Notare in Schotten
Kein Eintrag zu Notare in Schotten bisher. Hier wird nichts erfunden, um eine Liste zu füllen: Was fehlt, fehlt sichtbar.
- 0Einträge
- 10.053Einwohner
- HessenBundesland
- 63679Postleitzahl
Diese Übersicht für Schotten richtet sich an alle, die Beurkundung, Kaufvertrag, Vollmacht planen und dafür einen Betrieb vor Ort brauchen. Sie nennt die gelisteten Anbieter und die wichtigsten Entscheidungspunkte.
Schotten ist eine Kleinstadt mit etwa 10.053 Einwohnern. Betriebe im Bereich Notare arbeiten hier meist im Umkreis mehrerer Gemeinden.
Schotten ist Teil des Landkreis Vogelsbergkreis in Hessen, und dieser Zuschnitt bestimmt auch, wo Betriebe aus der Umgebung ihren Einzugsbereich sehen. Auf die Postleitzahl 63679 kommen 10.053 Einwohner. Im gesamten Stadtgebiet zählt dieses Verzeichnis 98 Einträge. Der nächste größere Ort im Verzeichnis ist Bad Nauheim, rund 29.6 Kilometer entfernt. Betriebe von dort fahren Schotten in der Regel mit an.
Betriebe im Verzeichnis
In Schotten ist zu dieser Branche noch kein Betrieb verzeichnet. Es wird hier nichts erfunden und nichts geschätzt: Was fehlt, fehlt auch in der Datenquelle.
Nächstgelegene Einträge
- Schwab & Kollegen Hungen, rund 15.8 km
- Notar Michael Mogk Altenstadt, rund 26.6 km
- Meyer & Meyer Bad Nauheim, rund 29.8 km
- Budeck Friedberg, rund 31.2 km
- Heil Friedberg, rund 31.3 km
- Zlatko Obrecht Friedberg, rund 31.8 km
- Ortsgericht Gießen, rund 31.9 km
- Kluck / Frisch Butzbach, rund 32 km
Sie finden Ihren Betrieb hier nicht oder die Angaben stimmen nicht mehr? Beides lässt sich über das Formular korrigieren, kostenlos und ohne Vertrag. Betrieb eintragen
Aus der Praxis dieser Branche
Ein großer Teil der Arbeit betrifft Vorsorge: Eine notarielle Vorsorgevollmacht wird von Banken und Behörden regelmäßig akzeptiert und ist für Immobiliengeschäfte in beglaubigter Form ohnehin nötig. Sie lässt sich im Zentralen Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer eintragen, damit Gerichte sie im Ernstfall finden. Patientenverfügung und Betreuungsverfügung werden meist im selben Termin mitbesprochen.
Beglaubigung und Beurkundung sind nicht dasselbe: Die Beglaubigung bestätigt nur, dass eine Unterschrift von der genannten Person stammt, nicht den Inhalt der Urkunde, und kostet entsprechend weniger. Anmeldungen zum Handelsregister sind beglaubigt einzureichen. Eine Erbausschlagung ist fristgebunden und muss öffentlich beglaubigt oder zur Niederschrift des Nachlassgerichts erklärt werden.
Womit diese Betriebe beauftragt werden
Das ist das gängige Leistungsspektrum. Fragen Sie bei ungewöhnlichen Aufgaben direkt nach, statt sie beim ersten Termin vorauszusetzen.
- Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung
- Gesellschaftsgründungen
- Testament und Erbvertrag
- Grundschuldbestellung
Angebote richtig vergleichen
Für Notare gilt: Ein schriftliches Angebot mit klaren Positionen ist die Grundlage jeder späteren Reklamation. Mündliche Zusagen lassen sich im Streitfall kaum belegen.
| Schritt | Worauf es ankommt |
|---|---|
| Vorauswahl | Zwei bis drei Betriebe, gern einer aus dem Nachbarort |
| Ausführung | Änderungen und Nachträge vorher abstimmen, nicht nachträglich |
| Rechnung | Pflichtangaben prüfen, per Überweisung zahlen, Beleg aufheben |
| Nachträge | Vorab festlegen, ab welcher Abweichung Rücksprache gehalten wird |
| Unterlagen | Grundriss, Fotos oder Maße bereitlegen, das spart eine Rückfragerunde |
Zur Preisfrage
Wer bei Notare nach dem Preis fragt, sollte zugleich nach dem Leistungsumfang fragen. Der günstigere Betrag mit kleinerem Umfang ist am Ende oft der teurere Auftrag.
Auch im Umland
Der Einzugsbereich vieler Betriebe rund um Schotten reicht bis in Landkreis Vogelsbergkreis hinein. Entfernung und Anfahrtspauschale sind deshalb früh zu klären.
Weitere Branchen am Ort
Was oft gefragt wird
Wer sucht den Notar aus und wer zahlt?
Beim Immobilienkauf beauftragt üblicherweise die Käuferseite und trägt laut Vertrag die Kosten, die Verkäuferseite zahlt meist nur die Löschung alter Grundbuchrechte. Gegenüber dem Notar haften beide Seiten gesamtschuldnerisch. Weil die Gebühren gesetzlich feststehen, ist die Auswahl eine Frage von Termin und Erreichbarkeit.
Brauche ich zusätzlich einen Anwalt?
Der Notar belehrt neutral über den Inhalt, er berät aber keine Seite strategisch und prüft nicht, ob der Preis angemessen ist. Bei komplizierten Konstellationen, etwa Firmenanteilen, Erbauseinandersetzungen oder Auslandsbezug, ist zusätzliche anwaltliche Beratung vor dem Termin sinnvoll. Bei Standardfällen genügt meist die notarielle Belehrung.
Kann ich den Entwurf noch ändern?
Ja, bis zur Beurkundung. Änderungswünsche sollten früh kommen, damit der Entwurf vor dem Termin überarbeitet werden kann. Im Termin selbst sind kleinere Anpassungen möglich und werden protokolliert. Größere Eingriffe führen zu einer neuen Fassung und damit meist zu einem zweiten Termin.
Wie lange gilt die Gewährleistung?
Bei Arbeiten an Bauwerken verjähren Mängelansprüche nach BGB in fünf Jahren, bei Verträgen nach VOB/B in vier. Für kleinere Leistungen und bewegliche Sachen gelten kürzere Fristen.
Muss ich eine Anzahlung leisten?
Bei größeren Aufträgen ist eine Abschlagszahlung üblich, vor allem wenn Material vorfinanziert wird. Ungewöhnlich ist eine Vorkasse über den vollen Betrag, besonders bei einem Betrieb, mit dem Sie noch nie gearbeitet haben.
Kann ich hier Bewertungen abgeben?
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Hintergrund und Begriffe
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