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Ärzte und Praxen in Schleswig

Kurz gesagt

Zu Ärzte und Praxen in Schleswig liegen 28 Einträge vor. Hervorgehobene Einträge stehen oben und sind gekennzeichnet, alles andere folgt der Vollständigkeit der Angaben.

Für Schleswig listet diese Seite Betriebe im Bereich Ärzte und Praxen. Dazu kommt ein Überblick über typische Leistungen, Preisfragen und die Punkte, die vor der Vergabe geklärt sein sollten.

In Schleswig kennen sich die Betriebe im Bereich Ärzte und Praxen untereinander. Das hat einen praktischen Vorteil: Wer keine Kapazität hat, nennt oft jemanden, der welche hat.

Schleswig liegt im Kreis Schleswig-Flensburg in Schleswig-Holstein. Ein Teil der Zuständigkeiten liegt bei der Gemeinde, ein anderer beim Kreis. Der Ort hat 25.904 Einwohner und die Postleitzahl 24837. Das ergibt etwa 10,8 Einträge je 10.000 Einwohner. Für Ärzte und Praxen ist das überdurchschnittlich dicht. Insgesamt führt das Verzeichnis 398 Einträge für Schleswig über alle Branchen hinweg. Der nächste größere Ort im Verzeichnis ist Kiel, rund 45.2 Kilometer entfernt. Betriebe von dort fahren Schleswig in der Regel mit an.

Wer ist gelistet?

Ein Eintrag hier kostet nichts und verpflichtet zu nichts. Geprüft wird nur, ob die Angaben plausibel sind, danach geht der Eintrag online. Betrieb eintragen

Was Sie wissen sollten

Die Organisation hat sich verschoben: Die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung geht elektronisch an die Krankenkasse, Arbeitgeber rufen sie dort ab, Sie erhalten einen Ausdruck für die eigenen Unterlagen. Verordnungen laufen als elektronisches Rezept über die Versichertenkarte. Beides ändert nichts daran, dass die Feststellung einen Kontakt mit der Praxis voraussetzt.

Ist eine Praxis geschlossen, wird eine Vertretung benannt, üblicherweise auf dem Anrufbeantworter und per Aushang an der Tür. Hausbesuche gehören zur vertragsärztlichen Versorgung, werden aber nach Notwendigkeit vergeben und nicht nach Wunsch. Für Folgerezepte und Überweisungen ohne neuen Befund bieten viele Praxen Bestellwege per Telefon oder Portal an.

Das gehört zum Leistungsbild

Üblich sind die folgenden Arbeiten. Kleinere Betriebe konzentrieren sich oft auf einen Teil davon, was kein Nachteil sein muss.

  • Vorsorge und Check-up
  • Fachärztliche Sprechstunden
  • Hausärztliche Versorgung
  • Labor und Diagnostik

Angebote richtig vergleichen

Fragen Sie bei Ärzte und Praxen nach, was passiert, wenn sich während der Arbeit herausstellt, dass mehr zu tun ist als gedacht. Die Antwort auf diese Frage sagt mehr über einen Betrieb als jede Referenzliste.

Die Etappen im Überblick
SchrittWorauf es ankommt
RechnungPflichtangaben prüfen, per Überweisung zahlen, Beleg aufheben
NachträgeVorab festlegen, ab welcher Abweichung Rücksprache gehalten wird
AngebotPositionen einzeln, Material und Anfahrt getrennt ausgewiesen
VorauswahlZwei bis drei Betriebe, gern einer aus dem Nachbarort
AusführungÄnderungen und Nachträge vorher abstimmen, nicht nachträglich

Was das kostet

Was Ärzte und Praxen kostet, entscheidet sich an drei Größen: Umfang, Zustand vor Ort und wie voll die Auftragsbücher gerade sind. Nur die erste können Sie selbst beeinflussen.

In der Umgebung

Zuständigkeiten und Gebührenordnungen unterscheiden sich in Schleswig-Holstein teils von Nachbarbundesländern. Für Schleswig gilt das Landesrecht von Schleswig-Holstein.

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Nachgefragt

Wie funktioniert die Krankmeldung beim Arbeitgeber?

Die Praxis übermittelt die Arbeitsunfähigkeit elektronisch an Ihre Krankenkasse, der Arbeitgeber ruft die Daten dort ab. Ihre Pflicht, sich unverzüglich beim Arbeitgeber zu melden, bleibt davon unberührt. Für Ihre Unterlagen erhalten Sie einen Ausdruck. Privatversicherte bekommen weiterhin eine Bescheinigung in Papierform.

Was sind individuelle Gesundheitsleistungen?

Angebote, die nicht zum Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung gehören. Sie sind freiwillig, müssen vor der Erbringung schriftlich vereinbart und nach der Gebührenordnung für Ärzte abgerechnet werden. Sie dürfen ablehnen, ohne dass das Ihre übrige Behandlung in der Praxis berührt.

Wie melde ich einen Mangel richtig?

Schriftlich, mit Beschreibung des Mangels und einer angemessenen Frist zur Nachbesserung. Wichtig ist die Reihenfolge: Erst Nachbesserung verlangen, dann erst über Minderung oder Ersatzvornahme nachdenken.

Bekomme ich etwas von der Steuer zurück?

Für Arbeiten im eigenen Haushalt sind 20 Prozent der Lohnkosten absetzbar, bei Handwerkerleistungen bis 1.200 Euro im Jahr. Voraussetzung sind eine Rechnung und die Zahlung per Überweisung, Barzahlung wird nicht anerkannt.

Wer haftet, wenn beim Arbeiten etwas beschädigt wird?

Der ausführende Betrieb über seine Betriebshaftpflicht. Deshalb ist es sinnvoll, vor Beginn Fotos vom Zustand zu machen und Schäden sofort zu melden, nicht erst nach Abschluss.

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Dieses Verzeichnis ist unabhängig, werbefrei in der Sortierung und nicht amtlich. Datenstand 09/2026, Korrekturen jederzeit möglich.