Tierheime in Schwalbach am Taunus
Kein Eintrag zu Tierheime in Schwalbach am Taunus bisher. Hier wird nichts erfunden, um eine Liste zu füllen: Was fehlt, fehlt sichtbar.
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- 15.566Einwohner
- HessenBundesland
- 65824Postleitzahl
Zwischen der ersten Anfrage und dem fertigen Auftrag liegen bei Tierheime meist mehrere Entscheidungen. Diese Seite für Schwalbach am Taunus nimmt sie der Reihe nach durch und listet die Betriebe, die hier verzeichnet sind.
In Schwalbach am Taunus läuft bei Tierheime vieles über den persönlichen Kontakt. Ein Anruf am Vormittag bringt hier oft mehr als drei Formularanfragen.
Schwalbach am Taunus liegt im Landkreis Main-Taunus-Kreis in Hessen. Ein Teil der Zuständigkeiten liegt bei der Gemeinde, ein anderer beim Kreis. 15.566 Menschen leben hier, verteilt auf die Postleitzahl 65824. Über alle Branchen zusammen sind für Schwalbach am Taunus 87 Einträge erfasst. Der nächste größere Ort im Verzeichnis ist Oberursel, rund 6.4 Kilometer entfernt. Betriebe von dort fahren Schwalbach am Taunus in der Regel mit an.
Diese Betriebe sind erfasst
In Schwalbach am Taunus ist zu dieser Branche noch kein Betrieb verzeichnet. Es wird hier nichts erfunden und nichts geschätzt: Was fehlt, fehlt auch in der Datenquelle.
Nächstgelegene Einträge
- Tierheim am Arboretum Sulzbach (Taunus), rund 2.5 km
- Tierschutz Kelkheim Kelkheim, rund 5.6 km
- Tierheim Nied Frankfurt am Main, rund 7.5 km
- Tierheim Hochtaunus Oberursel, rund 7.7 km
- Tierheim Hattersheim Hattersheim am Main, rund 10.9 km
- Tierschutzverein Frankfurt am Main Frankfurt am Main, rund 16.3 km
- Tierschutzverein Offenbach e.V. Offenbach am Main, rund 18.9 km
- Tierheim Rüsselsheim Rüsselsheim am Main, rund 20.3 km
Fehlt Ihr Betrieb in dieser Liste? Tragen Sie ihn kostenlos ein, wir prüfen die Angaben und schalten den Eintrag frei. Betrieb eintragen
Aus der Praxis dieser Branche
Katzen machen in vielen Heimen den größten Teil der Aufnahmen aus, vor allem im Sommer, wenn unkastrierte Freigänger für Nachwuchs sorgen. Nach § 13b des Tierschutzgesetzes können die Länder Katzenschutzverordnungen erlassen, die in festgelegten Gebieten den freien Auslauf fortpflanzungsfähiger Katzen beschränken und Kennzeichnung und Registrierung vorschreiben. Ob eine solche Regel an Ihrem Wohnort gilt, erfahren Sie bei der Gemeinde oder beim Tierheim selbst.
Wer ein Tierheim betreibt, braucht eine Erlaubnis der zuständigen Behörde nach § 11 des Tierschutzgesetzes, das Heim steht dort ausdrücklich unter Nummer 3 des ersten Absatzes. Die Erlaubnis setzt Sachkunde, geeignete Räume und Zuverlässigkeit voraus und wird vom Veterinäramt überwacht. Getragen werden die meisten Heime von Tierschutzvereinen, viele davon sind im Deutschen Tierschutzbund organisiert, einige von Kommunen selbst.
Das gehört zum Leistungsbild
Das ist das gängige Leistungsspektrum. Fragen Sie bei ungewöhnlichen Aufgaben direkt nach, statt sie beim ersten Termin vorauszusetzen.
