Zahnärzte in Reken
Aktuell stehen für Reken 1 Einträge zum Stichwort Zahnärzte im Verzeichnis. Sortiert wird nach Vollständigkeit der Angaben, nicht nach Bezahlung.
- 1Eintrag
- 15.488Einwohner
- Nordrhein-WestfalenBundesland
- 48734Postleitzahl
Wer in Reken einen Betrieb aus dem Bereich Zahnärzte sucht, hat meist eine konkrete Aufgabe vor sich: Kontrolle, Schmerzen, Zahnersatz, Notdienst. Diese Seite sammelt, was am Ort verfügbar ist, und ordnet ein, worauf es bei der Auswahl ankommt.
In Reken läuft bei Zahnärzte vieles über den persönlichen Kontakt. Ein Anruf am Vormittag bringt hier oft mehr als drei Formularanfragen.
Reken ist Teil des Kreis Borken in Nordrhein-Westfalen, und dieser Zuschnitt bestimmt auch, wo Betriebe aus der Umgebung ihren Einzugsbereich sehen. Auf die Postleitzahl 48734 kommen 15.488 Einwohner. Das ergibt etwa 0,6 Einträge je 10.000 Einwohner. Für Zahnärzte ist das eher dünn. Im gesamten Stadtgebiet zählt dieses Verzeichnis 84 Einträge. Marl liegt etwa 19.2 Kilometer entfernt und gehört für viele Betriebe zum selben Einzugsgebiet wie Reken.
Diese Betriebe sind erfasst
Betriebe aus Reken können sich selbst eintragen. Gebraucht werden Name, Adresse und eine Kontaktmöglichkeit, alles Weitere ist freiwillig. Betrieb eintragen
Aus der Praxis dieser Branche
Einzelne Leistungen sind ausdrücklich Kassenleistung mit festem Turnus, etwa die Untersuchung und die Entfernung von Zahnstein, für Kinder und Jugendliche zusätzlich die Individualprophylaxe. Andere Leistungen wie die professionelle Zahnreinigung gehören nicht dazu und werden privat abgerechnet, teils mit Zuschuss aus Bonusprogrammen der Kassen. Fragen Sie vorab nach der Zuordnung.
Bei Kieferorthopädie entscheidet die Einstufung in die kieferorthopädischen Indikationsgruppen darüber, ob die Kasse zahlt. Übernimmt sie die Behandlung, wird ein Eigenanteil zunächst einbehalten und nach regulärem Abschluss erstattet. Bei Erwachsenen ist die Übernahme auf wenige schwere Fälle begrenzt. Zusatzleistungen werden gesondert vereinbart und selbst getragen.
Leistungen im Überblick
Diese Leistungen gehören üblicherweise zum Bild. Ob ein einzelner Betrieb sie alle abdeckt, steht damit nicht fest und sollte vorher gefragt werden.
- Implantate
- Zahnersatz, Krone und Brücke
- Kinderzahnheilkunde
- Kontrolluntersuchung und Bonusheft
Was vor der Vergabe geklärt sein sollte
Bei Zahnärzte ist die Zahl der beteiligten Gewerke entscheidend. Wer selbst koordiniert, spart die Aufschläge, trägt dafür aber das Terminrisiko zwischen den Beteiligten.
| Schritt | Worauf es ankommt |
|---|---|
| Zwischenstand | Bei mehrtägigen Arbeiten einmal gemeinsam draufschauen |
| Ausführung | Änderungen und Nachträge vorher abstimmen, nicht nachträglich |
| Nachträge | Vorab festlegen, ab welcher Abweichung Rücksprache gehalten wird |
| Erreichbarkeit | Feste Ansprechperson und eine Nummer klären, unter der jemand rangeht |
| Angebot | Positionen einzeln, Material und Anfahrt getrennt ausgewiesen |
Kosten und Angebote
Wer bei Zahnärzte nach dem Preis fragt, sollte zugleich nach dem Leistungsumfang fragen. Der günstigere Betrag mit kleinerem Umfang ist am Ende oft der teurere Auftrag.
Nachbarorte
Reken teilt sich mit den umliegenden Gemeinden in Kreis Borken denselben Kreis von Betrieben. Mehrere Anfragen im Umkreis erhöhen die Trefferquote deutlich.
Weitere Einträge am Ort
Fragen und Antworten
Muss die Kasse den Heil- und Kostenplan vorher bewilligen?
Bei Zahnersatz reichen Sie den Plan vor Behandlungsbeginn bei Ihrer Krankenkasse ein, sie prüft und bewilligt den Festzuschuss. Beginnt die Behandlung vorher, riskieren Sie den Zuschuss. Der Plan weist getrennt aus, was zur Regelversorgung gehört und welcher Eigenanteil auf Sie zukommt.
Wann zahlt die Kasse eine Zahnspange?
Maßgeblich ist die Einstufung in die kieferorthopädischen Indikationsgruppen durch die Praxis. Ab einer bestimmten Stufe übernimmt die Kasse die Behandlung im Rahmen der Regelversorgung. Ein Eigenanteil wird zunächst einbehalten und nach ordnungsgemäßem Abschluss erstattet. Bei Erwachsenen ist die Übernahme auf schwere Fälle beschränkt.
Darf ein Betrieb den Kostenvoranschlag überschreiten?
Geringfügig ja, wesentlich nicht ohne Ankündigung. Zeichnet sich eine deutliche Überschreitung ab, muss der Betrieb Sie informieren, und Sie können den Auftrag dann kündigen und nur die erbrachte Leistung zahlen.
Woran erkenne ich einen unseriösen Anbieter?
An fehlender Anschrift, Druck zur sofortigen Unterschrift, Weigerung, schriftlich zu kalkulieren, und an Werbung, die eine Nähe vortäuscht, die es nicht gibt. Seriöse Betriebe haben kein Problem mit Bedenkzeit.
Darf ich einen Teil der Rechnung zurückbehalten?
Bei berechtigten Mängeln ja, in angemessener Höhe. Als Faustregel gilt ein Vielfaches der voraussichtlichen Beseitigungskosten. Ein pauschaler Abzug ohne benannten Mangel ist dagegen selbst eine Vertragsverletzung.
Begriffe dazu
Stand 09/2026. Die Angaben sind redaktionell und unverbindlich. Für Auskünfte zum Einzelfall wenden Sie sich an den Betrieb oder die zuständige Stelle.
