Dr. Friedrich Busche, Dr. Niels Busche, Silke Kaps, Dr. Jan Busche
Am Viehmarkt 11, 31655 Stadthagen
In Stadthagen sind derzeit 9 Betriebe im Bereich Zahnärzte verzeichnet. Die Liste unten zeigt Name, Adresse und, soweit hinterlegt, Kontakt und Öffnungszeiten.
Ob es um Kontrolle, Schmerzen, Zahnersatz, Notdienst geht oder um eine kleinere Arbeit zwischendurch: Diese Übersicht für Stadthagen zeigt die verzeichneten Betriebe und erklärt, wie ein Vergleich sinnvoll aufgebaut wird.
Stadthagen ist eine Mittelstadt mit rund 22.924 Einwohnern. Bei Zahnärzte ist die Auswahl begrenzter, dafür sind Betriebe oft länger am Ort etabliert.
Stadthagen ist Teil des Landkreis Schaumburg in Niedersachsen, und dieser Zuschnitt bestimmt auch, wo Betriebe aus der Umgebung ihren Einzugsbereich sehen. Bei 22.924 Einwohnern umfasst das Stadtgebiet die Postleitzahl 31655. Das ergibt etwa 3,9 Einträge je 10.000 Einwohner. Für Zahnärzte ist das überdurchschnittlich dicht. Insgesamt führt das Verzeichnis 343 Einträge für Stadthagen über alle Branchen hinweg. Mit 20.7 Kilometern Entfernung ist Minden der nächste größere Ort, was die Auswahl in Stadthagen praktisch erweitert.
Betriebe aus Stadthagen können sich selbst eintragen. Gebraucht werden Name, Adresse und eine Kontaktmöglichkeit, alles Weitere ist freiwillig. Betrieb eintragen
Die zahnärztliche Abrechnung teilt sich: Regelversorgung über die Krankenkasse, alles darüber als Eigenanteil. Vor größeren Arbeiten erstellt die Praxis einen Heil- und Kostenplan, den die Krankenkasse vorab prüft. Beim Zahnersatz zahlt die Kasse einen befundbezogenen Festzuschuss, der sich mit lückenlos geführtem Bonusheft erhöht. Angebote vergleichen lassen sich deshalb nur über den Heil- und Kostenplan.
Einzelne Leistungen sind ausdrücklich Kassenleistung mit festem Turnus, etwa die Untersuchung und die Entfernung von Zahnstein, für Kinder und Jugendliche zusätzlich die Individualprophylaxe. Andere Leistungen wie die professionelle Zahnreinigung gehören nicht dazu und werden privat abgerechnet, teils mit Zuschuss aus Bonusprogrammen der Kassen. Fragen Sie vorab nach der Zuordnung.
Typischerweise wird Folgendes angeboten. Wer mehrere dieser Punkte zugleich braucht, sollte das gleich in der Anfrage nennen.
Bei Zahnärzte lohnt die Frage nach dem konkreten Ausführungszeitraum statt nach dem frühestmöglichen Beginn. Der frühe Start nützt nichts, wenn danach drei Wochen nichts passiert.
| Schritt | Worauf es ankommt |
|---|---|
| Angebot | Positionen einzeln, Material und Anfahrt getrennt ausgewiesen |
| Zahlungsweise | Überweisung statt bar, sonst entfällt der Steuerbonus |
| Ausführung | Änderungen und Nachträge vorher abstimmen, nicht nachträglich |
| Unterlagen | Grundriss, Fotos oder Maße bereitlegen, das spart eine Rückfragerunde |
| Rechnung | Pflichtangaben prüfen, per Überweisung zahlen, Beleg aufheben |
Hier stehen bewusst keine Durchschnittspreise für Zahnärzte. Solche Zahlen klingen hilfreich, führen aber regelmäßig zu Erwartungen, die kein Betrieb in Stadthagen einhalten kann.
Stadthagen gehört zu Landkreis Schaumburg. Wer dort keinen passenden Betrieb findet, sollte den Radius auf die angrenzenden Gemeinden erweitern.
Bei Zahnersatz reichen Sie den Plan vor Behandlungsbeginn bei Ihrer Krankenkasse ein, sie prüft und bewilligt den Festzuschuss. Beginnt die Behandlung vorher, riskieren Sie den Zuschuss. Der Plan weist getrennt aus, was zur Regelversorgung gehört und welcher Eigenanteil auf Sie zukommt.
Der zahnärztliche Notdienst, den die Zahnärztekammern regional organisieren und dessen Besetzung sie über Bereitschaftsnummern und ihre Internetseiten veröffentlichen. Im Notdienst wird das Notwendige behandelt, umfangreichere Arbeiten folgen bei der eigenen Praxis. Bringen Sie Versichertenkarte und, wenn vorhanden, das Bonusheft mit.
Ein angenommenes Angebot ist verbindlich, der Kostenvoranschlag ist eine fachmännische Schätzung. Welches von beidem vorliegt, steht meist im Dokument selbst. Fragen Sie nach, wenn es nicht dasteht.
Dieses Verzeichnis führt keine Bewertungen. Wer sich ein Bild machen will, sollte Bewertungen auf den einschlägigen Portalen im Zusammenhang lesen und nicht nur den Durchschnitt ansehen.
Geringfügig ja, wesentlich nicht ohne Ankündigung. Zeichnet sich eine deutliche Überschreitung ab, muss der Betrieb Sie informieren, und Sie können den Auftrag dann kündigen und nur die erbrachte Leistung zahlen.
Alle Angaben ohne Gewähr, Stand 09/2026. wo-wer-was.de ist unabhängig und mit keinem der gelisteten Betriebe verbunden.