Hausarztzentrum Rheinbach Dr. J. Görtzen-Patin, S. Donicht, Dr. H. Offergeld
Keramikerstraße 61, 53359 Rheinbach
Zu Ärzte und Praxen in Rheinbach liegen 25 Einträge vor. Hervorgehobene Einträge stehen oben und sind gekennzeichnet, alles andere folgt der Vollständigkeit der Angaben.
Für Rheinbach listet diese Seite Betriebe im Bereich Ärzte und Praxen. Dazu kommt ein Überblick über typische Leistungen, Preisfragen und die Punkte, die vor der Vergabe geklärt sein sollten.
Rheinbach hat einen Kern eigener Betriebe, ergänzt durch Anbieter aus dem Umland. Für Ärzte und Praxen lohnt der Blick auf die Nachbarorte.
Verwaltungstechnisch gehört Rheinbach zum Kreis Rhein-Sieg-Kreis (Nordrhein-Westfalen). Was die Gemeinde nicht selbst erledigt, läuft über die Kreisverwaltung. Der Ort hat 27.238 Einwohner und die Postleitzahl 53359. Das ergibt etwa 9,2 Einträge je 10.000 Einwohner. Für Ärzte und Praxen ist das überdurchschnittlich dicht. Insgesamt führt das Verzeichnis 334 Einträge für Rheinbach über alle Branchen hinweg. Bonn liegt etwa 16.2 Kilometer entfernt und gehört für viele Betriebe zum selben Einzugsgebiet wie Rheinbach.
Keramikerstraße 61, 53359 Rheinbach
Ein Eintrag hier kostet nichts und verpflichtet zu nichts. Geprüft wird nur, ob die Angaben plausibel sind, danach geht der Eintrag online. Betrieb eintragen
Manche Krankenkassen bieten Hausarztverträge an, dann führt der Weg zum Facharzt über die Hausarztpraxis, im Gegenzug gibt es Vorteile bei Terminen oder Beiträgen. Die Teilnahme ist freiwillig und bindet Sie für einen vereinbarten Zeitraum an eine Praxis. Vor bestimmten planbaren Eingriffen besteht zudem ein gesetzlicher Anspruch auf eine ärztliche Zweitmeinung.
Nicht jede Praxis nimmt neue Patientinnen und Patienten auf, und die Abrechnung unterscheidet sich: Kassenpraxen rechnen über die Versichertenkarte ab, Privatpraxen nach der Gebührenordnung für Ärzte mit Rechnung an Sie. Individuelle Gesundheitsleistungen sind Selbstzahlerleistungen und brauchen vorab eine schriftliche Vereinbarung. Für einzelne Facharztgruppen ist weiterhin eine Überweisung erforderlich.
Typischerweise wird Folgendes angeboten. Wer mehrere dieser Punkte zugleich braucht, sollte das gleich in der Anfrage nennen.
Bei Ärzte und Praxen lohnt die Frage nach dem konkreten Ausführungszeitraum statt nach dem frühestmöglichen Beginn. Der frühe Start nützt nichts, wenn danach drei Wochen nichts passiert.
| Schritt | Worauf es ankommt |
|---|---|
| Zwischenstand | Bei mehrtägigen Arbeiten einmal gemeinsam draufschauen |
| Material | Klären, wer besorgt und wer für die Eignung haftet |
| Abnahme | Gemeinsam vor Ort, Mängel im Protokoll festhalten |
| Gewährleistung | Fristen notieren, Mängel schriftlich und mit Frist rügen |
| Erreichbarkeit | Feste Ansprechperson und eine Nummer klären, unter der jemand rangeht |
Kostenangaben zu Ärzte und Praxen schwanken regional erheblich. Sinnvoll ist der Vergleich mehrerer Angebote für dieselbe Leistungsbeschreibung, nicht der Blick auf Durchschnittswerte.
Zuständigkeiten und Gebührenordnungen unterscheiden sich in Nordrhein-Westfalen teils von Nachbarbundesländern. Für Rheinbach gilt das Landesrecht von Nordrhein-Westfalen.
Das ist nur zulässig, wenn ein verbindlicher Termin vereinbart war, die Zeit nicht anderweitig vergeben werden konnte und die Praxis vorher darauf hingewiesen hat. Viele Praxen arbeiten mit einer festen Absagefrist. Sagen Sie deshalb rechtzeitig ab und notieren Sie sich Datum und Uhrzeit der Absage.
Für Anliegen, die nicht bis zur nächsten Sprechstunde warten können, ist der ärztliche Bereitschaftsdienst unter 116117 zuständig. Bei Verdacht auf einen lebensbedrohlichen Notfall gilt 112. Bereitschaftspraxen sind örtlich organisiert, die Standorte veröffentlichen die Kassenärztlichen Vereinigungen. Bringen Sie Versichertenkarte und Ihre Medikamentenliste mit.
In ausgelasteten Gewerken werden Anfragen ohne konkrete Angaben oft aussortiert. Eine kurze schriftliche Anfrage mit Ort, Aufgabe und Zeitrahmen bekommt erfahrungsgemäß deutlich häufiger eine Antwort als ein Anruf ohne Details.
Bei berechtigten Mängeln ja, in angemessener Höhe. Als Faustregel gilt ein Vielfaches der voraussichtlichen Beseitigungskosten. Ein pauschaler Abzug ohne benannten Mangel ist dagegen selbst eine Vertragsverletzung.
Bei größeren Aufträgen ist eine Abschlagszahlung üblich, vor allem wenn Material vorfinanziert wird. Ungewöhnlich ist eine Vorkasse über den vollen Betrag, besonders bei einem Betrieb, mit dem Sie noch nie gearbeitet haben.
Hinweis: Diese Seite ist redaktionell zusammengestellt und nicht amtlich. Für den Einzelfall gilt die Auskunft des Anbieters. Angaben mit Stand 09/2026.