Baumärkte in Raunheim
Für den Bereich Baumärkte führt diese Seite 1 Betriebe in Raunheim, jeweils mit Adresse und den Kontaktwegen, die in der Quelle stehen.
- 1Eintrag
- 16.564Einwohner
- HessenBundesland
- 65479Postleitzahl
Wer Material, Werkzeug, Zuschnitt, Verleih in Raunheim beauftragen will, steht vor der Frage, wen er anfragt und woran er die Antworten misst. Diese Seite hilft bei beidem.
In Raunheim läuft bei Baumärkte vieles über den persönlichen Kontakt. Ein Anruf am Vormittag bringt hier oft mehr als drei Formularanfragen.
Verwaltungstechnisch gehört Raunheim zum Landkreis Groß-Gerau (Hessen). Was die Gemeinde nicht selbst erledigt, läuft über die Kreisverwaltung. Bei 16.564 Einwohnern umfasst das Stadtgebiet die Postleitzahl 65479. Gemessen an der Einwohnerzahl ist der Bereich Baumärkte in Raunheim eher dünn besetzt: rund 0,6 Einträge je 10.000 Einwohner. Insgesamt führt das Verzeichnis 89 Einträge für Raunheim über alle Branchen hinweg. Der nächste größere Ort im Verzeichnis ist Rüsselsheim am Main, rund 3.1 Kilometer entfernt. Betriebe von dort fahren Raunheim in der Regel mit an.
Diese Betriebe sind erfasst
Ihr Betrieb gehört in diese Liste? Der Grundeintrag kostet nichts. Optional lässt sich ein Eintrag hervorheben und um ein Bild ergänzen. Betrieb eintragen
Worum es dabei geht
Was einen Baumarkt vom Regallager unterscheidet, sind die Serviceleistungen: Holz- und Plattenzuschnitt nach Ihren Maßen, Glaszuschnitt, Schlüsseldienst und die Farbmischanlage. Individuell angemischte Farbe wird nicht zurückgenommen, weil sie für niemanden sonst brauchbar ist, ebenso zugeschnittene Platten. Bringen Sie deshalb eine geprüfte Maßliste mit, Nachschnitt kostet zusätzlich und kleinere Reststücke bleiben übrig.
Neben dem Verkauf vermitteln viele Märkte Handwerksleistungen: Aufmaß für Fenster, Türen und Bodenbeläge, Montage durch Partnerbetriebe, Küchenplanung mit Aufbau. Vertragspartner für die Montage ist dann häufig der Partnerbetrieb und nicht der Markt, was für Gewährleistung und Reklamation entscheidend ist. Lassen Sie sich zeigen, wer auf dem Auftrag als Leistender steht.
Leistungen im Überblick
Üblich sind die folgenden Arbeiten. Kleinere Betriebe konzentrieren sich oft auf einen Teil davon, was kein Nachteil sein muss.
- Werkzeugverleih
- Garten und Pflanzen
- Bau- und Werkstoffe
- Holzzuschnitt nach Maß
Was vor der Vergabe geklärt sein sollte
Vergleichen Sie bei Baumärkte nicht nur den Endbetrag, sondern die angesetzte Dauer. Ein niedriger Stundensatz mit doppelter Stundenzahl ist kein günstiges Angebot.
| Schritt | Worauf es ankommt |
|---|---|
| Anfrage | Aufgabe schriftlich beschreiben, identischer Text an alle Betriebe |
| Ausführung | Änderungen und Nachträge vorher abstimmen, nicht nachträglich |
| Material | Klären, wer besorgt und wer für die Eignung haftet |
| Nachträge | Vorab festlegen, ab welcher Abweichung Rücksprache gehalten wird |
| Ortstermin | Bei allem, was über eine Kleinigkeit hinausgeht, vor dem Angebot sinnvoll |
Wie abgerechnet wird
Für Baumärkte in Raunheim gilt wie überall: Ein Kostenvoranschlag ist ohne ausdrückliche Vereinbarung unverbindlich, darf aber nicht wesentlich überschritten werden, ohne dass Sie informiert werden.
In der Umgebung
In Hessen sind einige Genehmigungs- und Meldewege landesspezifisch geregelt. Für Vorhaben in Raunheim ist die zuständige Stelle vor Ort maßgeblich.
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Was oft gefragt wird
Kann ich angemischte Wandfarbe zurückgeben?
In aller Regel nicht, denn nach Ihrem Farbwunsch gemischte Ware ist eine Anfertigung nach Kundenspezifikation. Deshalb lohnt der Griff zu einer kleinen Mustermenge, bevor Sie zehn Liter mischen lassen. Notieren Sie Farbcode und Charge, damit Nachbestellungen im Ton treffen.
Lohnt Mieten statt Kaufen?
Bei Geräten, die Sie einmal brauchen, fast immer: Bohrhammer, Rüttelplatte, Kernbohrgerät, Vertikutierer. Rechnen Sie Kaution, Reinigung und die Rückgabezeit mit ein, denn ein überzogener Tag kostet einen vollen Miettag. Für häufig genutzte Grundausstattung ist der Kauf schnell günstiger.
Woran erkenne ich einen unseriösen Anbieter?
An fehlender Anschrift, Druck zur sofortigen Unterschrift, Weigerung, schriftlich zu kalkulieren, und an Werbung, die eine Nähe vortäuscht, die es nicht gibt. Seriöse Betriebe haben kein Problem mit Bedenkzeit.
Was ist der Unterschied zwischen Angebot und Kostenvoranschlag?
Ein angenommenes Angebot ist verbindlich, der Kostenvoranschlag ist eine fachmännische Schätzung. Welches von beidem vorliegt, steht meist im Dokument selbst. Fragen Sie nach, wenn es nicht dasteht.
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Hintergrund und Begriffe
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