Tierheime in Schönefeld
Für Tierheime gibt es in Schönefeld noch keinen Eintrag. Über das Formular lässt sich der erste kostenlos nachtragen.
- 0Einträge
- 19.529Einwohner
- BrandenburgBundesland
- 12529Postleitzahl
Diese Übersicht für Schönefeld richtet sich an alle, die Tier adoptieren, Fundtier, Tier abgeben, Ehrenamt planen und dafür einen Betrieb vor Ort brauchen. Sie nennt die gelisteten Anbieter und die wichtigsten Entscheidungspunkte.
Schönefeld versorgt sich bei Tierheime typischerweise aus einem Radius von einigen Kilometern. Anfahrtskosten sind hier ein realer Posten.
Schönefeld ist Teil des Landkreis Dahme-Spreewald in Brandenburg, und dieser Zuschnitt bestimmt auch, wo Betriebe aus der Umgebung ihren Einzugsbereich sehen. Bei 19.529 Einwohnern umfasst das Stadtgebiet die Postleitzahl 12529. Im gesamten Stadtgebiet zählt dieses Verzeichnis 525 Einträge. Der nächste größere Ort im Verzeichnis ist Berlin, rund 16.1 Kilometer entfernt. Betriebe von dort fahren Schönefeld in der Regel mit an.
Diese Betriebe sind erfasst
In Schönefeld ist zu dieser Branche noch kein Betrieb verzeichnet. Es wird hier nichts erfunden und nichts geschätzt: Was fehlt, fehlt auch in der Datenquelle.
Nächstgelegene Einträge
- Bienen am Rittersporn Berlin, rund 6.4 km
- Samtpfoten Neukölln e.V. Berlin, rund 9.7 km
- Tierheim Berlin Berlin, rund 20.6 km
- Vogelgnadenhof und Altenheim für Tiere e.V. Berlin, rund 23.5 km
- Waldhaus Großer Ravensberg Potsdam, rund 30.7 km
- Tiere suchen Freunde e.V. Hennigsdorf, rund 31.7 km
- Tierheim Potsdam Potsdam, rund 31.9 km
- Tierheim Falkensee Dallgow-Döberitz, rund 33 km
Betriebe aus Schönefeld können sich selbst eintragen. Gebraucht werden Name, Adresse und eine Kontaktmöglichkeit, alles Weitere ist freiwillig. Betrieb eintragen
Was diese Arbeit ausmacht
Ein großer Teil der Arbeit sind Fundtiere, und die sind rechtlich eine Aufgabe der Gemeinde. Tiere sind nach § 90a BGB zwar keine Sachen, das Fundrecht gilt aber entsprechend, deshalb ist die Fundbehörde zuständig. Viele Kommunen schließen dafür Verträge mit dem örtlichen Tierheim und zahlen Pauschalen oder Tagessätze. Reicht das Geld nicht, fehlt es am Ende bei der Versorgung der Tiere, die schon länger dort leben.
Die Vermittlung läuft fast überall über einen Schutzvertrag. Darin verpflichten sich neue Halter zu bestimmten Haltungsbedingungen, und das Heim behält sich teils eine Nachkontrolle oder die Rücknahme vor. Üblich sind ein oder mehrere Besuche zum Kennenlernen, bei Hunden auch gemeinsame Spaziergänge, und manchmal eine Vorkontrolle der Wohnung. Die Schutzgebühr deckt nur einen Teil der Kosten, die das Tier bis zur Vermittlung verursacht hat.
Was üblicherweise angeboten wird
Die folgende Aufstellung beschreibt die Branche, nicht einen einzelnen Betrieb. Sie hilft vor allem dabei, die eigene Anfrage präziser zu formulieren.
