Dr. med. Margarete Oelke-Hofmann und Dr. med. Barbara Kreissl
Gifhorner Straße 41, 38524 Sassenburg
Dieses Verzeichnis kennt 4 Betriebe für Ärzte und Praxen in Sassenburg. Jeder Eintrag lässt sich melden, korrigieren oder ergänzen.
Bei Ärzte und Praxen in Sassenburg scheitert der Vergleich meist nicht am Preis, sondern an unterschiedlich beschriebenen Leistungen. Diese Übersicht setzt deshalb beim Inhalt an, nicht beim Betrag.
In Sassenburg läuft bei Ärzte und Praxen vieles über den persönlichen Kontakt. Ein Anruf am Vormittag bringt hier oft mehr als drei Formularanfragen.
Verwaltungstechnisch gehört Sassenburg zum Landkreis Gifhorn (Niedersachsen). Was die Gemeinde nicht selbst erledigt, läuft über die Kreisverwaltung. Der Ort hat 12.055 Einwohner und die Postleitzahl 38524. Gemessen an der Einwohnerzahl ist der Bereich Ärzte und Praxen in Sassenburg überdurchschnittlich dicht besetzt: rund 3,3 Einträge je 10.000 Einwohner. Über alle Branchen zusammen sind für Sassenburg 72 Einträge erfasst. Mit 28.6 Kilometern Entfernung ist Braunschweig der nächste größere Ort, was die Auswahl in Sassenburg praktisch erweitert.
Sie finden Ihren Betrieb hier nicht oder die Angaben stimmen nicht mehr? Beides lässt sich über das Formular korrigieren, kostenlos und ohne Vertrag. Betrieb eintragen
Nicht jede Praxis nimmt neue Patientinnen und Patienten auf, und die Abrechnung unterscheidet sich: Kassenpraxen rechnen über die Versichertenkarte ab, Privatpraxen nach der Gebührenordnung für Ärzte mit Rechnung an Sie. Individuelle Gesundheitsleistungen sind Selbstzahlerleistungen und brauchen vorab eine schriftliche Vereinbarung. Für einzelne Facharztgruppen ist weiterhin eine Überweisung erforderlich.
Sie haben Anspruch auf Einsicht in Ihre Patientenakte und auf Kopien gegen Erstattung der Kosten, das ist bei einem Praxiswechsel der übliche Weg. Privatrechnungen folgen der Gebührenordnung für Ärzte mit Ziffern und Steigerungssätzen, jede Position ist dort benannt. Prüfen Sie Rechnung und Erstattungsbescheid Ihrer Versicherung nebeneinander.
Typischerweise wird Folgendes angeboten. Wer mehrere dieser Punkte zugleich braucht, sollte das gleich in der Anfrage nennen.
Fragen Sie bei Ärzte und Praxen nach, was passiert, wenn sich während der Arbeit herausstellt, dass mehr zu tun ist als gedacht. Die Antwort auf diese Frage sagt mehr über einen Betrieb als jede Referenzliste.
| Schritt | Worauf es ankommt |
|---|---|
| Zwischenstand | Bei mehrtägigen Arbeiten einmal gemeinsam draufschauen |
| Auftrag | Schriftlich, mit Leistungsumfang und Ausführungszeitraum |
| Ortstermin | Bei allem, was über eine Kleinigkeit hinausgeht, vor dem Angebot sinnvoll |
| Abnahme | Gemeinsam vor Ort, Mängel im Protokoll festhalten |
| Gewährleistung | Fristen notieren, Mängel schriftlich und mit Frist rügen |
Bei Ärzte und Praxen trennt sich Preis von Kosten spätestens bei der Nacharbeit. Ein Angebot, das Vorarbeiten mit einschließt, ist oft das rechnerisch bessere.
Der Einzugsbereich vieler Betriebe rund um Sassenburg reicht bis in Landkreis Gifhorn hinein. Entfernung und Anfahrtspauschale sind deshalb früh zu klären.
Das ist nur zulässig, wenn ein verbindlicher Termin vereinbart war, die Zeit nicht anderweitig vergeben werden konnte und die Praxis vorher darauf hingewiesen hat. Viele Praxen arbeiten mit einer festen Absagefrist. Sagen Sie deshalb rechtzeitig ab und notieren Sie sich Datum und Uhrzeit der Absage.
Die Praxis übermittelt die Arbeitsunfähigkeit elektronisch an Ihre Krankenkasse, der Arbeitgeber ruft die Daten dort ab. Ihre Pflicht, sich unverzüglich beim Arbeitgeber zu melden, bleibt davon unberührt. Für Ihre Unterlagen erhalten Sie einen Ausdruck. Privatversicherte bekommen weiterhin eine Bescheinigung in Papierform.
Angebote, die nicht zum Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung gehören. Sie sind freiwillig, müssen vor der Erbringung schriftlich vereinbart und nach der Gebührenordnung für Ärzte abgerechnet werden. Sie dürfen ablehnen, ohne dass das Ihre übrige Behandlung in der Praxis berührt.
Bei größeren Aufträgen ist eine Abschlagszahlung üblich, vor allem wenn Material vorfinanziert wird. Ungewöhnlich ist eine Vorkasse über den vollen Betrag, besonders bei einem Betrieb, mit dem Sie noch nie gearbeitet haben.
Bei berechtigten Mängeln ja, in angemessener Höhe. Als Faustregel gilt ein Vielfaches der voraussichtlichen Beseitigungskosten. Ein pauschaler Abzug ohne benannten Mangel ist dagegen selbst eine Vertragsverletzung.
Über das Eintragsformular oder über OpenStreetMap. Der Eintrag ist kostenlos, jede Einreichung wird vor der Veröffentlichung gesichtet.
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