlich zu kalkulieren, und an Werbung, die eine Nähe vortäuscht, die es nicht gibt. Seriöse Betriebe haben kein Problem mit Bedenkzeit.
Wie erkenne ich, ob ein Angebot vollständig ist?
Ein vollständiges Angebot benennt die Leistung, die Menge oder Fläche, das Material und den Zeitraum. Fehlt eine dieser Angaben, ist der Betrag später verhandelbar, und zwar nicht zu Ihren Gunsten.
Zum Weiterlesen
wo-wer-was.de ist ein unabhängiges Verzeichnis und kein amtliches Portal. Verbindliche Auskünfte erteilt der jeweilige Betrieb oder die zuständige Stelle. Stand der Daten: 09/2026.