- Aufnahme von Fundtieren
- Beratung vor der Adoption
- Aufnahme von Abgabetieren nach Absprache
- Vermittlung von Hunden, Katzen und Kleintieren
Worauf es bei der Auswahl ankommt
Wer bei Tierheime ein Angebot bekommt, sollte auf die Positionen schauen, die pauschal ausgewiesen sind. Pauschalen sind nicht schlechter, aber sie verbergen, wie gerechnet wurde.
| Schritt | Worauf es ankommt |
|---|---|
| Ausführung | Änderungen und Nachträge vorher abstimmen, nicht nachträglich |
| Auftrag | Schriftlich, mit Leistungsumfang und Ausführungszeitraum |
| Ortstermin | Bei allem, was über eine Kleinigkeit hinausgeht, vor dem Angebot sinnvoll |
| Nachträge | Vorab festlegen, ab welcher Abweichung Rücksprache gehalten wird |
| Material | Klären, wer besorgt und wer für die Eignung haftet |
Was den Preis bestimmt
In Schönefeld wie überall gilt bei Tierheime: Die Rechnung braucht getrennt ausgewiesene Lohn- und Materialkosten, sonst geht der Steuerbonus für Arbeiten im eigenen Haushalt verloren.
In der Umgebung
Die Grenze von Landkreis Dahme-Spreewald ist für Betriebe keine Grenze. Wer in Schönefeld sucht und nichts findet, sollte den Radius erweitern, bevor er die Suche aufgibt.
Andere Leistungen in dieser Stadt
Die wiederkehrenden Fragen
Kann ich mein Tier im Tierheim abgeben?
Einen Anspruch darauf gibt es nicht. Tierheime nehmen Abgabetiere nach verfügbarem Platz auf, meist nur mit Termin und gegen eine Abgabegebühr, bei Aufnahmestopp über eine Warteliste. Rufen Sie früh an und bringen Sie Impfpass, Chipnummer und eine ehrliche Beschreibung von Gesundheit und Verhalten mit. Das erhöht die Chance auf eine passende Vermittlung.
Was steht im Schutzvertrag?
Der Schutzvertrag regelt die Übergabe des Tieres und die Bedingungen, unter denen es gehalten werden soll. Üblich sind Vereinbarungen zu Haltung, Auslauf, Kastration und Weitergabe, teils ein Recht des Heims auf Nachkontrolle oder Rücknahme. Lesen Sie ihn vor der Unterschrift in Ruhe und fragen Sie nach, wenn eine Klausel für Ihre Lebenslage nicht passt.
Was mache ich mit einem gefundenen Tier?
Der Fund muss unverzüglich gemeldet werden, und wenn der Halter nicht bekannt ist, bei der zuständigen Behörde, in der Regel dem Fundbüro oder Ordnungsamt der Gemeinde. Das schreibt § 965 BGB vor. Tierarztpraxen und Tierheime können einen Mikrochip auslesen, die Nummer lässt sich dann bei den Haustierregistern abgleichen. Oft übernimmt das Tierheim das Tier im Auftrag der Gemeinde.
Kann ich mehrere Betriebe gleichzeitig anfragen?
Ja, und Sie sollten es tun. Üblich und fair ist, das offen zu sagen und den nicht beauftragten Betrieben kurz abzusagen. Wer vergleicht, ohne es zu erwähnen, bekommt beim nächsten Mal seltener ein Angebot.
Muss ich eine Anzahlung leisten?
Bei größeren Aufträgen ist eine Abschlagszahlung üblich, vor allem wenn Material vorfinanziert wird. Ungewöhnlich ist eine Vorkasse über den vollen Betrag, besonders bei einem Betrieb, mit dem Sie noch nie gearbeitet haben.
Wie erkenne ich, ob ein Angebot vollständig ist?
Ein vollständiges Angebot benennt die Leistung, die Menge oder Fläche, das Material und den Zeitraum. Fehlt eine dieser Angaben, ist der Betrag später verhandelbar, und zwar nicht zu Ihren Gunsten.
Hintergrund und Begriffe
Stand 09/2026. Die Angaben sind redaktionell und unverbindlich. Für Auskünfte zum Einzelfall wenden Sie sich an den Betrieb oder die zuständige Stelle.
