rückenwind-Arbeits- und Sozialprojekte Brandenburg e.V.
Waldhornweg 17, 14480 Potsdam
1 Betriebe aus dem Bereich Pflegedienste sind für Potsdam gelistet. Die Angaben stammen aus offenen Datenquellen und aus geprüften Einreichungen.
In Potsdam gehört Pflegedienste zu den Leistungen, die regelmäßig gebraucht werden. Diese Seite bündelt die eingetragenen Betriebe und die Fragen, die vor der Beauftragung zu klären sind.
In Potsdam decken Betriebe im Bereich Pflegedienste häufig auch das Umland mit ab. Die Anfahrt fällt entsprechend unterschiedlich ins Gewicht.
Potsdam ist eine kreisfreie Stadt in Brandenburg und verwaltet sich selbst. Anliegen, die anderswo beim Landratsamt landen, werden hier in der Stadtverwaltung bearbeitet. Bei 187.119 Einwohnern umfasst das Stadtgebiet 8 Postleitzahlen von 14467 bis 14482. Das ergibt etwa 0,1 Einträge je 10.000 Einwohner. Für Pflegedienste ist das eher dünn. Im gesamten Stadtgebiet zählt dieses Verzeichnis 2123 Einträge. Mit 9 Kilometern Entfernung ist Werder (Havel) der nächste größere Ort, was die Auswahl in Potsdam praktisch erweitert.
Waldhornweg 17, 14480 Potsdam
Wer in Potsdam im Bereich Pflegedienste arbeitet, kann sich hier kostenlos eintragen lassen. Pflicht sind nur Name, Adresse und eine Kontaktmöglichkeit. Betrieb eintragen
Ambulante Pflege wird aus zwei Töpfen finanziert: Behandlungspflege auf ärztliche Verordnung über die Krankenkasse, Grundpflege und hauswirtschaftliche Versorgung über die Pflegekasse nach Pflegegrad. Die Pflegekasse zahlt Pflegesachleistungen an den Dienst, alternativ gibt es Pflegegeld an die pflegebedürftige Person oder eine Kombination aus beidem. Diese Aufteilung bestimmt, was ein Dienst abrechnen kann.
Ambulante Dienste arbeiten in Touren, deshalb bekommen Sie Zeitfenster und keine minutengenauen Termine, und die Reihenfolge verschiebt sich bei Krankheitsfällen. Wird ein Dienst der Versorgung nicht gerecht, ist ein Wechsel möglich, die Fristen stehen im Vertrag. Pflegekasse und örtliche Pflegestützpunkte beraten dazu kostenfrei und anbieterunabhängig.
Typischerweise wird Folgendes angeboten. Wer mehrere dieser Punkte zugleich braucht, sollte das gleich in der Anfrage nennen.
Achten Sie bei Pflegedienste darauf, wie genau die Aufgabe im Angebot beschrieben ist. Eine Zeile mit einer Pauschale ist bequem zu lesen und im Streitfall wertlos.
| Schritt | Worauf es ankommt |
|---|---|
| Angebot | Positionen einzeln, Material und Anfahrt getrennt ausgewiesen |
| Ausführung | Änderungen und Nachträge vorher abstimmen, nicht nachträglich |
| Anfrage | Aufgabe schriftlich beschreiben, identischer Text an alle Betriebe |
| Zwischenstand | Bei mehrtägigen Arbeiten einmal gemeinsam draufschauen |
| Erreichbarkeit | Feste Ansprechperson und eine Nummer klären, unter der jemand rangeht |
Dieses Verzeichnis nennt bewusst keine Preise für Pflegedienste in Potsdam. Was kursiert, sind Mittelwerte ohne Bezug zum Einzelfall. Holen Sie stattdessen zwei bis drei Angebote ein.
Potsdam gehört zu Kreisfreie Stadt Potsdam. Wer dort keinen passenden Betrieb findet, sollte den Radius auf die angrenzenden Gemeinden erweitern.
Sie stellen formlos einen Antrag bei der Pflegekasse, die den Medizinischen Dienst mit der Begutachtung beauftragt. Der Termin findet zu Hause statt und bewertet die Selbstständigkeit in mehreren Bereichen. Leistungen werden ab dem Monat der Antragstellung gewährt, deshalb lohnt ein früher Antrag.
Wer ausschließlich Pflegegeld bezieht, muss je nach Pflegegrad in festen Abständen einen Beratungsbesuch durch einen zugelassenen Dienst abrufen. Er dient der Sicherung der Pflegequalität und wird der Pflegekasse gemeldet. Wird er versäumt, kann die Kasse das Pflegegeld kürzen oder einstellen.
Pflegegeld wird an die pflegebedürftige Person ausgezahlt, wenn die Pflege privat organisiert ist. Die Pflegesachleistung rechnet der ambulante Dienst direkt mit der Pflegekasse ab. Beides lässt sich kombinieren, dann wird das Pflegegeld anteilig um den genutzten Sachleistungsanteil gekürzt. Die Höhe richtet sich nach dem Pflegegrad.
Ja, und Sie sollten es tun. Üblich und fair ist, das offen zu sagen und den nicht beauftragten Betrieben kurz abzusagen. Wer vergleicht, ohne es zu erwähnen, bekommt beim nächsten Mal seltener ein Angebot.
Zwei bis drei reichen, wenn alle dieselbe Leistungsbeschreibung bekommen haben. Mehr Angebote erhöhen vor allem den Aufwand und verzögern den Start.
Bei berechtigten Mängeln ja, in angemessener Höhe. Als Faustregel gilt ein Vielfaches der voraussichtlichen Beseitigungskosten. Ein pauschaler Abzug ohne benannten Mangel ist dagegen selbst eine Vertragsverletzung.
Zusammengestellt aus offenen Quellen, Stand 09/2026. Eine Prüfung von Qualifikationen, Zulassungen oder Versicherungen findet nicht statt und wird hier nicht behauptet.