Tierheime in Schwieberdingen
Noch kein Tierheim für Schwieberdingen im Verzeichnis. Die Umgebungsliste unten zeigt die nächstgelegenen Einträge.
- 0Einträge
- 11.658Einwohner
- Baden-WürttembergBundesland
- 71701Postleitzahl
Für Schwieberdingen listet diese Seite Betriebe im Bereich Tierheime. Dazu kommt ein Überblick über typische Leistungen, Preisfragen und die Punkte, die vor der Vergabe geklärt sein sollten.
Schwieberdingen versorgt sich bei Tierheime typischerweise aus einem Radius von einigen Kilometern. Anfahrtskosten sind hier ein realer Posten.
Verwaltungstechnisch gehört Schwieberdingen zum Landkreis Ludwigsburg (Baden-Württemberg). Was die Gemeinde nicht selbst erledigt, läuft über die Kreisverwaltung. Bei 11.658 Einwohnern umfasst das Stadtgebiet die Postleitzahl 71701. Insgesamt führt das Verzeichnis 49 Einträge für Schwieberdingen über alle Branchen hinweg. Ludwigsburg liegt etwa 8.5 Kilometer entfernt und gehört für viele Betriebe zum selben Einzugsgebiet wie Schwieberdingen.
Diese Betriebe sind erfasst
In Schwieberdingen ist zu dieser Branche noch kein Betrieb verzeichnet. Es wird hier nichts erfunden und nichts geschätzt: Was fehlt, fehlt auch in der Datenquelle.
Nächstgelegene Einträge
- Tierheim Ludwigsburg „Franz von Assisi“ Ludwigsburg, rund 9.4 km
- Tierheim Vaihingen Enz Vaihingen an der Enz, rund 9.9 km
- Tierheim Stuttgart Stuttgart, rund 10.9 km
- Tierschutzverein Winnenden u.U.e.V. Winnenden, rund 21.3 km
- Tierschutzheim Böblingen Böblingen, rund 23.6 km
- Kreistierheim Böblingen Böblingen, rund 23.7 km
- Tierschutzverein Pforzheim e. V. Pforzheim, rund 24.8 km
- Tierrettungsstation Althengstett, rund 25.2 km
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Was diese Arbeit ausmacht
Wer ein Tierheim betreibt, braucht eine Erlaubnis der zuständigen Behörde nach § 11 des Tierschutzgesetzes, das Heim steht dort ausdrücklich unter Nummer 3 des ersten Absatzes. Die Erlaubnis setzt Sachkunde, geeignete Räume und Zuverlässigkeit voraus und wird vom Veterinäramt überwacht. Getragen werden die meisten Heime von Tierschutzvereinen, viele davon sind im Deutschen Tierschutzbund organisiert, einige von Kommunen selbst.
Neben Fundtieren nehmen Tierheime Abgabetiere auf, also Tiere, die ihre Halter nicht mehr behalten können oder wollen. Dafür gibt es keinen Anspruch: Heime nehmen nach Platz und Absprache auf, oft nur mit Termin, gegen eine Abgabegebühr und mit Wartezeit. Wer ein Tier abgeben muss, sollte früh anrufen und Impfpass, Chipnummer und Angaben zu Verhalten und Gesundheit bereithalten, das verkürzt die Vermittlung spürbar.
Womit diese Betriebe beauftragt werden
Was Betriebe im Bereich Tierheime typischerweise anbieten. Der Umfang unterscheidet sich von Betrieb zu Betrieb, die Liste ist ein Anhaltspunkt und keine Zusicherung.
- Vermittlung von Hunden, Katzen und Kleintieren
- Ehrenamt und Gassigehen
- Aufnahme von Fundtieren
- Patenschaften und Spenden
Woran Sie Angebote messen
Der Vergleich bei Tierheime gelingt über die Position, nicht über die Summe. Legen Sie die Angebote nebeneinander und suchen Sie die Posten, die nur in einem davon auftauchen.
| Schritt | Worauf es ankommt |
|---|---|
| Zwischenstand | Bei mehrtägigen Arbeiten einmal gemeinsam draufschauen |
| Erreichbarkeit | Feste Ansprechperson und eine Nummer klären, unter der jemand rangeht |
| Rechnung | Pflichtangaben prüfen, per Überweisung zahlen, Beleg aufheben |
| Terminfenster | Konkreten Ausführungszeitraum vereinbaren, nicht nur den Startzeitpunkt |
| Angebot | Positionen einzeln, Material und Anfahrt getrennt ausgewiesen |
Wie abgerechnet wird
Bei Tierheime wird häufig nach Aufwand abgerechnet, wenn sich der Umfang vorher nicht sicher bestimmen lässt. Dann sollten Sie eine Obergrenze vereinbaren, ab der Rücksprache gehalten wird.
Betriebe in der Nähe
Für Vorhaben in Schwieberdingen ist die Verwaltung in Landkreis Ludwigsburg der erste Anlaufpunkt, wenn eine Genehmigung oder eine Auskunft nötig wird. Zuständig ist immer der Ort des Vorhabens, nicht Ihr Wohnort.
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Die wiederkehrenden Fragen
Kann ich mein Tier im Tierheim abgeben?
Einen Anspruch darauf gibt es nicht. Tierheime nehmen Abgabetiere nach verfügbarem Platz auf, meist nur mit Termin und gegen eine Abgabegebühr, bei Aufnahmestopp über eine Warteliste. Rufen Sie früh an und bringen Sie Impfpass, Chipnummer und eine ehrliche Beschreibung von Gesundheit und Verhalten mit. Das erhöht die Chance auf eine passende Vermittlung.
Was mache ich mit einem gefundenen Tier?
Der Fund muss unverzüglich gemeldet werden, und wenn der Halter nicht bekannt ist, bei der zuständigen Behörde, in der Regel dem Fundbüro oder Ordnungsamt der Gemeinde. Das schreibt § 965 BGB vor. Tierarztpraxen und Tierheime können einen Mikrochip auslesen, die Nummer lässt sich dann bei den Haustierregistern abgleichen. Oft übernimmt das Tierheim das Tier im Auftrag der Gemeinde.
Warum stehen bei manchen Einträgen keine Öffnungszeiten?
Weil sie in der Quelle nicht hinterlegt sind. Öffnungszeiten werden hier nicht geschätzt und nicht aus üblichen Zeiten abgeleitet.
Kann ich mehrere Betriebe gleichzeitig anfragen?
Ja, und Sie sollten es tun. Üblich und fair ist, das offen zu sagen und den nicht beauftragten Betrieben kurz abzusagen. Wer vergleicht, ohne es zu erwähnen, bekommt beim nächsten Mal seltener ein Angebot.
Was gehört in eine gute Anfrage?
Ort und Objekt, die Aufgabe in ein bis zwei Sätzen, der gewünschte Zeitrahmen und wie Sie erreichbar sind. Fotos helfen fast immer und ersparen eine Rückfragerunde.
Hintergrund und Begriffe
Hinweis: Diese Seite ist redaktionell zusammengestellt und nicht amtlich. Für den Einzelfall gilt die Auskunft des Anbieters. Angaben mit Stand 09/2026.
