Tierheime in Senftenberg
Dieses Verzeichnis hat für Senftenberg noch keinen Betrieb im Bereich Tierheime erfasst. Nachbarorte sind weiter unten verlinkt.
- 0Einträge
- 23.282Einwohner
- BrandenburgBundesland
- 01968Postleitzahl
Tierheime in Senftenberg: Diese Übersicht führt die Betriebe, die im Stadtgebiet und im näheren Umfeld gelistet sind, und beschreibt, welche Leistungen dahinterstehen.
Mittelstädte wie Senftenberg liegen bei Tierheime oft im Schatten der nächsten Großstadt. Betriebe von dort fahren her, rechnen die Anfahrt aber mit ein.
Verwaltungstechnisch gehört Senftenberg zum Landkreis Oberspreewald-Lausitz (Brandenburg). Was die Gemeinde nicht selbst erledigt, läuft über die Kreisverwaltung. Bei 23.282 Einwohnern umfasst das Stadtgebiet die Postleitzahl 01968. Über alle Branchen zusammen sind für Senftenberg 404 Einträge erfasst. Der nächste größere Ort im Verzeichnis ist Cottbus, rund 34.9 Kilometer entfernt. Betriebe von dort fahren Senftenberg in der Regel mit an.
Die Einträge im Überblick
In Senftenberg ist zu dieser Branche noch kein Betrieb verzeichnet. Es wird hier nichts erfunden und nichts geschätzt: Was fehlt, fehlt auch in der Datenquelle.
Nächstgelegene Einträge
- Schwanenhaus Cottbus, rund 35 km
- Tierheim Cottbus Cottbus, rund 37.2 km
- Großenhainer Tierschutzverein Großenhain, rund 41.8 km
- Tierheim Bautzen-Bloaschütz Bautzen, rund 42.3 km
- Tierheim Gröbern Niederau, rund 48.6 km
- Igelhilfe Radebeul e. V. Dresden, rund 51.7 km
- Tierschutzcentrum aktion tier - meissen Meißen, rund 52.8 km
- Tierschutzverein Dresden 1839 e.V. Dresden, rund 52.9 km
Dieses Verzeichnis lebt von Ergänzungen. Wenn Sie einen Betrieb in Senftenberg kennen, der hier fehlt, tragen Sie ihn ein. Betrieb eintragen
Was Sie wissen sollten
Wer ein Tierheim betreibt, braucht eine Erlaubnis der zuständigen Behörde nach § 11 des Tierschutzgesetzes, das Heim steht dort ausdrücklich unter Nummer 3 des ersten Absatzes. Die Erlaubnis setzt Sachkunde, geeignete Räume und Zuverlässigkeit voraus und wird vom Veterinäramt überwacht. Getragen werden die meisten Heime von Tierschutzvereinen, viele davon sind im Deutschen Tierschutzbund organisiert, einige von Kommunen selbst.
Die Vermittlung läuft fast überall über einen Schutzvertrag. Darin verpflichten sich neue Halter zu bestimmten Haltungsbedingungen, und das Heim behält sich teils eine Nachkontrolle oder die Rücknahme vor. Üblich sind ein oder mehrere Besuche zum Kennenlernen, bei Hunden auch gemeinsame Spaziergänge, und manchmal eine Vorkontrolle der Wohnung. Die Schutzgebühr deckt nur einen Teil der Kosten, die das Tier bis zur Vermittlung verursacht hat.
Womit diese Betriebe beauftragt werden
Üblich sind die folgenden Arbeiten. Kleinere Betriebe konzentrieren sich oft auf einen Teil davon, was kein Nachteil sein muss.
