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Tierheime in Reiskirchen

Kurz gesagt

Für Reiskirchen fehlt zu Tierheime bisher ein Eintrag. Wer hier ansässig ist, kann seinen Betrieb kostenlos eintragen lassen.

Tierheime ist stark vom Standort abhängig. Anfahrt, Auslastung und regionale Preisniveaus unterscheiden sich. Diese Seite ordnet die Lage für Reiskirchen ein.

In Reiskirchen läuft bei Tierheime vieles über den persönlichen Kontakt. Ein Anruf am Vormittag bringt hier oft mehr als drei Formularanfragen.

Reiskirchen liegt im Landkreis Gießen in Hessen. Ein Teil der Zuständigkeiten liegt bei der Gemeinde, ein anderer beim Kreis. Bei 10.572 Einwohnern umfasst das Stadtgebiet die Postleitzahl 35447. Über alle Branchen zusammen sind für Reiskirchen 63 Einträge erfasst. Gießen liegt etwa 11.8 Kilometer entfernt und gehört für viele Betriebe zum selben Einzugsgebiet wie Reiskirchen.

Die Einträge im Überblick

In Reiskirchen ist zu dieser Branche noch kein Betrieb verzeichnet. Es wird hier nichts erfunden und nichts geschätzt: Was fehlt, fehlt auch in der Datenquelle.

Nächstgelegene Einträge

Diese Liste ist nicht vollständig und behauptet das auch nicht. Wer in Reiskirchen im Bereich Tierheime arbeitet, kann sie in wenigen Minuten ergänzen. Betrieb eintragen

Was diese Arbeit ausmacht

Wer ein Tierheim betreibt, braucht eine Erlaubnis der zuständigen Behörde nach § 11 des Tierschutzgesetzes, das Heim steht dort ausdrücklich unter Nummer 3 des ersten Absatzes. Die Erlaubnis setzt Sachkunde, geeignete Räume und Zuverlässigkeit voraus und wird vom Veterinäramt überwacht. Getragen werden die meisten Heime von Tierschutzvereinen, viele davon sind im Deutschen Tierschutzbund organisiert, einige von Kommunen selbst.

Katzen machen in vielen Heimen den größten Teil der Aufnahmen aus, vor allem im Sommer, wenn unkastrierte Freigänger für Nachwuchs sorgen. Nach § 13b des Tierschutzgesetzes können die Länder Katzenschutzverordnungen erlassen, die in festgelegten Gebieten den freien Auslauf fortpflanzungsfähiger Katzen beschränken und Kennzeichnung und Registrierung vorschreiben. Ob eine solche Regel an Ihrem Wohnort gilt, erfahren Sie bei der Gemeinde oder beim Tierheim selbst.

Leistungen im Überblick

Das ist das gängige Leistungsspektrum. Fragen Sie bei ungewöhnlichen Aufgaben direkt nach, statt sie beim ersten Termin vorauszusetzen.

  • Vermittlung von Hunden, Katzen und Kleintieren
  • Patenschaften und Spenden
  • Aufnahme von Abgabetieren nach Absprache
  • Ehrenamt und Gassigehen

Was vor der Vergabe geklärt sein sollte

Bei Tierheime lohnt die Frage nach Referenzen aus dem gleichen Umfeld. Wer vergleichbare Objekte kennt, kalkuliert realistischer.

Was wann zu klären ist
SchrittWorauf es ankommt
AnfrageAufgabe schriftlich beschreiben, identischer Text an alle Betriebe
ZwischenstandBei mehrtägigen Arbeiten einmal gemeinsam draufschauen
AbnahmeGemeinsam vor Ort, Mängel im Protokoll festhalten
TerminfensterKonkreten Ausführungszeitraum vereinbaren, nicht nur den Startzeitpunkt
AngebotPositionen einzeln, Material und Anfahrt getrennt ausgewiesen

Zur Preisfrage

Kostenangaben zu Tierheime schwanken regional erheblich. Sinnvoll ist der Vergleich mehrerer Angebote für dieselbe Leistungsbeschreibung, nicht der Blick auf Durchschnittswerte.

Betriebe in der Nähe

Der Einzugsbereich vieler Betriebe rund um Reiskirchen reicht bis in Landkreis Gießen hinein. Entfernung und Anfahrtspauschale sind deshalb früh zu klären.

Weitere Branchen am Ort

Alle Branchen in Reiskirchen

Nachgefragt

Was kostet ein Tier aus dem Tierheim?

Verlangt wird eine Schutzgebühr, deren Höhe jedes Heim selbst festlegt und die je nach Tierart, Alter und bereits erfolgter Behandlung schwankt. Enthalten sind meist Impfungen, Kennzeichnung per Mikrochip und bei erwachsenen Tieren oft die Kastration. Fragen Sie vorab nach der aktuellen Gebühr und danach, welche Leistungen darin schon enthalten sind.

Wie kann ich ein Tierheim unterstützen, ohne ein Tier aufzunehmen?

Möglich sind Geld- und Sachspenden, Patenschaften für einzelne Tiere, Ehrenamt als Gassigeher oder Katzenbetreuer und die Aufnahme eines Tieres als Pflegestelle auf Zeit. Viele Heime veröffentlichen Listen mit dem, was gerade gebraucht wird. Fragen Sie vor Sachspenden nach, denn nicht jedes Futter und jedes Zubehör ist dort verwendbar.

Was mache ich mit einem gefundenen Tier?

Der Fund muss unverzüglich gemeldet werden, und wenn der Halter nicht bekannt ist, bei der zuständigen Behörde, in der Regel dem Fundbüro oder Ordnungsamt der Gemeinde. Das schreibt § 965 BGB vor. Tierarztpraxen und Tierheime können einen Mikrochip auslesen, die Nummer lässt sich dann bei den Haustierregistern abgleichen. Oft übernimmt das Tierheim das Tier im Auftrag der Gemeinde.

Sind die Betriebe nach Qualität sortiert?

Nein. Sortiert wird nach Vollständigkeit der hinterlegten Angaben, hervorgehobene Einträge stehen oben und sind als solche gekennzeichnet. Eine Bewertung der Arbeitsqualität findet hier nicht statt.

Kostet die Vermittlung über dieses Portal etwas?

Hier wird nichts vermittelt. Dieses Verzeichnis listet nur, wer wo eingetragen ist, nimmt keine Provision und verkauft keine Anfragen weiter.

Darf ein Betrieb den Kostenvoranschlag überschreiten?

Geringfügig ja, wesentlich nicht ohne Ankündigung. Zeichnet sich eine deutliche Überschreitung ab, muss der Betrieb Sie informieren, und Sie können den Auftrag dann kündigen und nur die erbrachte Leistung zahlen.

Hintergrund und Begriffe

Alle Angaben ohne Gewähr, Stand 09/2026. wo-wer-was.de ist unabhängig und mit keinem der gelisteten Betriebe verbunden.