Dr.med. André Stockhausen u. Paul Daniela
Zur Niedtalhalle 3-5, 66780 Rehlingen-Siersburg
Dieses Verzeichnis kennt 2 Betriebe für Ärzte und Praxen in Rehlingen-Siersburg. Jeder Eintrag lässt sich melden, korrigieren oder ergänzen.
Bei Ärzte und Praxen in Rehlingen-Siersburg scheitert der Vergleich meist nicht am Preis, sondern an unterschiedlich beschriebenen Leistungen. Diese Übersicht setzt deshalb beim Inhalt an, nicht beim Betrag.
Rehlingen-Siersburg versorgt sich bei Ärzte und Praxen typischerweise aus einem Radius von einigen Kilometern. Anfahrtskosten sind hier ein realer Posten.
Rehlingen-Siersburg liegt im Landkreis Saarlouis in Saarland. Ein Teil der Zuständigkeiten liegt bei der Gemeinde, ein anderer beim Kreis. Bei 14.305 Einwohnern umfasst das Stadtgebiet die Postleitzahl 66780. Das ergibt etwa 1,4 Einträge je 10.000 Einwohner. Für Ärzte und Praxen ist das im üblichen Rahmen. Über alle Branchen zusammen sind für Rehlingen-Siersburg 73 Einträge erfasst. Der nächste größere Ort im Verzeichnis ist Saarlouis, rund 7.6 Kilometer entfernt. Betriebe von dort fahren Rehlingen-Siersburg in der Regel mit an.
Zur Niedtalhalle 3-5, 66780 Rehlingen-Siersburg
Betriebe aus Rehlingen-Siersburg können sich selbst eintragen. Gebraucht werden Name, Adresse und eine Kontaktmöglichkeit, alles Weitere ist freiwillig. Betrieb eintragen
Die Terminvergabe folgt der Versorgungsstruktur. Gesetzlich Versicherte können sich über die Terminservicestellen der Kassenärztlichen Vereinigungen unter der bundesweiten Rufnummer 116117 Termine vermitteln lassen, bei Dringlichkeit hilft ein entsprechender Vermerk auf der Überweisung. Außerhalb der Sprechzeiten läuft der ärztliche Bereitschaftsdienst über dieselbe Nummer, der Rettungsdienst dagegen über 112.
Nicht jede Praxis nimmt neue Patientinnen und Patienten auf, und die Abrechnung unterscheidet sich: Kassenpraxen rechnen über die Versichertenkarte ab, Privatpraxen nach der Gebührenordnung für Ärzte mit Rechnung an Sie. Individuelle Gesundheitsleistungen sind Selbstzahlerleistungen und brauchen vorab eine schriftliche Vereinbarung. Für einzelne Facharztgruppen ist weiterhin eine Überweisung erforderlich.
Diese Leistungen gehören üblicherweise zum Bild. Ob ein einzelner Betrieb sie alle abdeckt, steht damit nicht fest und sollte vorher gefragt werden.
Bei Ärzte und Praxen lohnt die Frage nach Referenzen aus dem gleichen Umfeld. Wer vergleichbare Objekte kennt, kalkuliert realistischer.
| Schritt | Worauf es ankommt |
|---|---|
| Anfrage | Aufgabe schriftlich beschreiben, identischer Text an alle Betriebe |
| Angebot | Positionen einzeln, Material und Anfahrt getrennt ausgewiesen |
| Ausführung | Änderungen und Nachträge vorher abstimmen, nicht nachträglich |
| Rechnung | Pflichtangaben prüfen, per Überweisung zahlen, Beleg aufheben |
| Abnahme | Gemeinsam vor Ort, Mängel im Protokoll festhalten |
Bei Ärzte und Praxen trennt sich Preis von Kosten spätestens bei der Nacharbeit. Ein Angebot, das Vorarbeiten mit einschließt, ist oft das rechnerisch bessere.
Der Einzugsbereich vieler Betriebe rund um Rehlingen-Siersburg reicht bis in Landkreis Saarlouis hinein. Entfernung und Anfahrtspauschale sind deshalb früh zu klären.
Für Anliegen, die nicht bis zur nächsten Sprechstunde warten können, ist der ärztliche Bereitschaftsdienst unter 116117 zuständig. Bei Verdacht auf einen lebensbedrohlichen Notfall gilt 112. Bereitschaftspraxen sind örtlich organisiert, die Standorte veröffentlichen die Kassenärztlichen Vereinigungen. Bringen Sie Versichertenkarte und Ihre Medikamentenliste mit.
Die Praxis übermittelt die Arbeitsunfähigkeit elektronisch an Ihre Krankenkasse, der Arbeitgeber ruft die Daten dort ab. Ihre Pflicht, sich unverzüglich beim Arbeitgeber zu melden, bleibt davon unberührt. Für Ihre Unterlagen erhalten Sie einen Ausdruck. Privatversicherte bekommen weiterhin eine Bescheinigung in Papierform.
Ja, Sie haben ein Recht auf Einsicht und auf Abschriften, die Praxis darf dafür die Kosten der Kopien berechnen. Das ist beim Wechsel der Praxis oder für eine Zweitmeinung der übliche Weg. Die Unterlagen werden nach den geltenden Fristen aufbewahrt, danach besteht kein Anspruch mehr.
Geringfügig ja, wesentlich nicht ohne Ankündigung. Zeichnet sich eine deutliche Überschreitung ab, muss der Betrieb Sie informieren, und Sie können den Auftrag dann kündigen und nur die erbrachte Leistung zahlen.
Eine Absage ist möglich, bei kurzfristigen Absagen kann der Betrieb aber den entgangenen Verdienst geltend machen, wenn er den Tag nicht anderweitig füllen kann. Je früher Sie absagen, desto unproblematischer ist es.
Ein angenommenes Angebot ist verbindlich, der Kostenvoranschlag ist eine fachmännische Schätzung. Welches von beidem vorliegt, steht meist im Dokument selbst. Fragen Sie nach, wenn es nicht dasteht.
Zusammengestellt aus offenen Quellen, Stand 09/2026. Eine Prüfung von Qualifikationen, Zulassungen oder Versicherungen findet nicht statt und wird hier nicht behauptet.