- Vermittlung von Hunden, Katzen und Kleintieren
- Aufnahme von Abgabetieren nach Absprache
- Ehrenamt und Gassigehen
- Aufnahme von Fundtieren
Angebote richtig vergleichen
Bei Tierheime lohnt die Frage nach dem konkreten Ausführungszeitraum statt nach dem frühestmöglichen Beginn. Der frühe Start nützt nichts, wenn danach drei Wochen nichts passiert.
| Schritt | Worauf es ankommt |
|---|---|
| Zahlungsweise | Überweisung statt bar, sonst entfällt der Steuerbonus |
| Angebot | Positionen einzeln, Material und Anfahrt getrennt ausgewiesen |
| Rechnung | Pflichtangaben prüfen, per Überweisung zahlen, Beleg aufheben |
| Vorauswahl | Zwei bis drei Betriebe, gern einer aus dem Nachbarort |
| Material | Klären, wer besorgt und wer für die Eignung haftet |
Wie abgerechnet wird
Dieses Verzeichnis nennt bewusst keine Preise für Tierheime in Senftenberg. Was kursiert, sind Mittelwerte ohne Bezug zum Einzelfall. Holen Sie stattdessen zwei bis drei Angebote ein.
Im Umkreis
Für Vorhaben in Senftenberg ist die Verwaltung in Landkreis Oberspreewald-Lausitz der erste Anlaufpunkt, wenn eine Genehmigung oder eine Auskunft nötig wird. Zuständig ist immer der Ort des Vorhabens, nicht Ihr Wohnort.
Weitere Einträge am Ort
Fragen und Antworten
Kann ich mein Tier im Tierheim abgeben?
Einen Anspruch darauf gibt es nicht. Tierheime nehmen Abgabetiere nach verfügbarem Platz auf, meist nur mit Termin und gegen eine Abgabegebühr, bei Aufnahmestopp über eine Warteliste. Rufen Sie früh an und bringen Sie Impfpass, Chipnummer und eine ehrliche Beschreibung von Gesundheit und Verhalten mit. Das erhöht die Chance auf eine passende Vermittlung.
Warum lehnt ein Tierheim eine Vermittlung ab?
Heime versuchen, Tier und Halter so zusammenzubringen, dass das Tier nicht nach kurzer Zeit zurückkommt. Gründe für eine Absage sind etwa zu wenig Zeit, eine ungeeignete Wohnung, andere Tiere im Haushalt oder die Erlaubnis des Vermieters, die fehlt. Fragen Sie nach dem konkreten Grund, oft passt ein anderes Tier aus demselben Heim besser.
Was mache ich mit einem gefundenen Tier?
Der Fund muss unverzüglich gemeldet werden, und wenn der Halter nicht bekannt ist, bei der zuständigen Behörde, in der Regel dem Fundbüro oder Ordnungsamt der Gemeinde. Das schreibt § 965 BGB vor. Tierarztpraxen und Tierheime können einen Mikrochip auslesen, die Nummer lässt sich dann bei den Haustierregistern abgleichen. Oft übernimmt das Tierheim das Tier im Auftrag der Gemeinde.
Wie melde ich einen Mangel richtig?
Schriftlich, mit Beschreibung des Mangels und einer angemessenen Frist zur Nachbesserung. Wichtig ist die Reihenfolge: Erst Nachbesserung verlangen, dann erst über Minderung oder Ersatzvornahme nachdenken.
Sollte ich Material selbst besorgen?
Möglich ist es, aber es verschiebt die Verantwortung: Für die Eignung des beigestellten Materials haften Sie, und bei einem Mangel wird die Abgrenzung schwierig. Klären Sie das vorher ausdrücklich.
Was passiert, wenn ich den Termin absage?
Eine Absage ist möglich, bei kurzfristigen Absagen kann der Betrieb aber den entgangenen Verdienst geltend machen, wenn er den Tag nicht anderweitig füllen kann. Je früher Sie absagen, desto unproblematischer ist es.
Passende Erklärungen
wo-wer-was.de ist ein unabhängiges Verzeichnis und kein amtliches Portal. Verbindliche Auskünfte erteilt der jeweilige Betrieb oder die zuständige Stelle. Stand der Daten: 09/2026.
