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Taxi und Mietwagen in Schorndorf

Kurz gesagt

Aktuell stehen für Schorndorf 1 Einträge zum Stichwort Taxi und Mietwagen im Verzeichnis. Sortiert wird nach Vollständigkeit der Angaben, nicht nach Bezahlung.

Zwischen der ersten Anfrage und dem fertigen Auftrag liegen bei Taxi und Mietwagen meist mehrere Entscheidungen. Diese Seite für Schorndorf nimmt sie der Reihe nach durch und listet die Betriebe, die hier verzeichnet sind.

Der Auftragsbestand bei Taxi und Mietwagen schwankt in Schorndorf stärker als in Ballungsräumen. Außerhalb der Saison sind Termine hier deutlich leichter zu bekommen.

Schorndorf liegt im Landkreis Rems-Murr-Kreis in Baden-Württemberg. Ein Teil der Zuständigkeiten liegt bei der Gemeinde, ein anderer beim Kreis. Bei 40.614 Einwohnern umfasst das Stadtgebiet die Postleitzahl 73614. Das ergibt etwa 0,2 Einträge je 10.000 Einwohner. Für Taxi und Mietwagen ist das eher dünn. Im gesamten Stadtgebiet zählt dieses Verzeichnis 544 Einträge. Mit 13.7 Kilometern Entfernung ist Göppingen der nächste größere Ort, was die Auswahl in Schorndorf praktisch erweitert.

Diese Betriebe sind erfasst

Ein Eintrag hier kostet nichts und verpflichtet zu nichts. Geprüft wird nur, ob die Angaben plausibel sind, danach geht der Eintrag online. Betrieb eintragen

Worum es dabei geht

Taxi und Mietwagen mit Fahrer sind zwei verschiedene Genehmigungen. Das Taxi darf am Halteplatz warten, auf der Straße herangewinkt werden und rechnet nach behördlich festgesetztem Tarif mit geeichtem Taxameter ab. Mietwagen müssen dagegen nach jeder Fahrt zum Betriebssitz zurück und dürfen frei vereinbarte Preise nehmen. Daher stammen die Preisunterschiede zwischen Anbietern.

Für Taxis gilt eine Ausnahme von der Kindersitzpflicht, auf dem Rücksitz dürfen Kinder auch ohne Rückhalteeinrichtung befördert werden. Wer dennoch einen Sitz möchte, meldet das bei der Bestellung an, denn nicht jedes Fahrzeug führt einen mit. Für Rollstühle braucht es besonders ausgestattete Wagen, die in vielen Städten nur in begrenzter Zahl fahren.

Was üblicherweise angeboten wird

Die folgende Aufstellung beschreibt die Branche, nicht einen einzelnen Betrieb. Sie hilft vor allem dabei, die eigene Anfrage präziser zu formulieren.

  • Kurierfahrten
  • Großraumtaxi und Rollstuhltransport
  • Krankenfahrten mit Verordnung
  • Vorbestellung zum Festtermin

Was vor der Vergabe geklärt sein sollte

Achten Sie bei Taxi und Mietwagen darauf, wie genau die Aufgabe im Angebot beschrieben ist. Eine Zeile mit einer Pauschale ist bequem zu lesen und im Streitfall wertlos.

Die Etappen im Überblick
SchrittWorauf es ankommt
AnfrageAufgabe schriftlich beschreiben, identischer Text an alle Betriebe
AngebotPositionen einzeln, Material und Anfahrt getrennt ausgewiesen
Unterlagen danachRechnung, Protokolle und Garantiekarten zusammen ablegen
AusführungÄnderungen und Nachträge vorher abstimmen, nicht nachträglich
RechnungPflichtangaben prüfen, per Überweisung zahlen, Beleg aufheben

Wie abgerechnet wird

Nachträge sind bei Taxi und Mietwagen der Normalfall, sobald sich die Ausgangslage anders darstellt als angenommen. Klären Sie vorab, wie mit solchen Nachträgen verfahren wird.

Auch im Umland

Schorndorf teilt sich mit den umliegenden Gemeinden in Landkreis Rems-Murr-Kreis denselben Kreis von Betrieben. Mehrere Anfragen im Umkreis erhöhen die Trefferquote deutlich.

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Nachgefragt

Darf ein Taxi eine kurze Fahrt ablehnen?

Im Pflichtfahrgebiet gilt die Beförderungspflicht, eine kurze Strecke ist kein Ablehnungsgrund. Ablehnen darf der Fahrer nur in begründeten Ausnahmefällen, etwa bei Gefahr oder erheblicher Verschmutzung. Beschwerden nimmt die Genehmigungsbehörde entgegen, dafür brauchen Sie die Konzessionsnummer, die im Fahrzeug ausgewiesen ist.

Wie reklamiere ich eine zu teure Fahrt?

Notieren Sie Konzessionsnummer, Datum, Uhrzeit, Start und Ziel und lassen Sie sich eine Quittung geben. Beschwerden richten Sie an das Unternehmen und an die Genehmigungsbehörde der Kommune, die den Tarif festsetzt. Bei Fahrten über das Pflichtfahrgebiet hinaus zählt die vorher getroffene Preisvereinbarung.

Ist der Fahrpreis verhandelbar?

Innerhalb des Pflichtfahrgebiets nicht, dort gelten der behördlich festgesetzte Tarif und das Taxameter. Für Fahrten darüber hinaus dürfen Sie einen Festpreis vereinbaren, und zwar vor Fahrtantritt. Lassen Sie sich eine Quittung geben, sie wird auch für Reisekostenabrechnungen benötigt.

Kann ich hier Bewertungen abgeben?

Dieses Verzeichnis führt keine Bewertungen. Wer sich ein Bild machen will, sollte Bewertungen auf den einschlägigen Portalen im Zusammenhang lesen und nicht nur den Durchschnitt ansehen.

Warum antwortet niemand auf meine Anfrage?

In ausgelasteten Gewerken werden Anfragen ohne konkrete Angaben oft aussortiert. Eine kurze schriftliche Anfrage mit Ort, Aufgabe und Zeitrahmen bekommt erfahrungsgemäß deutlich häufiger eine Antwort als ein Anruf ohne Details.

Wie erkenne ich, ob ein Angebot vollständig ist?

Ein vollständiges Angebot benennt die Leistung, die Menge oder Fläche, das Material und den Zeitraum. Fehlt eine dieser Angaben, ist der Betrag später verhandelbar, und zwar nicht zu Ihren Gunsten.

Zum Nachschlagen

wo-wer-was.de ist ein unabhängiges Verzeichnis und kein amtliches Portal. Verbindliche Auskünfte erteilt der jeweilige Betrieb oder die zuständige Stelle. Stand der Daten: 09/2026.