Tierheime in Rodenbach (Landkreis Kaiserslautern)
In Rodenbach (Landkreis Kaiserslautern) ist zu Tierheime noch nichts hinterlegt. Die nächstgelegenen Betriebe aus der Umgebung stehen unten, sortiert nach Entfernung.
- 0Einträge
- 3.346Einwohner
- Rheinland-PfalzBundesland
- 67688Postleitzahl
Wer in Rodenbach (Landkreis Kaiserslautern) einen Betrieb aus dem Bereich Tierheime sucht, hat meist eine konkrete Aufgabe vor sich: Tier adoptieren, Fundtier, Tier abgeben, Ehrenamt. Diese Seite sammelt, was am Ort verfügbar ist, und ordnet ein, worauf es bei der Auswahl ankommt.
In Gemeinden dieser Größe sind Betriebe im Bereich Tierheime oft über Jahre mit denselben Kunden verbunden. Neue Aufträge laufen viel über Empfehlung.
Verwaltungstechnisch gehört Rodenbach (Landkreis Kaiserslautern) zum Landkreis Kaiserslautern (Rheinland-Pfalz). Was die Gemeinde nicht selbst erledigt, läuft über die Kreisverwaltung. Auf die Postleitzahl 67688 kommen 3.346 Einwohner. Im gesamten Stadtgebiet zählt dieses Verzeichnis 18 Einträge. Mit 8.8 Kilometern Entfernung ist Kaiserslautern der nächste größere Ort, was die Auswahl in Rodenbach (Landkreis Kaiserslautern) praktisch erweitert.
Wer ist gelistet?
In Rodenbach (Landkreis Kaiserslautern) ist zu dieser Branche noch kein Betrieb verzeichnet. Es wird hier nichts erfunden und nichts geschätzt: Was fehlt, fehlt auch in der Datenquelle.
Nächstgelegene Einträge
- Tierheim Kaiserslautern Kaiserslautern, rund 3.7 km
- Tierheim Pirmasens Pirmasens, rund 27.8 km
- Tierheim Zweibrücken Zweibrücken, rund 31.5 km
- Tierheim Oberstmuhl Idar-Oberstein, rund 33 km
- Vogelauffang- und Pflegestation Blieskastel Blieskastel, rund 38.4 km
- Tierheim Haßloch Haßloch, rund 42.3 km
- Katzenhaus Sankt Ingbert, rund 43.8 km
- Tierheim Maria Höffner Landau in der Pfalz, rund 44.6 km
Diese Liste ist nicht vollständig und behauptet das auch nicht. Wer in Rodenbach (Landkreis Kaiserslautern) im Bereich Tierheime arbeitet, kann sie in wenigen Minuten ergänzen. Betrieb eintragen
Das Besondere an dieser Branche
Wer ein Tierheim betreibt, braucht eine Erlaubnis der zuständigen Behörde nach § 11 des Tierschutzgesetzes, das Heim steht dort ausdrücklich unter Nummer 3 des ersten Absatzes. Die Erlaubnis setzt Sachkunde, geeignete Räume und Zuverlässigkeit voraus und wird vom Veterinäramt überwacht. Getragen werden die meisten Heime von Tierschutzvereinen, viele davon sind im Deutschen Tierschutzbund organisiert, einige von Kommunen selbst.
Ein großer Teil der Arbeit sind Fundtiere, und die sind rechtlich eine Aufgabe der Gemeinde. Tiere sind nach § 90a BGB zwar keine Sachen, das Fundrecht gilt aber entsprechend, deshalb ist die Fundbehörde zuständig. Viele Kommunen schließen dafür Verträge mit dem örtlichen Tierheim und zahlen Pauschalen oder Tagessätze. Reicht das Geld nicht, fehlt es am Ende bei der Versorgung der Tiere, die schon länger dort leben.
Typische Leistungen
Das ist das gängige Leistungsspektrum. Fragen Sie bei ungewöhnlichen Aufgaben direkt nach, statt sie beim ersten Termin vorauszusetzen.
