Notare in Rhede
Dieses Verzeichnis hat für Rhede noch keinen Betrieb im Bereich Notare erfasst. Nachbarorte sind weiter unten verlinkt.
- 0Einträge
- 19.837Einwohner
- Nordrhein-WestfalenBundesland
- 46414Postleitzahl
Zwischen der ersten Anfrage und dem fertigen Auftrag liegen bei Notare meist mehrere Entscheidungen. Diese Seite für Rhede nimmt sie der Reihe nach durch und listet die Betriebe, die hier verzeichnet sind.
In einem Ort dieser Größe gibt es bei Notare oft nur wenige Anbieter direkt am Ort. Die Umgebungsliste unten ist deshalb Teil der Antwort.
Rhede ist Teil des Kreis Borken in Nordrhein-Westfalen, und dieser Zuschnitt bestimmt auch, wo Betriebe aus der Umgebung ihren Einzugsbereich sehen. Auf die Postleitzahl 46414 kommen 19.837 Einwohner. Über alle Branchen zusammen sind für Rhede 103 Einträge erfasst. Der nächste größere Ort im Verzeichnis ist Bocholt, rund 5.9 Kilometer entfernt. Betriebe von dort fahren Rhede in der Regel mit an.
Betriebe im Verzeichnis
In Rhede ist zu dieser Branche noch kein Betrieb verzeichnet. Es wird hier nichts erfunden und nichts geschätzt: Was fehlt, fehlt auch in der Datenquelle.
Nächstgelegene Einträge
- Notar Pietzonka Bocholt, rund 6.3 km
- Georg Lommen Emmerich am Rhein, rund 31.9 km
- Bernd Franken Emmerich am Rhein, rund 32.3 km
- Walbohm & Könighaus Emmerich am Rhein, rund 32.5 km
- Hans-Peter Baumeister, Stefan Krettler Gelsenkirchen, rund 37.5 km
- Notar Dr. Jochen Lohaus Kleve, rund 39.6 km
- Rechtsanwälte und Steuerberater Mogk Oberhausen, rund 41.8 km
- Mantel & Partner Duisburg, rund 44.6 km
Diese Liste ist nicht vollständig und behauptet das auch nicht. Wer in Rhede im Bereich Notare arbeitet, kann sie in wenigen Minuten ergänzen. Betrieb eintragen
Was Sie wissen sollten
Notarkosten stehen im Gerichts- und Notarkostengesetz und richten sich nach dem Geschäftswert, nicht nach Aufwand oder Kanzlei. Für dieselbe Beurkundung zahlen Sie deshalb überall dasselbe, ein Preisvergleich führt zu nichts. Unterschiedlich sind Terminlage, Erreichbarkeit und wie ausführlich der Entwurf vorab erläutert wird. Der Notar ist unparteiisch und betreut beide Seiten, er vertritt keine davon.
Beglaubigung und Beurkundung sind nicht dasselbe: Die Beglaubigung bestätigt nur, dass eine Unterschrift von der genannten Person stammt, nicht den Inhalt der Urkunde, und kostet entsprechend weniger. Anmeldungen zum Handelsregister sind beglaubigt einzureichen. Eine Erbausschlagung ist fristgebunden und muss öffentlich beglaubigt oder zur Niederschrift des Nachlassgerichts erklärt werden.
Leistungen im Überblick
Typischerweise wird Folgendes angeboten. Wer mehrere dieser Punkte zugleich braucht, sollte das gleich in der Anfrage nennen.
- Grundschuldbestellung
- Gesellschaftsgründungen
- Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung
- Beurkundung von Immobilienkaufverträgen
Woran Sie Angebote messen
Achten Sie bei Notare darauf, ob Material, Anfahrt und Entsorgung im Preis enthalten sind. Genau daran unterscheiden sich Angebote, die auf den ersten Blick gleich aussehen.
| Schritt | Worauf es ankommt |
|---|---|
| Erreichbarkeit | Feste Ansprechperson und eine Nummer klären, unter der jemand rangeht |
| Nachträge | Vorab festlegen, ab welcher Abweichung Rücksprache gehalten wird |
| Rechnung | Pflichtangaben prüfen, per Überweisung zahlen, Beleg aufheben |
| Ausführung | Änderungen und Nachträge vorher abstimmen, nicht nachträglich |
| Auftrag | Schriftlich, mit Leistungsumfang und Ausführungszeitraum |
Was den Preis bestimmt
Angebote für Notare unterscheiden sich oft weniger im Preis als in dem, was nicht drinsteht. Prüfen Sie zuerst, welche Vorarbeiten jeweils enthalten sind.
Betriebe in der Nähe
Rhede liegt in Kreis Borken. Viele Betriebe arbeiten über die Stadtgrenze hinaus, weshalb Nachbarorte für die Suche relevant bleiben.
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Nachgefragt
Wer sucht den Notar aus und wer zahlt?
Beim Immobilienkauf beauftragt üblicherweise die Käuferseite und trägt laut Vertrag die Kosten, die Verkäuferseite zahlt meist nur die Löschung alter Grundbuchrechte. Gegenüber dem Notar haften beide Seiten gesamtschuldnerisch. Weil die Gebühren gesetzlich feststehen, ist die Auswahl eine Frage von Termin und Erreichbarkeit.
Kann ich den Entwurf noch ändern?
Ja, bis zur Beurkundung. Änderungswünsche sollten früh kommen, damit der Entwurf vor dem Termin überarbeitet werden kann. Im Termin selbst sind kleinere Anpassungen möglich und werden protokolliert. Größere Eingriffe führen zu einer neuen Fassung und damit meist zu einem zweiten Termin.
Darf ein Betrieb den Kostenvoranschlag überschreiten?
Geringfügig ja, wesentlich nicht ohne Ankündigung. Zeichnet sich eine deutliche Überschreitung ab, muss der Betrieb Sie informieren, und Sie können den Auftrag dann kündigen und nur die erbrachte Leistung zahlen.
Muss der Betrieb aus meinem Ort kommen?
Nein. Entscheidend ist, ob er Ihr Objekt anfährt und wie die Anfahrt berechnet wird. Gerade in kleineren Orten kommt der passende Betrieb häufig aus der Nachbargemeinde.
Wie melde ich einen Mangel richtig?
Schriftlich, mit Beschreibung des Mangels und einer angemessenen Frist zur Nachbesserung. Wichtig ist die Reihenfolge: Erst Nachbesserung verlangen, dann erst über Minderung oder Ersatzvornahme nachdenken.
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Alle Angaben ohne Gewähr, Stand 09/2026. wo-wer-was.de ist unabhängig und mit keinem der gelisteten Betriebe verbunden.