Notare in Schönefeld
Für Schönefeld ist im Bereich Notare noch kein Betrieb verzeichnet. Unten stehen Anbieter aus der Umgebung, außerdem lässt sich ein Eintrag kostenlos nachtragen.
- 0Einträge
- 19.529Einwohner
- BrandenburgBundesland
- 12529Postleitzahl
Ob es um Beurkundung, Kaufvertrag, Vollmacht geht oder um eine kleinere Arbeit zwischendurch: Diese Übersicht für Schönefeld zeigt die verzeichneten Betriebe und erklärt, wie ein Vergleich sinnvoll aufgebaut wird.
Schönefeld ist eine Kleinstadt mit etwa 19.529 Einwohnern. Betriebe im Bereich Notare arbeiten hier meist im Umkreis mehrerer Gemeinden.
Verwaltungstechnisch gehört Schönefeld zum Landkreis Dahme-Spreewald (Brandenburg). Was die Gemeinde nicht selbst erledigt, läuft über die Kreisverwaltung. Bei 19.529 Einwohnern umfasst das Stadtgebiet die Postleitzahl 12529. Über alle Branchen zusammen sind für Schönefeld 519 Einträge erfasst. Berlin liegt etwa 16.1 Kilometer entfernt und gehört für viele Betriebe zum selben Einzugsgebiet wie Schönefeld.
Die Einträge im Überblick
In Schönefeld ist zu dieser Branche noch kein Betrieb verzeichnet. Es wird hier nichts erfunden und nichts geschätzt: Was fehlt, fehlt auch in der Datenquelle.
Nächstgelegene Einträge
- Thomas Kaiser-Stockmann Berlin, rund 14.8 km
- DSC Legal Berlin, rund 16.1 km
- Kando-Law Berlin, rund 16.9 km
- Hans-Jürgen Helbig Berlin, rund 17.2 km
- Petra Reiner Berlin, rund 17.3 km
- Probandt Berlin, rund 18.6 km
- Nicolai Hoene Rechtsanwalt und Notar Berlin, rund 20.8 km
- Daniela Kaluza Panketal, rund 29.7 km
Wer in Schönefeld im Bereich Notare arbeitet, kann sich hier kostenlos eintragen lassen. Pflicht sind nur Name, Adresse und eine Kontaktmöglichkeit. Betrieb eintragen
Worum es dabei geht
Beurkundungspflichtig sind unter anderem Grundstückskaufverträge, Gründung und Anteilsübertragung bei der GmbH, Erbverträge und Eheverträge. Bei Verbraucherverträgen soll der Entwurf im Regelfall zwei Wochen vor dem Termin vorliegen, damit Zeit zum Lesen bleibt. In der Beurkundung wird der Text vollständig verlesen. Nach der Beurkundung folgt der Vollzug mit Grundbuchamt, Behörden und Kaufpreisfälligkeit, das dauert Wochen.
Beglaubigung und Beurkundung sind nicht dasselbe: Die Beglaubigung bestätigt nur, dass eine Unterschrift von der genannten Person stammt, nicht den Inhalt der Urkunde, und kostet entsprechend weniger. Anmeldungen zum Handelsregister sind beglaubigt einzureichen. Eine Erbausschlagung ist fristgebunden und muss öffentlich beglaubigt oder zur Niederschrift des Nachlassgerichts erklärt werden.
Womit diese Betriebe beauftragt werden
Typischerweise wird Folgendes angeboten. Wer mehrere dieser Punkte zugleich braucht, sollte das gleich in der Anfrage nennen.
- Grundschuldbestellung
- Beurkundung von Immobilienkaufverträgen
- Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung
- Beglaubigung von Unterschriften
Angebote richtig vergleichen
Bei Notare lohnt die Frage nach dem konkreten Ausführungszeitraum statt nach dem frühestmöglichen Beginn. Der frühe Start nützt nichts, wenn danach drei Wochen nichts passiert.
| Schritt | Worauf es ankommt |
|---|---|
| Angebot | Positionen einzeln, Material und Anfahrt getrennt ausgewiesen |
| Auftrag | Schriftlich, mit Leistungsumfang und Ausführungszeitraum |
| Zahlungsweise | Überweisung statt bar, sonst entfällt der Steuerbonus |
| Entsorgung | Abtransport und Entsorgungsnachweis gehören ins Angebot |
| Abnahme | Gemeinsam vor Ort, Mängel im Protokoll festhalten |
Kosten und Angebote
In Schönefeld wie überall gilt bei Notare: Die Rechnung braucht getrennt ausgewiesene Lohn- und Materialkosten, sonst geht der Steuerbonus für Arbeiten im eigenen Haushalt verloren.
Im Umkreis
Schönefeld liegt in Landkreis Dahme-Spreewald. Viele Betriebe arbeiten über die Stadtgrenze hinaus, weshalb Nachbarorte für die Suche relevant bleiben.
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Die wiederkehrenden Fragen
Wer sucht den Notar aus und wer zahlt?
Beim Immobilienkauf beauftragt üblicherweise die Käuferseite und trägt laut Vertrag die Kosten, die Verkäuferseite zahlt meist nur die Löschung alter Grundbuchrechte. Gegenüber dem Notar haften beide Seiten gesamtschuldnerisch. Weil die Gebühren gesetzlich feststehen, ist die Auswahl eine Frage von Termin und Erreichbarkeit.
Kann ich den Entwurf noch ändern?
Ja, bis zur Beurkundung. Änderungswünsche sollten früh kommen, damit der Entwurf vor dem Termin überarbeitet werden kann. Im Termin selbst sind kleinere Anpassungen möglich und werden protokolliert. Größere Eingriffe führen zu einer neuen Fassung und damit meist zu einem zweiten Termin.
Darf ein Betrieb den Kostenvoranschlag überschreiten?
Geringfügig ja, wesentlich nicht ohne Ankündigung. Zeichnet sich eine deutliche Überschreitung ab, muss der Betrieb Sie informieren, und Sie können den Auftrag dann kündigen und nur die erbrachte Leistung zahlen.
Sind die Einträge in diesem Verzeichnis geprüft?
Die Grunddaten stammen aus offenen Datenquellen und aus eingereichten Einträgen, die vor der Freischaltung gesichtet werden. Qualifikationen und Versicherungen werden nicht geprüft, und das wird hier auch nicht behauptet.
Wie kommt ein Betrieb in diese Liste?
Über das Eintragsformular oder über OpenStreetMap. Der Eintrag ist kostenlos, jede Einreichung wird vor der Veröffentlichung gesichtet.
Zum Weiterlesen
Stand 09/2026. Die Angaben sind redaktionell und unverbindlich. Für Auskünfte zum Einzelfall wenden Sie sich an den Betrieb oder die zuständige Stelle.