- Beratung vor der Adoption
- Vermittlung von Hunden, Katzen und Kleintieren
- Aufnahme von Fundtieren
- Aufnahme von Abgabetieren nach Absprache
Was vor der Vergabe geklärt sein sollte
Ein belastbarer Vergleich bei Tierheime beginnt mit derselben Aufgabenbeschreibung an alle Angefragten. Unterschiedliche Leistungsumfänge sind der häufigste Grund, warum Angebote nicht vergleichbar sind.
| Schritt | Worauf es ankommt |
|---|---|
| Angebot | Positionen einzeln, Material und Anfahrt getrennt ausgewiesen |
| Unterlagen | Grundriss, Fotos oder Maße bereitlegen, das spart eine Rückfragerunde |
| Vorauswahl | Zwei bis drei Betriebe, gern einer aus dem Nachbarort |
| Erreichbarkeit | Feste Ansprechperson und eine Nummer klären, unter der jemand rangeht |
| Rechnung | Pflichtangaben prüfen, per Überweisung zahlen, Beleg aufheben |
Was den Preis bestimmt
Angebote für Tierheime unterscheiden sich oft weniger im Preis als in dem, was nicht drinsteht. Prüfen Sie zuerst, welche Vorarbeiten jeweils enthalten sind.
Betriebe in der Nähe
Rodenbach (Landkreis Kaiserslautern) liegt in Landkreis Kaiserslautern. Viele Betriebe arbeiten über die Stadtgrenze hinaus, weshalb Nachbarorte für die Suche relevant bleiben.
Andere Leistungen in dieser Stadt
Die wiederkehrenden Fragen
Was mache ich mit einem gefundenen Tier?
Der Fund muss unverzüglich gemeldet werden, und wenn der Halter nicht bekannt ist, bei der zuständigen Behörde, in der Regel dem Fundbüro oder Ordnungsamt der Gemeinde. Das schreibt § 965 BGB vor. Tierarztpraxen und Tierheime können einen Mikrochip auslesen, die Nummer lässt sich dann bei den Haustierregistern abgleichen. Oft übernimmt das Tierheim das Tier im Auftrag der Gemeinde.
Wie kann ich ein Tierheim unterstützen, ohne ein Tier aufzunehmen?
Möglich sind Geld- und Sachspenden, Patenschaften für einzelne Tiere, Ehrenamt als Gassigeher oder Katzenbetreuer und die Aufnahme eines Tieres als Pflegestelle auf Zeit. Viele Heime veröffentlichen Listen mit dem, was gerade gebraucht wird. Fragen Sie vor Sachspenden nach, denn nicht jedes Futter und jedes Zubehör ist dort verwendbar.
Kann ich mein Tier im Tierheim abgeben?
Einen Anspruch darauf gibt es nicht. Tierheime nehmen Abgabetiere nach verfügbarem Platz auf, meist nur mit Termin und gegen eine Abgabegebühr, bei Aufnahmestopp über eine Warteliste. Rufen Sie früh an und bringen Sie Impfpass, Chipnummer und eine ehrliche Beschreibung von Gesundheit und Verhalten mit. Das erhöht die Chance auf eine passende Vermittlung.
Was ist eine Anfahrtspauschale?
Ein fester Betrag für die Anreise, unabhängig von der Arbeitszeit. Bei kleinen Aufträgen macht sie oft den größeren Teil der Rechnung aus, deshalb sollte sie im Angebot getrennt ausgewiesen sein.
Kostet die Vermittlung über dieses Portal etwas?
Hier wird nichts vermittelt. Dieses Verzeichnis listet nur, wer wo eingetragen ist, nimmt keine Provision und verkauft keine Anfragen weiter.
Wie melde ich einen Mangel richtig?
Schriftlich, mit Beschreibung des Mangels und einer angemessenen Frist zur Nachbesserung. Wichtig ist die Reihenfolge: Erst Nachbesserung verlangen, dann erst über Minderung oder Ersatzvornahme nachdenken.
Zum Nachschlagen
Alle Angaben ohne Gewähr, Stand 09/2026. wo-wer-was.de ist unabhängig und mit keinem der gelisteten Betriebe verbunden.