- Patenschaften und Spenden
- Aufnahme von Abgabetieren nach Absprache
- Beratung vor der Adoption
- Vermittlung von Hunden, Katzen und Kleintieren
Angebote richtig vergleichen
Bei Tierheime ist die Erreichbarkeit ein unterschätztes Kriterium. Ein Betrieb, der auf Rückfragen antwortet, arbeitet auch während des Auftrags meist verlässlicher.
| Schritt | Worauf es ankommt |
|---|---|
| Ortstermin | Bei allem, was über eine Kleinigkeit hinausgeht, vor dem Angebot sinnvoll |
| Erreichbarkeit | Feste Ansprechperson und eine Nummer klären, unter der jemand rangeht |
| Zwischenstand | Bei mehrtägigen Arbeiten einmal gemeinsam draufschauen |
| Material | Klären, wer besorgt und wer für die Eignung haftet |
| Gewährleistung | Fristen notieren, Mängel schriftlich und mit Frist rügen |
Wie abgerechnet wird
Preise im Bereich Tierheime lassen sich nicht bundesweit angeben. Sie hängen an Auftragsgröße, Zustand vor Ort und Auslastung. Belastbar ist nur ein Angebot für Ihren konkreten Fall.
Nachbarorte
Der Einzugsbereich vieler Betriebe rund um Schwalbach am Taunus reicht bis in Landkreis Main-Taunus-Kreis hinein. Entfernung und Anfahrtspauschale sind deshalb früh zu klären.
Weitere Einträge am Ort
Die wiederkehrenden Fragen
Was mache ich mit einem gefundenen Tier?
Der Fund muss unverzüglich gemeldet werden, und wenn der Halter nicht bekannt ist, bei der zuständigen Behörde, in der Regel dem Fundbüro oder Ordnungsamt der Gemeinde. Das schreibt § 965 BGB vor. Tierarztpraxen und Tierheime können einen Mikrochip auslesen, die Nummer lässt sich dann bei den Haustierregistern abgleichen. Oft übernimmt das Tierheim das Tier im Auftrag der Gemeinde.
Was steht im Schutzvertrag?
Der Schutzvertrag regelt die Übergabe des Tieres und die Bedingungen, unter denen es gehalten werden soll. Üblich sind Vereinbarungen zu Haltung, Auslauf, Kastration und Weitergabe, teils ein Recht des Heims auf Nachkontrolle oder Rücknahme. Lesen Sie ihn vor der Unterschrift in Ruhe und fragen Sie nach, wenn eine Klausel für Ihre Lebenslage nicht passt.
Was kostet ein Tier aus dem Tierheim?
Verlangt wird eine Schutzgebühr, deren Höhe jedes Heim selbst festlegt und die je nach Tierart, Alter und bereits erfolgter Behandlung schwankt. Enthalten sind meist Impfungen, Kennzeichnung per Mikrochip und bei erwachsenen Tieren oft die Kastration. Fragen Sie vorab nach der aktuellen Gebühr und danach, welche Leistungen darin schon enthalten sind.
Kostet die Vermittlung über dieses Portal etwas?
Hier wird nichts vermittelt. Dieses Verzeichnis listet nur, wer wo eingetragen ist, nimmt keine Provision und verkauft keine Anfragen weiter.
Wie erkenne ich, ob ein Angebot vollständig ist?
Ein vollständiges Angebot benennt die Leistung, die Menge oder Fläche, das Material und den Zeitraum. Fehlt eine dieser Angaben, ist der Betrag später verhandelbar, und zwar nicht zu Ihren Gunsten.
Was gehört in eine gute Anfrage?
Ort und Objekt, die Aufgabe in ein bis zwei Sätzen, der gewünschte Zeitrahmen und wie Sie erreichbar sind. Fotos helfen fast immer und ersparen eine Rückfragerunde.
Zum Nachschlagen
wo-wer-was.de ist ein unabhängiges Verzeichnis und kein amtliches Portal. Verbindliche Auskünfte erteilt der jeweilige Betrieb oder die zuständige Stelle. Stand der Daten: 09/2026.
